Entscheidungsvorlage - B 03/0085/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Lousberg und Pferdelandpark
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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28.03.2007
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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28.03.2007
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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18.04.2007
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Erledigt
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Planungsausschuss
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19.04.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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25.04.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen - Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat den Erlass einer Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes ALousberg und Pferdelandpark@ als Satzung zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat den Erlass einer Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes ALousberg und Pferdelandpark@ als Satzung zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat den Erlass einer Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes ALousberg und Pferdelandpark@ als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat den Erlass einer Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes ALousberg und Pferdelandpark@ als Satzung zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes ALousberg und Pferdelandpark@.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Grundsätzlich sind bei der Durchführung von Fördermaßnahmen nach den Bestimmungen der Stadterneuerung und einer Förderung durch den Bund nach den Vorschriften des Baugesetzbuches Ratsbeschlüsse
1. über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch und
2. über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes gem. § 142 Baugesetzbuch erforderlich.
Diese Beschlüsse werden von den Zuschussgebern gefordert. Da die im Rahmen der EuRegionalen 2008 beabsichtigten Maßnahmen gefördert werden sollen, sind hierfür ebenfalls die entsprechenden Beschlüsse erforderlich.
Gem. § 141 Abs. 2 Baugesetzbuch kann auf die vorbereitenden Untersuchungen verzichtet werden, wenn bereits hinreichende Beurteilungsgrundlagen vorliegen.
Diese Voraussetzungen treffen für das angesprochene Gebiet zu. Im Rahmen des Masterplans APferdelandpark@ und des Handlungs- und Maßnahmenkonzeptes ALousberg@ wurden umfangreiche städtebauliche Untersuchungen durchgeführt.
Es ist somit nur noch erforderlich, die notwendigen Beschlüsse über die förmliche Festsetzung als Sanierungsgebiet zu fassen. Der entsprechende Satzungsentwurf nebst Übersichtsplan, der Bestandteil der Satzung werden soll, sind der Vorlage beigefügt.
Gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch kann die Anwendung des dritten Abschnittes des Baugesetzbuches (§ 152 bis 156a) ausgeschlossen werden und das vereinfachte Sanierungsverfahren zur Anwendung kommen, da keine Ausgleichs- oder Entschädigungsleistungen zu gewähren sind. Aus diesem Grunde kann in der Satzung die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB insgesamt ausgeschlossen werden.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Rat der Stadt zu empfehlen, die als Anlage beigefügte Satzung zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg und Bezirksvertretung Aachen-Richterich werden die Angelegenheit am 28.03., die Bezirksvertretung Aachen- Mitteam 18.04. und der Planungsausschuss am 19.04. beraten. Die Beratungsergebnisse werden in der Sitzung mitgeteilt.
Satzung
über
die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes
`Lousberg und PferdelandparkA
vom ___________
Aufgrund des § 142 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW.S. 666/SGV NW 2023), jeweils in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt am ____________ folgende Satzung beschlossen:
§
1
Festlegung
des Sanierungsgebietes
Die genauen Grenzen des Sanierungsgebietes ergeben sich aus dem als Anlage dieser Satzung beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Satzung ist.
Der vorgenannte Bereich erhält die Bezeichnung ALousberg und PferdelandparkA und wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgesetzt.
§
2
Vereinfachtes
Sanierungsverfahren
Die Anwendung der Vorschriften des dritten Abschnittes des Baugesetzbuches
(§§ 152 bis 156a BauGB) wird ausgeschlossen. Aus diesem Grunde kommt die Genehmigungspflicht nach § 144 Baugesetzbuch insgesamt nicht zur Anwendung (vereinfachtes Sanierungsverfahren).
§
3
In-Kraft-Treten
Diese
Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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417 kB
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