Entscheidungsvorlage - FB 61/0488/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Eupener Straße, Kurzzeitparkplätze im Bereich Haus 169Ratsantrag der GRÜNEN Fraktion im Rat der Stadt, Nr. 175/15
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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07.03.2007
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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26.04.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte empfiehlt dem Verkehrsausschuss die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen mit Parkscheibenbenutzungspflicht in der Eupener Straße auf Höhe des Hauses 169 zu beschließen.
Der Verkehrsausschuss beschließt die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen mit Parkscheibenbenutzungspflicht in der Eupener Straße auf Höhe des Hauses 169. Der Ratsantrag Nr. 1175/15 gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Eupener Straße 169 befindet sich ein größeres gewerblich genutztes Gebäude, in dem u.a. auch eine Postagentur ansässig ist. In den benachbarten Gebäuden sind Dienstleistungsunternehmen und Arztpraxen untergebracht, die ebenfalls einen Bedarf an Kurzzeitparklätzen begründen, der nicht auf den privaten Grundstücken abgedeckt wird. Da insbesondere die Kunden mit sehr kurzem Parkbedarf häufig nicht bereit sind einen regulären Parkplatz im Umfeld zu suchen und die Fahrzeuge dann ordnungswidrig im Bereich der Grundstückszufahrten, dem Radweg und dem Gehweg abstellen, ist ein erhöhter Fahrzeugumschlag auf den öffentlichen Parkplätzen in diesem Bereich wünschenswert.
Auf Höhe des Hauses 169 könnte zu diesem Zwecke eine Parkscheibenregelung beschildert werden, die 5 oder 6 Parkplätze umfasst. Eine vergleichbare Regelung existiert bereits ca. 150m weiter in Richtung Außenring im Bereich der Sparkasse. Dort gilt auf einigen Parkplätzen die Parkscheibenbenutzungspflicht werktags von 8- 19h. Früher waren dort Parkuhren, die im Zuge der Umstellung auf Parkscheinautomaten entfernt wurden.
Eine Bewirtschaftung von ca. 6 Parkplätzen im Bereich des Hauses 169 lässt sich mit einem Parkscheinautomaten wegen der geringen Kontrolldichte in dieser Randlage und der teilweise sehr kurzen Parkvorgänge nicht wirtschaftlich durchführen. Eine gemeinsame Bewirtschaftung mit den Parkplätzen vor der Sparkasse ist wegen der zu großen Entfernung und der Kurvenlage aber auch nicht anzuraten. Die Parkscheibenregelung ist dazu geeignet, den Fahrzeugumschlag zu erhöhen bzw. das Dauerparken in umliegende Bereiche zu verdrängen.
Die Verwaltung empfiehlt daher eine antragsgemäße Beschlussfassung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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621,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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697,2 kB
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