Entscheidungsvorlage - A 20/0081/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt seine Zustimmung zur Genehmigung

außerplanmäßiger Ausgaben zur Haushaltsstelle 1.90000.83120.8 "Solidarbeitrag, Abrechnung Vorjahre" in Höhe von 1.754.761,00 Euro zu erteilen.

 

 

 

Grehling

 

Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben zur Haushaltsstelle 1.90000.83120.8 "Solidarbeitrag, Abrechnung Vorjahre" in Höhe von 1.754.761,00 Euro.

 

 

 

Dr. Linden

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß Gesetz zur Regelung der Zuweisungen der Landes NRW an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2007 vom 31.1.2007 werden die Solidaritätsbeiträge der Vorvorjahre im laufenden Jahr endgültig abgerechnet. Da das Solidaritätsbeitragsgesetz ausgelaufen ist, erfolgt dies letztmalig für 2005.

 

In 2005 erhielt die Stadt eine vorläufige Erstattung von 1.777.324 €. Mit Bescheid vom 16.3.2007 wurde der Erstattungsbetrag nach Solidarbeitragsgesetz endgültig festgesetzt auf 22.563 €. Somit ergibt sich eine Rückerstattung in Höhe von 1.754.761 €. Dies beruht im Wesentlichen auf einer vorgenommenen Schlüsselmassenveränderung des Landes.

 

Da die 2. Modellrechnung auf der Basis des GFG-Entwurfes für 2007 keine Rückforderung des Erstattungsbetrages vorsah, wurde für den Haushaltsplan 2007 kein entsprechender Ansatz vorgesehen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von 1.754.761,00 Euro im Verwaltungshaushalt im Haushaltsjahr 2007 ergeben.

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Anlagen

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