Entscheidungsvorlage - FB 61/0527/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss schließt sich dem gemeinsam erarbeiteten StädteRegionalen Einzelhandelskonzept Aachen als gemeinsmer Grundlage zur Steuerung großflächiger Einzelhandelsvorhaben an.

Insbesondere wird vereinbart:

1.         das StädteRegionale Einzelhandelskonzept verbindlich zur Beurteilung und Bewertung künftiger großflächiger Einzelhandelsvorhaben anzuwenden,

2.         im Rahmen der Bauleitplanung die Kriterien des Konzeptes bei den Belangen zur Steuerung des Einzelhandels zu berücksichtigen,

3.         die gegenseitige Information über Einzelhandelsvorhaben mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche sicherzustellen,

4.         die jährliche Aktualisierung der Datengrundlage zu unterstützen,

5.         den Gefahren einer Unterversorgung der Bevölkerung mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten im fußläufigen Bereich entgegenzuwirken und hierzu geeignete Konzepte für die StädteRegion zu entwickeln.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 15.03.2005 hatte die Städetregion in der Verbandsversammlung beschlossen, ein regionales Einzelhandelskonzept aufzustellen. In Zusammenarbeit mit der “Städteregionalen Arbeitsgruppe Einzelhandel” erarbeitete die BBE Unternehmensberatung Köln, vertreten durch Herrn Schmidt-Illguth, das StädteRegionale Einzelhandelskonzept - STRIKT Aachen.

Dieses liegt nun vor und wird derzeit in den Städten und Gemeinden der Städteregion vorgestellt. In der beiliegenden Beschlussempfehlung werden die Ziele und Aufgaben des Konzeptes dargestellt und ein gemeinsamer Beschlussvorschlag formuliert, der in den Städten und Gemeinden sowie im Kreistag beschlossen werden soll. Mir ihrer Unterschrift unterstützen der Landrat und die Bürgermeister der Städteregion diese Empfehlung.

 

Nach Vorliegen sämtlicher Beschlüsse ist vorgesehen, am 04.09.2007 in der Verbandsversammlung den städteregionalen Beschluss des Konzeptes zu fassen. Außerdem soll der Arbeitskreis durch Beschluss legitimiert werden, Stellungnahmen bei Prüfungen von großflächigen Einzelhandelsvorhaben abzugeben.

 

Weiterhin liegt als Anlage eine Zusammenfassung des Einzelhandelskonzeptes bei, in der die wesentlichen Inhalte des Konzeptes dargestellt sind.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten, die durch die Aufstellung des regionalen Einzelhandelskonzeptes entstehen, werden anteilig durch den Zweckverband StädetRegion, durch Fördermittel des Landes und durch Kostenbeteiligung Dritter übernommen.

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Anlagen

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