Kenntnisnahme - A 40/0143/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im April 2006 wandte sich eine Anwohnerin der Straße Im Mittelfeld, die am rückwärtigen Schulhof der Städt. Gemeinschaftsgrundschule Vaalserquartier liegt, an das städtische Schulverwaltungsamt mit dem Vorschlag, den rückwärtigen Schulhof nach 17:00 Uhr zu öffnen und dies auch an den Wochen­enden und während der Ferien zu ermöglichen. Nach Rücksprache war sie auch bereit, den hierzu not­wendigen Schließdienst zu übernehmen.

 

Der Vorschlag wurde durch das Schulverwaltungsamt der Schulleitung unterbreitet und die Schul­lei­te­rin teilte nach Beschlussfassung der Schulkonferenz am 08.06.2006 mit, dass sich die Schulkonferenz einstimmig für die Öffnung des Schulhofes - zunächst für ein Jahr auf Probe - ausgesprochen habe. Hier­nach wurde die Nachbarin schriftlich über den Beschluss der Schulkonferenz informiert und ihr wurde durch den Hausmeister ein Schlüssel für den Schließdienst ausgehändigt. Am 15.08. lag dem Schulverwaltungsamt die erste Beschwerde eines Nachbarn des Schulgrundstücks vor, der sich heftig über den Lärm beschwerte, den Ball spielende Kinder "durch das Dreschen eines Fußballes" auf den Ballfangzaun verursachten. Auch landeten die Bälle auf seinem Grundstück, Teile der Kaffeetafel seien schon getroffen worden.

 

Es lag dem Schulverwaltungsamt viel daran, den Kindern die Spielfläche zu erhalten, daher wurde in Te­lefonaten mit dem Beschwerdeführer und der Nachbarin auch vermittelt, mit der Folge, dass die Kin­der mit Softbällen spielten. Diese Regelung stellte einen Beschwerdeführer zufrieden, der auch be­stätigte, dass die Nachbarkinder auf dem Schulhof nur noch Softbälle benutzten. Leider hätten jetzt aber auch andere Kinder den Schulhof für sich entdeckt, die sich um diese Regelung nicht kümmer­ten. Er forderte daher ein Schild mit dem Hinweis, dass auf dem vorläufig freigegebenen Schulhof das Ballspiel nur mit Softbällen erlaubt sei.

 

Ein weiterer Beschwerdeführer beanstandete am 21.08.2006 den Lärm, der durch das Basketball­spiel verursacht werde und behauptete, dass die Kinder nicht mit Softbällen spielten. Versuche eines Nach­barn, die Kinder zur Nutzung eines Softballes anzuhalten, seien gescheitert. Seine Beschwerde mün­de­te in die Forderung, den Basketballständer zu entfernen. Hiervon wären natürlich auch die Schü­le­rin­nen und Schüler der Grundschule betroffen gewesen.

 

Beide Beschwerdeführer verwiesen auf die Lärmpegel der verschiedenen Ballspiele, womit nicht die direkten Äußerungen der Kinder und Jugendlichen gemeint waren, sondern die auftretenden Emis­si­onen bei Aufschlag eines Balles auf den Boden und die Prallplatte des Basketballständers. Zur Klä­rung, inwieweit diese Emissionen nach den gesetzlichen Vorgaben zulässig sind, wurde mit Schreiben vom 30.08.2006 der Fachbereich Umwelt beauftragt, ein Lärmgutachten zu erstellen und die Nach­ba­rin wurde gebeten, zunächst - bis zur Vorlage des Gutachtens - von der Ausübung des Schließ­diens­tes abzusehen. Der Schulhof wurde damit für die außerschulische Nutzung geschlossen.

 

Das Gutachten lag am 04.10.2006 dem Schulverwaltungsamt vor und kam zu dem Ergebnis:

"Das Basketballspiel führt am Immissionsort (hiermit ist die Terrasse des Beschwerdeführers gemeint) zu einer deutlichen Überschreitung der Immissionsrichtwerte in allen Zeiträumen (auf der Terrasse eines Beschwerdeführers wurden 68 dB statt der zulässigen 55 dB gemessen)."

 

Obwohl nach Beenden des Schließdienstes kein Spielen außerhalb des Schulbetriebes auf dem rück­wärtigen Schulhof mehr stattfand, sahen die Beschwerdeführer die Angelegenheit keineswegs als er­le­digt an. Nun wurde die Wegnahme des Basketballständers gefordert, wozu auch ein Rechtsanwalt bemüht wurde. An diesem Punkt musste eingestanden werden, dass der Versuch einer vorläufigen Öffnung des Schulhofes als gescheitert anzusehen ist. Aufgrund der Erfahrungen, welche das städ­ti­sche Schulverwaltungsamt mit den beim Basketballspiel auftretenden Emissionen bereits gemacht hat, bestand zu befürchten, dass der Basketballständer und gegebenenfalls auch der Ballfangzaun zu entfernen sind. Dies hätte dann die Schulkinder und die an der OGS teilnehmenden Kinder getroffen.

 

Aufgrund der Information an einen der Beschwerdeführer, dass der rückwärtige Schulhof aus­schließ­lich für den Schulbetrieb der Grundschule und der Offenen Ganztagsschule zur Verfügung stünde, wur­de diese Absicht von dort dann nicht mehr weiterverfolgt, so dass trotz der negativen Aussage des Lärm­gutachtens den Schulkindern ihre Spielgeräte erhalten bleiben.

 

Die Schulkonferenz wurde vom Schulverwaltungsamt über das Ergebnis des Lärmgutachtens und die sich daraus ergebenden Folgen mit Schreiben vom 02.11.2006 informiert. Am 08.02.2007 hat dann die Schulkonferenz hierüber beraten, das Beratungsergebnis wurde dem Schulverwaltungsamt am 12.02.2007 zugeleitet. Hiernach sollten Erhebungen über Art und Ausmaß der Nutzung des Schul­ho­fes ermittelt werden. Weiter sollte eine Aussage über die Messwerte des Lärmgutachtens getroffen werden, wenn der Lärm des Spielbetriebes über einen längeren Zeitraum auf den Immissionsort ein­wirkt.

 

Dieser Beschluss konnte jedoch nicht umgesetzt werden, da dies ja wieder die beanstandete Öffnung des Schulhofes erfordert hätte. Aufgrund der im Lärmgutachten festgestellten deutlichen Über­schrei­tung der Immissionsrichtwerte hätte eine weitere Prüfung nicht zu anderen Ergebnissen führen kön­nen.

 

Die Schulkonferenz wurde dann mit Schreiben vom 28.02.2007 informiert, dass der Schulhof aus­schließ­lich den Kindern der Grundschule und der Offenen Ganztagsschule Vaalserquartier zur Ver­fü­gung steht.

 

Im Übrigen ist der vordere Schulhof nach Abschluss der Bauarbeiten - aufgewertet durch zusätzliche Spiel­geräte - wieder für alle Kinder frei. Zeitliche Einschränkungen ergeben sich aber hier durch den Betrieb der Offenen Ganztagsschule.

 

Um Lösungen zu finden, die von allen bisher Beteiligten getragen werden können, hat das Schul­ver­wal­tungsamt ein Mediationsgespräch angeboten. Über das Ergebnis dieses Gespräches wird in der Sitzung berichtet.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Erläuterungen

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