Entscheidungsvorlage - FB 61/0530/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung , die Sicherung des Fußgängerverkehres, die Aufstellung des Bebauungsplanes - An den Frauenbrüdern - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, die Sicherung des Fußgängerverkehres, die Aufstellung des Bebauungsplanes - An den Frauenbrüdern - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich An den Frauenbrüdern, Im Mariental, Kasernenstraße ( ehemaliges Arbeitsamt)

 

Für den Bereich des ehemaligen Arbeitsamtes, An den Frauenbrüdern 1, im Stadbezirk Aachen-Mitte, Flurstück 81, Parzellennr. 1200, soll zur Sicherung der öffentlichen Verkehrsflächen, speziell der Fußgängbereiche, ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Das v.g. Grundstück wurde nach Aufgabe des Gebäudes als Arbeitsamt vor einigen Jahren an einen privaten Investor verkauft. In der Folgezeit wurde das Gebäude vom Investor  an diverse publikumsintensive und öffentliche Institutionen vermietet, wie z. B. die Post, die Stadt Aachen/ den Fachbereich Wohnen oder einen privaten schulischen Nutzer. Diese Nutzungen wurden zwischenzeitlich zum größten Teil wieder aufgegeben.

 

Anlass für dieses Planverfahren ist der bei der Stadt Aachen im Dezember 2006 eingegangene Antrag des Investors auf Umnutzung des Bürogebäudes zu Eigentumswohnungen mit Tiefgarage. Der v.g. Antrag wurde zwar in der Zwischenzeit wegen Fehlern in den Antragsunterlagen zurückgewiesen, es hat sich jedoch bei der Prüfung des Antrages herausgestellt, daß ein Teil der Bürgersteigflächen in den Straßen “ Im Mariental” und Kasernenstraße” sowie nahezu der gesamte öffentlich genutzte Vorplatz und Eingangsbereich im Bereich des Gebäudes “An den Frauenbrüdern 1" und Teilflächen der dortigen Parkflächen, die auf der Parzelle Nr. 1200 und somit auf privatem Grund liegen, zwar seinerzeit durch die vertragliche Herstellungsverpflichtung des Eigentümers fiktiv öffentlich gewidmet sind, ein formeller Widmungsakt jedoch fehlt

Durch die bisherige publikumsintensive Nutzung, zuerst als Arbeitsamt und später als vom Eigentümer vermietetes Gebäude, hat es in der Vergangenheit keine Probleme bezüglich der Verkehrsbereiche auf privatem Grund gegeben. Eine Umnutzung des Gebäudes in privaten Wohnraum könnte hier jedoch auch zu einer Änderung in den Flächenaufteilungen des Grundstückes führen und die derzeit als Fußgängerwege genutzten Privatflächen beeinträchtigen.

 

Zur Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung, insbesondere einer städtebaulich angemessenen Führung der Fußgängerverkehre im Plangebiet, ist die Aufstellung einen Bebauungsplanes erforderlich. 

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Anlagen

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