Kenntnisnahme - A 61/0046/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Aus bezirklicher Sicht empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung bei der Umnutzung des ehem. Klostergartens den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Friedrich-Ebert-Allee - ehem. Klostergarten für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte an der Friedrich-Ebert-Allee zu fassen.

 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung bei der Umnutzung des ehem. Klostergartens die Aufstellung des Bebauungsplanes Friedrich-Ebert-Allee - ehem. Klostergarten für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte an der Friedrich-Ebert-Allee.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Im Bereich Burtscheid zwischen der Michaelsbergstraße und der Friedrich-Ebert-Allee befindet sich das Kloster der Schwestern vom Armen Kinde Jesus. Das Kloster will sich von einem Teilbereich des Klostergartens an der Friedrich-Ebert-Allee in einer Größe von ca. 8.800 m² trennen. Der Klostergarten wird derzeit größtenteils als Gartenland genutzt. Im südlichen Bereich ist es mit einem dreizügigen Kindergarten bebaut.

 

Ziel ist es, auf dem ehemaligen Klostergarten Wohnungsbau zu entwickeln.

 

Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung für das Grundstück sicherstellen zu können, empfiehlt die Verwaltung, von der Planungshoheit Gebrauch zu machen und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den ehem. Klostergarten im Bereich Aachen-Mitte an der Friedrich-Ebert-Allee zu beschließen. Durch diesen Aufstellungsbeschluss ist sichergestellt, dass die städtebauliche Zielsetzung bei der baulichen Entwicklung des Gebietes auch umgesetzt wird und gegebenenfalls unerwünschte Entwicklungen gemäß § 15 BauGB zurückgestellt werden können.

 

 

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