Entscheidungsvorlage - FB 11/0131/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2006 -Sammelnachweis 1 - Personalausgaben -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- Dezernat II; FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Frau Joka-Gabel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Personal- und Verwaltungsausschuss
|
|
|
|
25.04.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
|
|
|
05.06.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
|
|
|
06.06.2007
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Finanzausschuss dem Rat der Stadt zu empfehlen, die Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 1.444.101,83 € zum Sammelnachweis 1
- Personalausgaben - zu erteilen.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Finanzausschuss dem Rat der Stadt, die Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 1.444.101,83 € zum Sammelnachweis 1 - Personalausgaben - zu erteilen.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Finanzausschusses erteilt der Rat der Stadt die Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 1.444.101,83 € zum Sammelnachweis 1 - Personalausgaben - .
(Dr. Linden)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Für das Jahr 2006 wurden im Sammelnachweis 1 insgesamt 134.527.800 € veranschlagt. Hierbei wurde die Personalüberleitung von 53 Mitarbeiter/innen in die STAWAG-Abwasser GmbH bereits berücksichtigt.
Das Ergebnis des Sammelnachweis 1 für 2006 beläuft sich auf 135.971.901,83 €, so dass überplanmäßige Mittel in Höhe von 1.444.101,83 erforderlich sind.
Ab dem Jahr 2006 wurde die Fälligkeit der monatlichen Sozialversicherungsbeiträge in den laufenden Monat vorverlegt. Da jedoch die Sozialversicherungsbeiträge aus Dezember 2005 in Höhe von rd. 1,99 Mio. € noch im Januar 2006 zu zahlen waren, ergab sich hieraus eine entsprechende Mehrbelastung des SN 1 in 2006.
Die im Laufe des Jahres beschlossene Kürzung der Sonderzuwendung für Beamte und Versorgungsempfänger mit einer Einsparung in Höhe von rd. 650.000 € hat mit dazu beigetragen, die durch die o.g. Zahlung an SV-Beiträgen entstandenen zusätzlichen Ausgaben auszugleichen.
Da es sich um erhebliche Mehrausgaben im Sinne des § 82 GO NRW (a.F.) handelt, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.