Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 51/0175/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt die durch die Schließung von Hortgruppen eingesparten Mittel in Höhe von 2 Mio. Euro jährlich im System der Betreuung von Schulkindern zu belassen und diese in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Weise zur Qualitätsverbesserung in der Offenen Ganztagsschule einzusetzen.

Damit einhergehend sind die aus dem  Bereich der Tageseinrichtungen für  Kinder  zu verlagernden Mittel im laufenden Haushaltsjahr anteilig ab 01. 08. 07 im Haushalt der Schulverwaltung bereitzustellen.

 

Der Rat beschließt auf Empfehlung des Schulausschusses, des Kinder- und Jugendausschusses und des Finanzausschusses, die durch die Schließung von Hortgruppen eingesparten Mittel in Höhe von 2 Mio. Euro jährlich im System der Betreuung von Schulkindern zu belassen und diese in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Weise zur Qualitätsverbesserung in der Offenen Ganztagsschule einzusetzen.

Damit einhergehend sind die aus dem  Bereich der Tageseinrichtungen für  Kinder zu verlagernden Mittel im laufenden Haushaltsjahr anteilig ab 01. 08. 07 im Haushalt der Schulverwaltung bereitzustellen

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In ihrer gemeinsamen Sitzung am 26. 04. 2005 haben der Schulausschuss und der Kinder- und Jugendausschuss dem Rat empfohlen, dass

 

„… im unmittelbaren Umfeld einer bestehenden oder entstehenden OGS Hortgruppen

geschlossen werden sollen, soweit diese ausschließlich von Kindern dieser Schule besucht werden, es sei denn, die OGS kann die Betreuungsbedarfe nicht restlos für die eigenen Kinder abdecken.

 

Hortgruppen im unmittelbaren Umfeld einer bestehenden oder entstehenden OGS, die auch Kinder aus anderen Schulen betreuen, in denen die OGS nicht oder noch nicht realisiert ist, bleiben solange bestehen, bis auch diese Kinder Aufnahme in der für sie zuständigen OGS finden können.

 

… Über das Jahr 2007 hinaus bleiben Hortgruppen nur dort bestehen, wo dies aufgrund besonderer Bedingungen im Sozialraum bzw. bedingt durch besondere Betreuungsbedarfe der betreuten Kinder unerlässlich erscheint. Diese Fälle bedürfen der gesonderten Beschlussfassung durch die zuständigen politischen Gremien.“

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 15.06.2005 entsprechend beschlossen.

 

Darüber hinaus hat der Rat am 15.06.2005 beschlossen,

 

„ den seinerzeit gefassten Beschluss, im Bereich der Betreuung nach dem GTK insgesamt 1.0 Mio einzusparen, insoweit zu modifizieren, als alle Einsparungen oberhalb der bisher erreichten Einsparsumme von 540.020,- zur Finanzierung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren und zur Mitfinanzierung der Offenen Ganztagsschulen eingesetzt werden können.“

 

Ausgehend von dem hier artikulierten politischen Willen, die Betreuung von Schulkindern aus dem Bereich der Kindertageseinrichtungen in die Grundschulen zu überführen, wurde und wird die OGS in Aachen in den Folgejahren erfolgreich ausgebaut, so dass ab dem Schuljahr 2007/2008 voraussichtlich rund 3.200 Kinder in 137 OGS-Gruppen an 41 Grund- und Förderschulen betreut werden können.

 

Im o.g. Ratsantrag der Mehrheitsfraktionen im Rat wird darüber hinaus beantragt, die durch die Schließung von Horten im Jugendhilfebereich frei werdenden städtischen Finanzmittel zur Verbesserung der Betreuungssituation u.a. an den Offenen Ganztagsschulen (OGS) einzusetzen.

 

 

 

Durch die Überführung dieser Finanzmittel in entsprechenden Umfang würde sich die Möglichkeit eröffnen, eine kontinuierliche und qualitativ angemessene Betreuung in der OGS zu realisieren, für alle Beteiligten frühzeitig Planungssicherheit herzustellen und die Attraktivität des Modells für Kinder, Eltern und Schulen entscheidend zu erhöhen.

 

Frei werdende Mittel  im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder

Im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder sieht die Verwaltung ein Einsparvolumen von insgesamt 2 Mio € jährlich welches sich aus anliegenden Finanzierungstableau (  (Anlage 1 ) ergibt und sich aus 2 großen Einsparblöcken speist:

 

 

1.       Einsparungen im Rahmen des Kindergartenbedarfsplans zum 01.08.2007 (insbesondere durch Schließung von 30 Hortgruppen):

 

Inhaltlich  wird auf die Vorlage „Kindergartenbedarfsplanung“ verwiesen.

 

Hiermit verbunden kalkuliert die Verwaltung eine jährliche Nettoeinsparung von 910.755 €.

Für das Haushaltsjahr 2007 bedeutet dies eine anteilige Einsparung von 379.481 €..

 

2.       Ansatzanpassungen aufgrund von Schließungen und Umwandlungen vergangener Jahre

 

Bereits seit dem Jahre 2004 hat es zahlreiche Schließungen und Umwandlungen im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder gegeben. Hiermit verbunden wurde in den letzten Haushaltsjahren der Haushaltsansatz im Bereich der Betriebskostenzuschüsse für Tageseinrichtungen Freier Träger regelmäßig unterschritten.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass auch in diesem Jahr das Rechnungsergebnis des Vorjahres nicht überschritten wird und darüber hinaus, die weitergehenden Schließungen der Jahre 2005 und 2006 im Rahmen der Abschlagszahlungen und nachgelagerten Spitzabrechung zu weiteren Ausgabereduzierungen im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2006 führen werden. Insgesamt wird hiermit eine jährlich Einsparung im Verhältnis zum Haushaltsansatz von 1.089.245 € erwartet. Für das Haushaltsjahr 2007 bedeutet dies einen Anteil von 453.852 €.

 

Zusammenfassend ergibt sich somit eine jährliche Nettoeinsparung von 2 Mio € ( anteilig für das HhJahr 2007 von 833.333 €  ).

 

 

 

 

 

 

 

Nachfolgend erfolgt eine Darstellung wie diese eingesparten Mittel im Bereich der OGS (im Kontext der Gesamtfinanzierung) verwendet sollen:

 

Finanzbedarf OGS Schuljahr 2007/08

 

I. Ausgangssituation:

120 Gruppen in Grundschulen

 17 Gruppen in Förderschulen

 

137 Gruppen mit insgesamt 3.204 Kindern in 41 Schulen

 

II. Mittelverwendung

a) Personalausstattung

 

83 Gruppen in unproblematischen Grundschulen X

30,0 Std. päd. Fachkraft = 0,78 Vollzeitstelle X 83 Gruppen =               64,75 Vollzeitstellen

 

37 Gruppen in Grundschulen mit schwierigem sozialem Umfeld X

38, 5 Std. päd. Fachkraft = 1,0 Vollzeitstelle x 37 Gruppen =               37,00 Vollzeitstellen

 

17 Gruppen in Förderschulen X

38,5 Std. päd. Fachkraft = 1,0 Vollzeitstelle x 17 Gruppen =                17,00 Vollzeitstellen

Gesamt- Stellenbedarf =                                                                                         118,75 Vollzeitstellen

Hiervon sind abzuziehen

bereits in der OGS eingesetzte städt. Erzieherinnen im Umfang von                 11,00 Vollzeitstellen

verbleibender aus OGS zu finanzierender  Stellenbedarf             107,75 Vollzeitstellen

 

107,75 Vollzeitstellen X 40.000,- € pro VZST. =      4.310.000,-

Anmerkung:

Lediglich die Berechnung des Finanzbedarfs hebt auf Vollzeitstellen ab.

In der Praxis ist der Einsatz von Teilzeitkräften häufig sinnvoll und üblich.                                                                                        

 

b) Sachkosten- und Partnerbudget

 

10.000,- x 137 Gruppen =      1.370.000,-

 

c) Ferienbetreuung Sommerferien                                                                              120.000,-

 

 

 

 

 

 

d) weitere Kosten

 

Koordinationsstelle SSB:            3.100,-

 

Verlagerung von Hortgruppen bestimmter freier Träger

gem. Beschluss SchA/KJA vom 16. 03. 06:           80.000,-

 

Puffer für ausbleibende Landeszuschüsse

5% Minderanmeldungen = 160 Kinder x 1.230,- =         196.800,-

 

Gesamtbedarf:      6.079.900,-

abzgl. Landeszuschüsse u. städt. Eigenanteil      4.112.280,-

 

Fehlbetrag:     1.967.620,-.

 

 

Bei Überführung von 2.000.000,-

aus dem Jugendhilfebereich

 

verbleibt ein Rest von            32.380,-

 

für Unvorhersehbares (mehr Kinder i.d. Ferienbetreuung Sommerferien, weniger Anmeldungen etc.)

 

Die Verwaltung spricht sich dafür aus, die Mittel gemäß der oben dargestellten Berechnung ab Schuljahrsbeginn 2007/08  zu verwenden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die abschließende haushaltstechnische Verlagerung/Veränderung der betroffenen Haushaltspositionen vorzunehmen.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine (nur Verlagerung)

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Anlagen

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