Kenntnisnahme - BA 4/0066/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nimmt die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1.            Fußgängerbrücke Kornelimünster, Neubau

 

            Der Fachbereich Umwelt teilt mit,  in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung wurde die
            Verwaltung beauftragt, den Hochwasserschutz des Iterbaches bezogen auf den Ort

            Kornelimünster zu überprüfen. Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

            Für das Einzugsgebiet der Inde auf deutscher Seite wurde in der Vergangenheit ein             Überschwemmungsgebiet seitens der zuständigen Behörde, der Bezirksregierung,             ausgewiesen. Dies wurde erforderlich, da auf der Fließstrecke der Inde diverse             Siedlungsbereiche (Kornelimünster, Hahn und Friesenrath) liegen, für die die Gefahr der             Überschwemmung aus der Vergangenheit bekannt war.

 

            Um die Gefahr genauer beschreiben zu können und darauf basierend Maßnahmen entwickeln             zu können, die geeignet sind der Gefahr zu begegnen und die Bevölkerung zu schützen,             wurden umfangreiche Berechnungen durchgeführt. Dabei wurden die Zuflüsse aus             Nebeneinzugsgebieten, wie der Iter oder dem Rollefer Bach, anhand deren Einzugsgebiete             mit in die Berechnungen einbezogen.

 

            Der Hochwasserschutz des Iterbaches wurde so differenziert wie an der Inde nicht betrachtet,             weil dort keine so großen Siedlungsbereiche vorhanden sind wie an der Inde. Insofern             bestehen an der Iter deutlich geringere Schadenspotentiale, was eine aufwendige Ermittlung             zur Ausweisung eines Schutzgebietes nicht rechtfertigt.

 

            In Bezug auf die Ortslage Kornelimünster und die dortige Überschwemmungsgefahr sind die             Wassermengen hinreichend ermittelt worden, sodass sie in die Berechnungen und die             Maßnahmenermittlungen mit einbezogen wurden. Weitere Ausarbeitungen sind nicht             vorgesehen.

 

2.            Grundsanierung der Zuwegung zum Freizeitgelände in Aachen-Walheim

 

            In Zusammenarbeit mit dem Aachener Stadtbetrieb hat die Firma Eurovia die o.a. Zuwegung

            saniert.

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