Kenntnisnahme - FB 64/0017/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über das Wohnraumförderprogramm NRW 2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Wohnen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
|
|
|
|
24.04.2007
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bericht
über das Wohnraumförderprogramm NRW 2007
1. Das
Wohnraumförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen 2007 geht von
folgenden
Prämissen aus (zitatweise Auszüge aus der Veröffentlichung des
Ministeriums für Bauen und
Verkehr) :
1.1 Allgemeines
Die Wohnungsmärkte stellen sich heute viel differenzierter
dar als in der Vergangenheit.
Landesweit betrachtet ist derzeit die quantitative
Wohnraumversorgung relativ gut, was nicht zuletzt auf die Förderleistungen in
den zurückliegenden Jahren bzw. Jahrzehnten zurückzuführen ist. Allerdings ist
bereits jetzt absehbar, dass sich die Lage in den Bedarfsschwerpunkten schnell
wieder zuspitzen wird, wenn dort steigende Haushaltszahlen auf eine stagnierende
Neubautätigkeit und einen abnehmenden Bestand an Sozialmietwohnungen treffen.
Zwei Drittel der Wohnungsbestände in Nordrhein-Westfalen
sind älter als 30 Jahre und nach heutigem Standard häufig mit
Qualitätseinschränkungen belastet. Es handelt sich häufig um Bestände mit
einfacher Bauausführung, mangelnder Barrierefreiheit, geringem Wärme- und
Schallschutz und/oder anspruchslosem Zuschnitt. Diese Wohnungen geraten auf
entspannten Märkten zunehmend in Vermietungsprobleme, müssen renoviert und
saniert werden, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Insbesondere muss der Anteil
seniorengerechter Wohnungen im Bestand deutlich erhöht werden, um dem
zunehmenden Bedarf in diesem Segment gerecht zu werden.
Auch in absehbarer Zeit wird es noch zahlreiche Menschen
geben, die sich aus eigenen Mitteln nicht mit angemessenem Wohnraum versorgen
können. Durch das Hartz IV-Gesetz sind die Kommunen in besonderer Weise
gefordert, weil sie die Unterkunftskosten der Transferleistungsempfänger/innen
tragen müssen. Diese gewachsene kommunale Verantwortung, macht es notwendig,
die kommunalen Akteure in der Wohnungspolitik zu stärken.
Das Land wird im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung durch
modifizierte Fördermöglichkeiten die Entwicklung und Umsetzung kommunaler
wohnungspolitischer Handlungskonzepte unterstützen, um bei der Lösung
örtlicher und regionaler Wohnungsmarktprobleme gezielter helfen zu können.
1.2 Bevölkerungs-
und Haushaltsentwicklung
Nordrhein-Westfalen altert. Bei landesweit rückläufigen
Bevölkerungszahlen wird nach Berechnungen des LDS die Gruppe der unter
20jährigen und die der 20- bis 65jährigen bis zum Jahr 2050 deutlich kleiner,
während der Anteil der über 65jährigen dramatisch ansteigt.
Gleichzeitig wird die Zahl der Haushalte und damit der
Wohnungsbedarf voraussichtlich noch bis zum Jahr 2025 steigen. Das liegt vor
allem am ungebrochenen Trend zu immer kleineren Haushalten, der vor allem bei
älteren Haushalten zu beobachten ist. Experten gehen davon aus, dass
zumindest in Teilregionen in den nächsten Jahren ein erheblicher Neubaubedarf
absehbar ist.
1.3 Folgen für die Wohnungsmärkte
Die regionalen Wohnungsmärkte in Nordrhein-Westfalen driften
auseinander. Während die Städte entlang der Rheinschiene, die durch enge
Wohnungsmärkte mit hohen Mieten und einem Nachfrageüberhang vor allem nach
preisgünstigen Wohnungen gekennzeichnet sind, weiterhin mit
Bevölkerungszuwächsen rechnen können, kommt es in den altindustriellen
Stadtregionen und den ländlich geprägten Kreisen vielfach zu
Bevölkerungsverlusten. In den von Schrumpfung geprägten Regionen verfügen die
Haushalte über eine unterdurchschnittliche Kaufkraft, während die Haushalte in
den Wachstumsregionen mehr Einkommen als der Landesdurchschnitt zur Verfügung
haben. Bei gleichzeitig nachlassender Bautätigkeit sind künftig Engpässe vor
allem im Bereich des altersgerechten und des preisgünstigen Wohnraums zu
befürchten.
1.4 Wohnungsnachfrage
und Bautätigkeit
1.41 Neubaubedarf
Die steigenden Haushaltszahlen, veränderte Lebensformen und
damit einhergehende steigende Wohnflächen sowie der Ersatz für Bauabgänge
durch Abrisse, Zusammenlegungen und Umwandlungen von Wohnraum machen landesweit
einen jährlichen Neubaubedarf von etwa 50.000 Wohnungen notwendig. Bereits
jetzt zeichnet sich ab, dass vor allem in den Bedarfsschwerpunkten die
Neubautätigkeit hinter diesem Bedarf zurück bleibt. Um das zur
Wohnraumversorgung notwendige Neubauvolumen zu realisieren, spielt der
öffentlich geförderte Wohnungsbau eine wichtige Rolle.
1.42 Bestandsinvestitionen
Für die Wohnraumversorgung spielt der Wohnungsbestand in
Nordrhein-Westfalen eine deutlich größere Rolle als der Neubau. Viele Quartiere
sind jedoch baulich und technisch veraltet, die Wohnstandards sind nicht mehr
zeitgemäß, die Nebenkosten wegen schlechter energetischer Standards im Altbau
zum Teil zu hoch. In diesen Wohnquartieren sind erhebliche Investitionen
erforderlich, um zukunftsfähige Wohnstandards zu schaffen. Erforderlich sind
bauliche Anpassungs- und Umstrukturierungsstrategien, die dazu beitragen, dass
die Quartiere und Wohnanlagen mehr Komfort und Lebensqualität, Sicherheit und
Versorgung mit sozialer Infrastruktur bieten.
2. Eckpfeiler
der Wohnraumförderung 2007
2.1 Neue
Steuerungsansätze in der Förderung – kommunale Handlungskonzepte
Die demografische und soziale Entwicklung unserer
Gesellschaft fordert die Kommunen in besonderer Weise, die lokalen
wohnungspolitischen Herausforderungen zu bewältigen. Mit Beginn des Jahres 2007
sollen daher die Städte angehalten werden, sich mit ihrer konkreten
Wohnungsmarktlage und deren absehbare Entwicklung auseinander zu setzen und
hieraus wohnungspolitische Konsequenzen zu entwickeln. Das Land wird bei der
Förderung Mittel für Kommunen mit wohnungspolitischen Handlungskonzepten
vorhalten, um deren Umsetzung und damit die Lösung der örtlichen und regionalen
Wohnungsmarktprobleme zu unterstützen. Weiterhin wird mittelfristige
Finanzierungssicherheit entsprechender Vorhaben über mehrere Programmjahre
zugesichert.
Die Kommunen werden aufgefordert, kommunalpolitisch
abgestimmte örtliche Handlungskonzepte zur Wohnungsversorgung unter
Beteiligung der Wohnungswirtschaft zu entwickeln. Diese sollten Aussagen zur
·
bestehenden Wohnungsmarktlage und der sozialen
Wohnraumversorgung
·
Wohnungsmarktentwicklung
·
Zielsetzung und zu Strategien – auch in Form von
quartiersbezogenen Strategien
·
Positionen der örtlichen Wohnungsanbieter
enthalten
und umsetzungsorientiert an den lokalen Gegebenheiten orientiert sein.
2.2 Familiengerechtes
Wohnen
Verglichen mit den ländlichen Regionen ist der Eigentumsanteil
in den großen Städten Nordrhein-Westfalens besonders niedrig. Haupthindernisse
bei der Entscheidung für die Bildung von Wohneigentum sind fehlende
Baulandangebote, hohe Preise für die Grundstücke und die Unsicherheit der
wirtschaftlichen Entwicklung. Das Land wird daher zusätzliche Mittel für die
Aufbereitung von Brachflächen (bisher gewerblich, industriell, militärisch oder
für Verkehrszwecke genutzt) zu Bauland für selbst genutztes Wohneigentum
bereitstellen und mit neuen Wegen bei der Finanzierung des Wohneigentums die
wachsende Familie durch Senkung der Belastungen aus der öffentlichen
Finanzierung unterstützen.
2.3 Wohnraumförderung
für den demografischen Wandel
|
Auch in den Regionen und Kommunen mit rückläufiger Bevölkerung
wird auf mittlere Sicht weiterer generationengerechter Wohnraum benötigt.
Daher werden die Förderangebote für
·
Mietwohnungen mit Betreuungsangeboten
·
barrierefreie Wohnungen auf innerstädtischen Flächen
·
Wohnungsangebote für Haushalte mit Kindern
(insbesondere verbesserte Eigentumsförderung)
weiterhin vorgehalten.
2.4 Investive
Bestandförderung
Zur Unterstützung differenzierter, standort- und
nachfragegerechter Bestandsinvestitionen stehen in 2007 folgende neue und
geänderte Förderangebote zur Verfügung:
·
Zukünftig können Baumaßnahmen gefördert werden zur
denkmalgerechten Erneuerung von
selbst genutzten Wohngebäuden.
·
Die Förderangebote zum Abbau von Barrieren im Bestand,
zur Modernisierung von Altenwohn- und Pflegeheimen werden fortgeführt.
·
Bei der Modernisierung oder dem Umbau von Altenwohn-
und Pflegeheimen kann zukünftig die Bausubstanz, die nicht mehr als
vollstationäre Einrichtung genutzt werden soll, zu selbständigen Wohnformen
mit Neubaustandard umgenutzt und mit Umbaufördermitteln unterstützt werden.
Das Förderangebot gilt auch für ehemalige Wohnheime, in denen erstmals
selbständige Mietwohnungen mit Neubaustandard und Miet- und Belegungsbindungen
entstehen.
·
Auch bestehende Wohngebäude können nach durchgreifenden
Umbaumaßnahmen zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse bei Einhaltung des
Neubaustandards gefördert werden.
Die Förderung von sog. Nichtwohngebäuden, in denen durch Nutzungsänderung
erstmals Mietwohnungen mit Neubaustandard entstehen, bleibt bestehen. Bei der
Umnutzung von Gebäuden, die von besonderem städtebaulichen Wert sind (z. B.
Kirchen. Gemeindehäuser, Klöster, Schulen, Krankenhäuser, historische
Verwaltungs- und Gewerbegebäude) oder ein Denkmal sind oder in einem
Denkmalbereich liegen, können Zusatzförderungen gewährt werden.
2.5 Teilhabe
für Alle – Wohnraum für Menschen mit Behinderungen
Möglichst viele Menschen mit Behinderungen sollen selbst
bestimmen können, wo sie wohnen wollen, mit wem sie wohnen wollen und welche
Dienstleistungen sie benötigen. Je nach Alter, Art der Behinderung oder
finanziellen Möglichkeiten ist die geeignete Wohnform die selbst genutzte
Immobilie, eine passende Mietwoh-nung oder ein Gebäude, in dem mehrere
behinderte Menschen in Gemeinschaft wohnen können. Menschen mit Behinderungen
brauchen deshalb Wohnraum, der für sie geeignet ist und den sie bezahlen
können.
Im Rahmen des Programms der Landesregierung „Teilhabe für
Alle“ zu Gunsten von Menschen mit Behinde-rungen werden 60 Mio. zu Umsetzung
von Wohnprojekten für Menschen mit Behinderungen innerhalb der
Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung reserviert. Gefördert werden:
·
der Bau oder der Erwerb selbst genutzten Wohneigentums
und die behindertenge-
rechte Nachrüstung von vorhandenem Wohneigentum
·
die Neuschaffung von barrierefreien Mietwohnungen für
Alleinstehende, Paare oder
Wohngemeinschaften durch Neubau oder Umbau von bestehenden Gebäuden
·
die Neuschaffung stationärer Wohnformen von guter
Wohnqualität an integrierten
Standorten und die Anpassung bestehender Wohnheime für Menschen mit
Behinde-
rungen an den demografischen Wandel.
Durch die Bereitstellung der zinsgünstigen Darlehen soll das
Angebot von Wohnraum guter Qualität für Menschen mit den unterschiedlichsten
Behinderungen in alles Lebensphasen verbessert werden.
2.6 Wohnraumförderung
und Stadtumbau
Wohnraumförderung und Städtebauförderung sollen künftig stärker
mit ihren Instrumenten bei der Aufwertung und Stabilisierung von Wohn- und
Stadtquartieren zusammenwirken. Ziel ist es, den Einsatz von Wohnraum- und
Städtebaufördermitteln bei wohnungswirtschaftlichen Quartiersaufwertungen zu
bündeln. Neben den Mitteln aus dem Wohnraumförderungsprogramm können
flankierend Stadterneuerungsmittel z.B. für gestalterische und funktionale
Verbesserungen der Erschließung und der Freiräume für den Wohnungsbau
eingesetzt werden, die durch die Wohnraumförderung nicht unterstützt werden
können.
Weiterhin werden auch städtebaulich orientierte Maßnahmen
wie z.B. Brachflächenaufbereitungsmaßnahmen für geförderten Wohnraum und
wohnungswirtschaftliche Maßnahmen wie der Abriss von hoch verdichteten
Wohnsiedlungen der 1960er und 1970er Jahre im Rahmen von
Umstrukturierungsvorhaben mit anschließendem geförderten Ersatzneubau mit Wohnraumfördermitteln
unterstützt.
3. Schließlich
ist noch hinzuweisen auf:
3.1 die Förderung der
sogenannten mittelbaren Belegung
Hier wird der Neubau von finanzierten / bindungsfreien
Mietwohnungen mit zinsgünstigen Darlehen gefördert gegen Einräumung von
Belegungsrechten für Begünstigte der Einkommensgruppe A
(Wohnberechtigungsschein) an geeigneten Ersatzwohnungen im bislang nicht
gebundenen Wohnungsbestand.
3.2 die Förderung des
Erwerbs von Bindungen
Eigentümern von vorhandenen frei finanzierten Wohnungen
werden zinsgünstige Darlehen (ohne konkrete Zweckbestimmung) gewährt, wenn sie
diese Wohnungen für die Belegung mit Haushalten der Einkommensgruppe A zur
Verfügung stellen. Für die Dauer von 15 Jahren besteht Belegungs- und
Mietpreisbindung.
Die Ziele der Wohnraumförderung und die konkreten
Umsetzungsmöglichkeiten werden eingebracht in
die Projektarbeit zu neuen
Wohnformen,
die Zusammenarbeit zwischen FB Wohnen, FB Immobilienmanagement sowie FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen u.a. zur strategischen Entwicklung von Wohnbauflächen,
die generelle Zusammenarbeit mit dem Sozialamt, insbesondere auch für den Bereich der stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen,
die Überprüfungen der
„Modernisierungsmöglichkeiten“ im städtischen Wohnhausbesitz.
