Entscheidungsvorlage - FB 61/0514/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Bogenstraße/Kreuzstraßehier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
|
|
|
|
18.04.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
|
|
|
19.04.2007
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, im Kreuzungsbereich Bogenstraße / Kreuzstraße eine III- bis IV-geschossigen Bebauung zu ermöglichen, die Aufstellung des Bebauungsplanes -Bogenstraße / Kreuzstraße - im Stadtbezirk Aachen-Haaren zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, im Kreuzungsbereich Bogenstraße / Kreuzstraße eine III- bis IV-geschossigen Bebauung zu ermöglichen, die Aufstellung des Bebauungsplanes -Bogenstraße / Kreuzstraße - im Stadtbezirk Aachen-Haaren.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Bogenstraße / Kreuzstraße
hier: Aufstellungsbeschluss
Der Verwaltung liegt für das Grundstück im Eckbereich Bogenstraße / Kreuzstraße in Aachen-Haaren eine Bauvoranfrage für die Errichtung von 11 Einfamilienhäuser in Form von 2 Hausgruppen in II-geschossiger Bauweise vor.
Derzeitiges Planungsrecht
Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 9 der ehemaligen Gemeinde Haaren, der hier ein Allgemeines Wohngebiet mit einem VIII-geschossigen Punkthochhaus vorsieht. Dieser Bebauungsplan ist mit Rechtsmängeln behaftet. Eine planungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher nach § 34 BauGB.
Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 9 wurde in1988 zur Verhinderung von Spielhallen bereits ein Aufstellungsbeschluss (A95) für einen Bebauungsplan sowie ein Aufhebungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 9 gefasst. Diese Planverfahren sind jedoch nicht weiter fortgeführt worden.
Städtebauliche Ziele
Der Kreuzungsbereich der Bogenstraße mit der Kreuzstraße wird von einer III-IV-geschossigen Bebauung eingefasst. Die beantragten II-geschossigen Einfamilienhäuser mit einem Garagenhof an der Bogenstraße fügen sich nach Auffassung der Verwaltung von daher an dieser Stelle städtebaulich nicht ein.
Die Verwaltung empfiehlt, hier einen Bebauungsplan aufzustellen, um eine Fortführung der vorhandenen benachbarten III- bis IV-geschossigen Bebauung zu ermöglichen und damit eine Betonung der Ecksituation zu erreichen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
864,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
105,9 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|