Entscheidungsvorlage - A 61/0059/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beauftragt die Verwaltung, für die Dauerkleingartenanlagen - Sonnenscheinstraße - und - Reinhardstraße - einschließlich des Rödgerbaches einen Bebauungsplan aufzustellen.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die CDU-Fraktion im Rat beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, das Gebiet des Bebauungsplanes Neuenhofstraße/Fringsbenden nach Westen bis an die östlichen Grundstücksgrenzen der Reinhardstraße auszudehnen, um insbesondere den Zustand des Rödgerbachtales in der jetzigen Form festzuschreiben mit der

 

Begründung,

einerseits die Klimafunktion des Rödgerbachtales zu erhalten und andererseits zwischen der Bebauung Reinhardstraße und dem neuen Gewerbegebiet Abstandsflächen in Form von Grünflächen zu haben.

 

Der Antrag ist beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Im Bereich des Aufstellungsbeschlusses für das Gewerbegebiet Neuenhofstraße/Fringsbenden sind bereits die Wiesen zwischen dem Rödgerbach und dem Wirtschaftsweg nördlich und südlich der Neuenhofstraße integriert.

 

Des Weiteren beabsichtigt die Verwaltung, die beiden vorhandenen Dauerkleingartenanlagen einschließlich des Rödgerbaches entsprechend den anderen Dauerkleingartenanlagen im Stadtgebiet planungsrechtlich zu sichern.

Hierfür wurde bereits im Jahr 1987 ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst. Dieses Bebauungsplanverfahren wurde nicht zu Ende geführt, da die Festsetzung einer Erweiterungsfläche im Bereich des inzwischen aufgehobenen Wasserschutzgebietes - Katharinenstraße - zu Problemen geführt hätte.

Da dieses Verfahren andere Gesichtspunkte aufwerfen wird (Erschließung der Dauerkleingartenanlage Sonnenscheinstraße) und eine frühzeitige Bürgerbeteiligung noch nicht erfolgt ist, empfiehlt die Verwaltung hierfür ein eigenes Bebauungsplanverfahren durchzuführen.

 

Für den Bereich der Schulsportanlagen wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht für zweckmäßig gehalten, da es sich hier um eine öffentliche Einrichtung handelt und der Schutz als Grünfläche auch so gegeben ist.

 

Damit würde dem Anliegen der Siedlergemeinschaft Schönforst entsprochen und ein ausreichender Grünzug als Pufferzone zwischen der vorhandenen Wohnbebauung und dem geplanten Gewerbegebiet gesichert.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Verfahrensbereich des Bebauungsplanes Nr. 860 -Gewerbegebiet Neuenhofstraße/ Fringsbenden- nicht zu verändern.

 

 

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Anlagen

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