Kenntnisnahme - A 51/0179/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass nach Einrichtung des “Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule“ die Strukturen und Abläufe im Kooperationsfeld “Hilfen zur Erziehung“ gemäß der Angaben im Aufgabenspeicher des Projektes Schule-Jugend abgearbeitet werden.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Rahmen des Projektes Schule- Jugend wurden auf zwei Arbeitsebenen (Hearing- Veranstaltungen und Arbeitsgruppen) Erkenntnisse bzw. Ergebnisse bzgl. der Kooperation von Schulen

§    mit Trägern von Hilfen zur Erziehung (freie Träger der Jugendhilfe)

§    mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Verwaltung/ Jugendamt)

eingeholt bzw. erbracht.

 

Zur Arbeitsebene “Hearing- Veranstaltungen“

In den fünf im Oktober/ November 2006 durchgeführten Hearing- Veranstaltungen wurde sowohl von den Schulen als auch von den Trägern der freien Jugendhilfe und der Verwaltung des Jugendamtes deutlich gemacht, dass die Zusammenarbeit im Bereich der Einrichtung und Durchführung von Hilfen zur Erziehung in vielerlei Hinsicht positiv verläuft. Andererseits aber wurde aber auch betont, dass diese positive Arbeit oftmals sehr abhängig ist von den handelnden Akteuren.

Des Weiteren wurde festgestellt, dass die Vorstellungen darüber, wie das jeweils andere System arbeitet  bzw. wie es arbeiten sollte, sehr unterschiedlich sind. Gründe dafür sind die Unterschiede der beiden Systeme bzgl. ihrer Aufgaben, ihrer rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen, ihrer Prinzipien, ihres Selbstverständnisses, ihrer Ziele, Haltungen und Methoden etc.. Dies führt nicht selten zu Konflikten auf der Ebene der Einzelfallhilfe und trägt dazu bei, dass die Kooperation von Jugendhilfe und Schule als unzureichend bewertet wird.

Hinsichtlich der Ansätze zu einer optimierten Kooperation(-skultur) wurden von den Akteuren aus Schule und Jugendhilfe konkrete Hinweise gegeben wie z.B.

§                Betrachtung der unterschiedlichen Qualitätsstandards der Leistungserbringer von Hilfen zur Erziehung

§                Einführung von Standards bzgl. der Einladungs- bzw. Protokollversandmodalitäten zu Hilfeplangesprächen

§                Verständigung über den Zeitpunkt, wann Schule günstigstenfalls Kontakt zur Jugendhilfe aufnehmen sollte, etc.

 

Zur Arbeitsebene “Arbeitsgruppen“

Die Arbeitsgruppen “Integration- Prävention“ und “Konflikt- und Beschwerdemanagement“ setzten sich u.a. auch mit dem Kooperationsfeld “Hilfen zur Erziehung“ auseinander. Teilnehmer/-innen in dieser Arbeitsgruppe waren Mitarbeiter/-innen des Jugend- und Schulverwaltungsamtes sowie Vertreter/-innen der Schulaufsicht. Auch hier wurde festgestellt, dass an der Nahtstelle Jugendhilfe-Schule viele Reibungsverluste zu verzeichnen sind.

Beide Arbeitsgruppen entwickelten zum Abschluss ihrer Arbeit - auch unter Einbeziehung der o.a. Hearing- Ergebnisse (Statements) - konkrete Vorschläge, mit welchen Maßnahmen, Strukturen man die Zusammenarbeit im Kooperationsfeld  “Hilfen zur Erziehung“  verbessern kann:

So wurde beispielsweise vorgeschlagen, dass

§                die Uhrzeiten der Hilfeplangespräche für Schulen und Jugendhilfe optimal  koordiniert werden

§                sich die  Mitarbeiter/innen der Sozialraumteams flächendeckend in den Schulen vorstellen

§                jede Schule einen Ansprechpartner in den  Sozialraumteams hat

§                gemeinsame Fortbildungen/ Fachtagungen für Lehrer/-innen und Jugendhilfeakteure durchgeführt werden

§                ein strukturiertes Kooperationssystem aufgebaut werden sollte (Regelung der Abläufe herstellen, Bildung einer Koordinationsstelle mit  Vertretungen aus allen drei Bereichen (Jugendamt, Schulverwaltungsamt, Schulaufsicht)

§                ein Leitfaden für die Zusammenarbeit Jugend/Schule als verbindlicher Standard inklusive Beschreibung des Konflikt/Beschwerdemanagements ( auch für Außenstehende) erstellt werden sollte

§                ein Spezialist für die Zusammenarbeit Schule/Jugend pro Schule und SRT bereitstehen sollte und damit ein Netzwerk im Sozialraum und für die ganze Stadt gebildet werden soll

§                gegenseitige Hospitationen der “Spezialisten“ stattfinden sollen

 

Umsetzung der Arbeitsergebnisse

In allen Arbeitsgruppen des Projektes Schule-Jugend wurden viele  Vorschläge zur Optimierung der Kooperation und Organisation der beiden Systeme erbracht. Die nicht organisationsrelevanten Vorschläge im Hinblick auf die Bildung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule gehen in einen so genannten “Aufgabenspeicher“  über. Dieser soll in dem dann neu gebildeten Fachbereich abgearbeitet werden.

Dies gilt auch für die Ideen und Vorschläge im Kooperationsfeld “Hilfen zur Erziehung“. Insofern werden die inhaltlichen und strukturellen Anliegen des vorliegenden Antrages in der neuen Organisationseinheit aufgegriffen werden. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die Erarbeitung von neuen Strukturen und Arbeitsabläufen (Standards) abteilungs- und verwaltungsübergreifend staffindet.

 

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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