Entscheidungsvorlage - FB 61/0511/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentliche Erschließung Kaiserplatzgalerie;Grundlage zum Entwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/71
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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23.05.2007
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Gestoppt
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Mobilitätsausschuss
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14.06.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die vorgelegte Planung zum Umbau des Kaiserplatzes als Grundlage für die Erschließung der Kaiserplatzgalerie zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, auf der Basis zu beschließen.
Der Verkehrsausschuss beschließt die vorgelegte Planung zum Umbau des Kaiserplatzes als Grundlage für die Erschließung der Kaiserplatzgalerie und beauftragt die Verwaltung auf der Basis den Baubeschluss vorzubereiten.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss, auf der Grundlage der vorgelegten Planung im Bebauungsplan Festsetzungen für die verkehrliche Erschließung zu treffen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit der Planung der Kaiserplatz Galerie in Aachen durch die Kahlen Bauplanungsgesellschaft mbH sind neben dem Bau von Einzelhandels- und Dienstleistungsflächen auch Pkw-Stellplätze auf 2 Dachparkebenen sowie eine zentrale Anlieferzone im Basement vorgesehen. Die externe Verkehrserschließung wurde im Rahmen einer verkehrlichen Machbarkeitsstudie, durchgeführt durch die Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG, Aachen (Juli 2006), in Verbindung mit einem skizzenhaften verkehrstechnischen Vorentwurf für den Bereich des nördlichen Kaiserplatzes nachgewiesen.
Der Bezirksvertretung Aachen-Mitte (09.08.2006), dem Verkehrsausschuss (17.08.2006) und dem Planungsausschuss (24.08.2006) wurde das Verkehrskonzept vorgestellt und erörtert. Es wurde der Aufstellungsbeschluss zur Einleitung eines vorhabenbezogen Bebauungsplans verabschiedet.
Auf der Basis des skizzenhaften Vorentwurfs wurde durch die Ingenieurgruppe IVV GmbH &/ Co. KG zwischenzeitlich eine Entwurfsplanung erstellt, die auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie aufbaut.
Die Erschließung der Kaiserplatzgalerie erfolgt über eine, in der nördlichen Umfahrt des Kaiserplatzes gelegene Auf- und Abfahrtsrampe, die sowohl von Kunden (Pkw), als auch von Anlieferfahrzeugen zu befahren ist und im Basement mündet. Zur Bewirtschaftung der Stellplätze sind Schrankenanlagen vorgesehen. Diese befinden sich innerhalb des Grundstücksbereichs, so dass Rückstaueffekte in den öffentlichen Straßenraum ausgeschlossen werden können. Die maximale Rampenneigung beträgt 13,0 %. Darüber hinaus sind im Bereich des Kaiserplatzes folgende Um- und Ausbaumaßnahmen erforderlich:
·
Aufweitung
der verlängerten, östlichen Stiftstraße auf drei Fahrspuren. Hierbei dient die
nördliche Spur der Zufahrt in Richtung Kaiserplatzumfahrt, Gasborn, Willy-Brandt-Platz.
Über die beiden anderen Fahrspuren erfolgt die Zu- und Ausfahrt der
Kaiserplatz-Galerie (Rampe ins Basement).
·
Umwandlung
der Busspur in der Heinrichsallee zwischen Promenadenstraße und Haus Nr. 9 in
eine Fahrspur.
·
Bau
einer zusätzlichen separaten Rechtsabbiegespur sowie Ausweisung eines
Radangebotsstreifens in der Heinrichsallee ab Hs.Nr. 15 vom Hansemannplatz
kommend.
● Verkürzung
der Bussonderspur in der Heinrichsallee zwischen dem Adalbertsteinweg und der
verlängerten Stiftstraße.
Aufgrund
dieser Maßnahme Verlängerung der Linksabbiegespuren in der Heinrichsallee
zwischen Stiftstraße und Adalbertsteinweg in beiden Fahrtrichtungen.
·
Bau
einer Querungshilfe für Fußgänger
in der Stiftstraße am Einmündungspunkt mit der Heinrichsallee zur Sicherung der
Fußgängerströme von/in Richtung Adalbertstraße von/in Richtung Bushaltestelle
Heinrichsallee / Adalbertsteinweg.
·
Verengung
der nördlichen Zufahrt vom Hansemannplatz in die Kaiserplatzumfahrt von derzeit
7,50 m auf eine 5,00 m breite Fahrspur.
·
Ausweisung
einer Bushaltebucht auf der nördlichen Kaiserplatzfläche (Dreiecksinsel)
entlang der östlichen Stiftstraße für die Linie 4.
·
Anpassung
der Straßenführung und der Querschnittsgestaltung im Bereich der Stiftstraße /
Kaiserplatzumfahrt.
·
Aufweitung
der Eckausrundung von der Stiftstraße in die Kaiserplatzumfahrt für die
Befahrbarkeit mit Gelenkbussen. Hierdurch ergibt sich eine
Veränderung/Verkürzung der Haltestelle für die 5-er-Linien.
·
Verschiebung
der Kaiserplatzumfahrt um die Rampenbreite b = 8,00 m in Richtung Westen auf
einer Länge von rd. 60,00 m.
·
Anpassung
der Grün- und Zwischenzeiten der Lichtsignalsteuerung Kaiserplatz / Stiftstraße
an den geänderten Knotenausbau.
Von der ASEAG wurden einzelne Elemente kritisch beurteilt. Aus Sicht der
Verwaltung sind diese Befürchtungen grundlos, da keine wesentliche
Benachteiligung entsteht.
Die ca. 52 m lange Rampe sieht zwei 3,50 m breite Richtungsfahrbahnen vor, welche im Kurvenbereich auf ca. 3,90 m aufgeweitet werden. Entlang der gesamten Rampe werden beidseitig 0,50 m breite Schrammborde angeordnet.
Der Deckenaufbau der Rampenfahrbahn ist gemäß der RSTO 01 zu dimensionieren und im Vorfeld mit dem Auftraggeber und der Stadt Aachen abzustimmen.
Die Überdeckung im Unterführungsbereich beträgt 1,80m. Diese ergibt sich aus 0,80 m Konstruktion sowie 1,00 m Deckenaufbau für die Verkehrsflächen (Gehweg / Fahrbahn). Die lichte Durchfahrtshöhe beträgt durchgehend 4,50 m.
Um die Schallimmission zu minimieren, werden die Wände des offen liegenden Rampenbereichs mit einer schallabsorbierenden Oberfläche ausgestattet.
2.
Leistungsfähigkeit der Erschließung
Unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Aus- und Umbaumaßnahmen wurden auf der Grundlage der Prognosebelastungssituation überschlägige Leistungsfähigkeitsberechnungen durchgeführt. Diese Überprüfung ergab, dass der Kaiserplatz an den Grenzen seiner Leistungsfähigkeit ist.
Die komplexen verkehrlichen Auswirkungen der beschriebenen Umgestaltung des Knotenpunktes wurden unter Ansatz der durch das Vorhaben verursachten zusätzlichen Verkehrsbelastung in einer Microsimulation untersucht. Die Simulation zeigte, dass das Vorhaben keine wesentlichen Veränderungen gegenüber heute hervorrufen wird. Die Erschließung der Kaiserplatz-Galerie kann für alle Verkehrsteilnehmer (IV / ÖPNV / Radverkehr / Fußgänger) als gesichert angesehen werden. Allerdings ist der Knotenpunkt Kaiserplatz auch weiterhin stark rückstaugefährdet.
3. Begrünung
Im Rahmen
des Umbaus der Kaiserplatzumfahrt sind sechs Bäume soweit möglich umzusetzen
bzw. zu fällen. Die erforderlichen Ersatzmaßnahmen können in den Bereichen der
zukünftigen Gehwege vorgenommen werden.
4. Ver- und Entsorger
Die
Leitungsträger wurden beteiligt. Die insbesondere durch den Einschnitt der
Rampe notwendigen Leitungsverlegungen werden als unproblematisch angesehen. Die
zwischen Beeckstraße und unterer Adalbertstraße bestehende Kanalleitung wird in
ihrer Fließrichtung gedreht, so daß das Wasser in Richtung Wilhelmstraße
abfließt. Der entsprechende hydraulische Nachweis wurde bereits durch die
STAWAG erbracht. In diesem Zusammenhang ist angedacht, über eine
Kameradurchfahrung des Kanals abzuklären, ob die oben beschriebene Leitung
zukünftig überhaupt noch benötigt wird, oder ob diese abgeklemmt werden kann.
Diese Entscheidung ist abhängig davon, inwieweit die angrenzende Bebauung
entwässerungstechnisch angeschlossen ist.
5. Finanzierung
Alle hier beschriebenen Umbauten gehen zu Lasten des Investors. Dazu gehören auch evtl. notwendige Rückzahlungen von Städtebauförderungsmitteln aus der damaligen Bezuschussung des Umbaus am Kaiserplatz. Dies wird in einem städtebaulichen Vertrag (§ 12 BauGB) geregelt!
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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354,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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8 MB
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4
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(wie Dokument)
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383,8 kB
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