Kenntnisnahme - A 61/0046/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Friedrich-Ebert-Allee - ehem. Klostergartenfür den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte an der Friedrich-Ebert-AlleeAufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 63 - Fachbereich Bauaufsicht; FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- A 61/20 //Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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15.12.2004
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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13.01.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung
Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Aus bezirklicher Sicht empfiehlt sie
dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung bei der Umnutzung des ehem. Klostergartens den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Friedrich-Ebert-Allee - ehem.
Klostergarten für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte an der
Friedrich-Ebert-Allee zu fassen.
Der Planungsausschuss nimmt
den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung bei der Umnutzung
des ehem. Klostergartens die Aufstellung des Bebauungsplanes
Friedrich-Ebert-Allee - ehem. Klostergarten für den Planbereich im Stadtbezirk
Aachen-Mitte an der Friedrich-Ebert-Allee.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Bereich Burtscheid zwischen der
Michaelsbergstraße und der Friedrich-Ebert-Allee befindet sich das Kloster der
Schwestern vom Armen Kinde Jesus. Das Kloster will sich von einem Teilbereich
des Klostergartens an der Friedrich-Ebert-Allee in einer Größe von ca. 8.800 m²
trennen. Der Klostergarten wird derzeit größtenteils als Gartenland genutzt. Im
südlichen Bereich ist es mit einem dreizügigen Kindergarten bebaut.
Ziel ist es, auf dem ehemaligen
Klostergarten Wohnungsbau zu entwickeln.
Um eine geordnete städtebauliche
Entwicklung für das Grundstück sicherstellen zu können, empfiehlt die
Verwaltung, von der Planungshoheit Gebrauch zu machen und die Aufstellung eines
Bebauungsplanes für den ehem. Klostergarten im Bereich Aachen-Mitte an der
Friedrich-Ebert-Allee zu beschließen. Durch diesen Aufstellungsbeschluss ist
sichergestellt, dass die städtebauliche Zielsetzung bei der baulichen
Entwicklung des Gebietes auch umgesetzt wird und gegebenenfalls unerwünschte
Entwicklungen gemäß § 15 BauGB zurückgestellt werden können.