Entscheidungsvorlage - FB 61/0501/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

1.                  Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrssausschuss, die Änderung der Radwegeführung gemäß Plan-Nr. 2003-018-L1 zu beschließen.

 

2.                  Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Änderung der Radewegeführung gemäß Plan-Nr. 2003-018-L1.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

An der Schanz

hier: Radverkehrsführung

 

Am Knoten An der Schanz/Lütticher Straße/Boxgraben/Jakobstraße wird der Radverkehr derzeit aus Richtung „An der Schanz“ über einen benutzungspflichtigen getrennten Rad- und Fußweg (Z 241StVO) in den signalisierten Knoten geführt.

 

Da der Radverkehr eine deutlich kürzere Räumzeit gegenüber dem Fußgänger aufweist, wurde in dieser Fahrtrichtung eine separate Radfahrersignalisierung angebracht.

 

Der Signalgeber für Radfahrer ist neben dem Signalgeber des Kfz montiert; ein weiteres gelb blinkendes Signal mit Radsymbol befindet sich am gegenüberliegenden Ende der Fußgängerfurt neben dem Signalgeber für Fußgänger und soll auf die längere Freigabezeit für Radfahrer hinweisen. Eine andere signaltechnische Anordnung ist nach den vorliegenden Richtlinien (RiLSA) nicht möglich, ohne die Freigabezeit für Radfahrer zu verkürzen.

 

Trotz der vorgenommenen Sicherungsmaßnahmen werden immer wieder Konflikte und „Beinaheunfälle“ registriert, die aus der Nicht - Beachtung des Radfahrergrüns durch in die Lütticher Straße rechts einbiegenden Kraftfahrzeuge resultieren.

 

Planung

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Knoten geringfügig umzugestalten um die Eindeutigkeit der Lichtsignale zu stärken. Der Radverkehr soll dazu ab Hausnummer 26 etwa ca. 15 Meter vor der LSA zur Fahrbahn hin und auf deren Niveau geleitet werden. Damit wird der Radverkehr eindeutig dem Fahrverkehr zugeordnet. Die Führung über die Einmündung Lütticher Straße kann geradlinig in den sich dahinter anschließenden Radfahrstreifen erfolgen. Die bisherige Verknüpfung mit dem Fußverkehr über die Lütticher Straße entfällt. Für den Kfz-Verkehr ändert sich nichts, da die benötigte Fläche aus dem überbreiten Gehweg gewonnen wird.

 

Polizei und ASEAG haben dieser Lösung zugestimmt.

 

Es entstehen Kosten in Höhe von ca. 5.000 €, die bei der Haushaltsstelle 9.63100.96050.0 (Auftrag X 12010204 7852204 „Radverkehrsanlagen -J -“ zur Verfügung stehen.

 

Die unter Kategorie 0 eingeordnete o.a. Maßnahme ist nur zu realisieren, wenn als Deckung eine der in Kategorie 1 – 3 zugeordnete Maßnahme angeboten wird.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen Kosten in Höhe von ca. 5.000 €, die beim Auftragssachkonto X 12010204 7852204 „Radverkehrsanlagen -J -“ (ehemalige Haushaltsstelle 9.63100.96050.0) nach Rechtskraft des Haushaltes und nach Aufnahme in die Korridorliste zur Verfügung stehen. Die unter Kategorie 0 eingeordnete o.a. Maßnahme ist nur zu realisieren, wenn als Deckung eine der in Kategorie 1 – 3 zugeordnete Maßnahme angeboten wird.

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Anlagen

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