Entscheidungsvorlage - A 50/0123/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Seniorenbeiratswahl 2007hier Änderung der Wahlordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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29.03.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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25.04.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Seniorenbeirates und Empfehlung des Sozial- und Gesundheitsausschusses beschließt der Rat der Stadt die Änderung der Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates in der Stadt Aachen in der dieser Vorlage als Anlage beiliegenden Fassung. Der Entwurf der Wahlordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Dr. Linden
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 30.11.2007 endet die Wahlperiode des derzeit amtierenden Seniorenbeirates in der Stadt Aachen. Die Durchführung der Wahl des neuen Seniorenbeirates ist für den Zeitraum vom 12.11. bis 16.11.2007 vorgesehen.
Auf Wunsch des amtierenden Seniorenbeirates und unter Berücksichtigung der Erfahrungen, die bei der letzten Wahl im Jahre 2002 gesammelt werden konnten, soll die bestehende Wahlordnung in folgenden Punkten abgeändert werden:
/ Eine Gegenüberstellung der alten und vorgeschlagenen neuen Wahlordnung ist als Anlage beigefügt. Die maßgebenden Änderungen sind in Fettschrift dargestellt.
Anmerkungen zu den einzelnen Änderungen:
1) §
3 – Wahlgebiet, Wahlbezirke –
Bei der letzten Seniorenbeiratswahl bildeten die für das Jugendamt maßgebenden Sozialräume die Grundlage für den Zuschnitt der Wahlbezirke. Der jetzt vorgenommene neue Zuschnitt der Wahlbezirke entspricht den Lebensräumen, in denen die Senioren ihre sozialen Kontakte pflegen und ihre sonstigen Grundbedürfnisse decken.
2) § 5 – Einreichung und Prüfung von Wahlvorschlägen –
Bisher war für eine Kandidatur für den Seniorenbeirat der Nachweis von 20 Unterstützungsunterschriften notwendig, auch zum Beleg der Ernsthaftigkeit der Kandidatur. Diese Regelung kann entfallen, da generell die Ernsthaftigkeit der Kandidatur unterstellt wird.
3) §
7 – Durchführung der Wahl –
Die Durchführung der Seniorenbeiratswahl als Urnenwahl (Briefwahl war alternativ möglich) hat sich in der Vergangenheit als schwierig erwiesen, weil dadurch neben den ehrenamtlichen Helfern aus dem Kreis der Senioren auch die MitarbeiterInnen der „Leitstelle Älter werden in Aachen“ und der Bezirksämter in starkem Maße zeitlich gebunden waren und sich nur eingeschränkt ihren originären Aufgaben widmen konnten. Diese Hemmnisse entfallen durch die generelle Einführung der Briefwahl. Außerdem sind die Senioren, wenn sie von der Briefwahl durch Einwurf ihres Stimmzettels in einer der in jedem Wahlbezirk aufgestellten Urnen weiterhin Gebrauch machen wollen, nicht an ein bestimmtes Wahllokal gebunden. Die Einrichtung von Abgabestellen in jedem Wahlbezirk gewährleistet darüber hinaus wie bei der Urnenwahl eine kostenlose Teilnahme an der Seniorenbeiratswahl.
4) § 8 –Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk –
Die vorgesehenen Erweiterungen dienen der Geheimhaltung der Stimmabgabe.
Der Seniorenbeirat in der Stadt Aachen hat sich in seiner Sitzung am 22.02.2007 einstimmig für die vorstehenden Änderungen ausgesprochen und der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.03.2007 diese Änderungen einstimmig beschlossen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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