Entscheidungsvorlage - A 61/0059/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung des Gebietes des Bebauungsplanes Neuenhofstraße/ Fringsbendenhier: Ratsantrag 3/15 der CDU-FRaktion vom 31.08.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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13.01.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss
nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beauftragt die
Verwaltung, für die Dauerkleingartenanlagen - Sonnenscheinstraße - und -
Reinhardstraße - einschließlich des Rödgerbaches einen Bebauungsplan
aufzustellen.
Der Antrag gilt damit als
behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die CDU-Fraktion im Rat
beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, das Gebiet des Bebauungsplanes
Neuenhofstraße/Fringsbenden nach Westen bis an die östlichen Grundstücksgrenzen
der Reinhardstraße auszudehnen, um insbesondere den Zustand des Rödgerbachtales
in der jetzigen Form festzuschreiben mit der
Begründung,
einerseits die Klimafunktion
des Rödgerbachtales zu erhalten und andererseits zwischen der Bebauung Reinhardstraße
und dem neuen Gewerbegebiet Abstandsflächen in Form von Grünflächen zu haben.
Der Antrag ist beigefügt.
Stellungnahme der
Verwaltung
Im Bereich des
Aufstellungsbeschlusses für das Gewerbegebiet Neuenhofstraße/Fringsbenden sind
bereits die Wiesen zwischen dem Rödgerbach und dem Wirtschaftsweg nördlich und
südlich der Neuenhofstraße integriert.
Des Weiteren beabsichtigt die
Verwaltung, die beiden vorhandenen Dauerkleingartenanlagen einschließlich des
Rödgerbaches entsprechend den anderen Dauerkleingartenanlagen im Stadtgebiet
planungsrechtlich zu sichern.
Hierfür wurde bereits im Jahr
1987 ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst. Dieses
Bebauungsplanverfahren wurde nicht zu Ende geführt, da die Festsetzung einer
Erweiterungsfläche im Bereich des inzwischen aufgehobenen Wasserschutzgebietes
- Katharinenstraße - zu Problemen geführt hätte.
Da dieses Verfahren andere
Gesichtspunkte aufwerfen wird (Erschließung der Dauerkleingartenanlage
Sonnenscheinstraße) und eine frühzeitige Bürgerbeteiligung noch nicht erfolgt
ist, empfiehlt die Verwaltung hierfür ein eigenes Bebauungsplanverfahren
durchzuführen.
Für den Bereich der
Schulsportanlagen wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht für
zweckmäßig gehalten, da es sich hier um eine öffentliche Einrichtung handelt
und der Schutz als Grünfläche auch so gegeben ist.
Damit würde dem Anliegen der
Siedlergemeinschaft Schönforst entsprochen und ein ausreichender Grünzug als
Pufferzone zwischen der vorhandenen Wohnbebauung und dem geplanten
Gewerbegebiet gesichert.
Die Verwaltung empfiehlt, den
Verfahrensbereich des Bebauungsplanes Nr. 860 -Gewerbegebiet Neuenhofstraße/
Fringsbenden- nicht zu verändern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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573,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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150,9 kB
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