Entscheidungsvorlage - FB 61/0525/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt aus bezirklicher Sicht den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich an der Eupener Straße.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich an der Eupener Straße.

 

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 14 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte  an der Eupener Straße.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 01.06.2006 zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung eines Bebauungsplanes - Eupener Straße, I. Rote-Haag-Weg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich für den Bereich zwischen der Eupener Straße, dem Heidweg, dem Waldstadion und dem I. Rote-Haag-Weg beschlossen.

 

Mit diesem Bebauungsplanverfahren wird die Umsetzung des “Rahmenkonzeptes Aachener Südviertel”, das der Ausschuss in seiner Sitzung am 10.03.2005 beschlossen hat, für diesen Bereich angestrebt. Konkret werden die folgenden städtebaulichen Zielsetzungen verfolgt:

 

1. Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.

2.            Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.

3.            Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung.

4.            Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung

 

Im Verfahrensbereich dieses Bebauungsplanes liegt das Grundstück Eupener Straße 217. Für dieses Grundstück liegt der Verwaltung eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Doppelhauses mit Praxis in zweiter Reihe vor. Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit des beantragten Vorhabens gemäß § 15 BauGB zurückgestellt.

 

Es ist zu befürchten ist, dass die Realisierung der mit dem eingeleiteten Bebauungsplanverfahren verfolgten städtebaulichen Ziele durch eine Genehmigung des geplanten Vorhabens wesentlich erschwert bzw. unmöglich gemacht wird.

 

Die Zurückstellung des Vorhabens läuft zum 29.06.2007 aus.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, für den Bereich des Grundstücks Eupener Straße 217 eine Veränderungssperre zu erlassen, um den Antrag rechtssicher ablehnen zu können.

 

 

Die Satzung ist der Vorlage beigefügt.

 

 

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Anlagen

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