Kenntnisnahme - A 51/0179/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Kooperation zwischen Schulen und Trägern von Hilfen zur ErziehungRatsantrag der Fraktion Grüne im Rat der Stadt Aachen vom 29.09.06
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- Dez IV/1 und FB 11/2 Projektbüro Schule - Jugend - Frau Augardt, Herr Zimmermann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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29.05.2007
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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29.05.2007
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und
Jugendausschuss und der Schulausschuss nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass
nach Einrichtung des “Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule“ die Strukturen
und Abläufe im Kooperationsfeld “Hilfen zur Erziehung“ gemäß der Angaben im
Aufgabenspeicher des Projektes Schule-Jugend abgearbeitet werden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Rahmen des Projektes Schule- Jugend wurden auf
zwei Arbeitsebenen (Hearing- Veranstaltungen und Arbeitsgruppen) Erkenntnisse
bzw. Ergebnisse bzgl. der Kooperation von Schulen
§ mit Trägern von Hilfen zur
Erziehung (freie Träger der Jugendhilfe)
§ mit dem öffentlichen Träger
der Jugendhilfe (Verwaltung/ Jugendamt)
eingeholt
bzw. erbracht.
Zur Arbeitsebene “Hearing- Veranstaltungen“
In den fünf
im Oktober/ November 2006 durchgeführten Hearing- Veranstaltungen wurde sowohl
von den Schulen als auch von den Trägern der freien Jugendhilfe und der
Verwaltung des Jugendamtes deutlich gemacht, dass die Zusammenarbeit im Bereich
der Einrichtung und Durchführung von Hilfen zur Erziehung in vielerlei Hinsicht
positiv verläuft. Andererseits aber wurde aber auch betont, dass diese positive
Arbeit oftmals sehr abhängig ist von den handelnden Akteuren.
Des Weiteren
wurde festgestellt, dass die Vorstellungen darüber, wie das jeweils andere
System arbeitet bzw. wie es
arbeiten sollte, sehr unterschiedlich sind. Gründe dafür sind die Unterschiede
der beiden Systeme bzgl. ihrer Aufgaben, ihrer rechtlichen, strukturellen und
organisatorischen Rahmenbedingungen, ihrer Prinzipien, ihres
Selbstverständnisses, ihrer Ziele, Haltungen und Methoden etc.. Dies führt nicht selten zu Konflikten
auf der Ebene der Einzelfallhilfe und trägt dazu bei, dass die Kooperation von
Jugendhilfe und Schule als unzureichend bewertet wird.
Hinsichtlich der Ansätze zu
einer optimierten Kooperation(-skultur) wurden von den Akteuren aus Schule und
Jugendhilfe konkrete Hinweise gegeben wie z.B.
§
Betrachtung
der unterschiedlichen Qualitätsstandards der Leistungserbringer von Hilfen zur
Erziehung
§
Einführung
von Standards bzgl. der Einladungs- bzw. Protokollversandmodalitäten zu
Hilfeplangesprächen
§
Verständigung
über den Zeitpunkt, wann Schule günstigstenfalls Kontakt zur Jugendhilfe
aufnehmen sollte, etc.
Zur Arbeitsebene “Arbeitsgruppen“
Die Arbeitsgruppen “Integration- Prävention“ und
“Konflikt- und Beschwerdemanagement“ setzten sich u.a. auch mit dem
Kooperationsfeld “Hilfen zur Erziehung“ auseinander. Teilnehmer/-innen in
dieser Arbeitsgruppe waren Mitarbeiter/-innen des Jugend- und
Schulverwaltungsamtes sowie Vertreter/-innen der Schulaufsicht. Auch hier wurde
festgestellt, dass an der Nahtstelle Jugendhilfe-Schule viele Reibungsverluste
zu verzeichnen sind.
Beide Arbeitsgruppen entwickelten zum Abschluss
ihrer Arbeit - auch unter Einbeziehung der o.a. Hearing- Ergebnisse
(Statements) - konkrete Vorschläge, mit welchen Maßnahmen, Strukturen man die
Zusammenarbeit im Kooperationsfeld
“Hilfen zur Erziehung“
verbessern kann:
So wurde beispielsweise vorgeschlagen, dass
§
die Uhrzeiten
der Hilfeplangespräche für Schulen und Jugendhilfe optimal koordiniert werden
§
sich die Mitarbeiter/innen der Sozialraumteams
flächendeckend in den Schulen vorstellen
§
jede Schule
einen Ansprechpartner in den
Sozialraumteams hat
§
gemeinsame
Fortbildungen/ Fachtagungen für Lehrer/-innen und Jugendhilfeakteure
durchgeführt werden
§
ein strukturiertes
Kooperationssystem aufgebaut werden sollte (Regelung der Abläufe herstellen,
Bildung einer Koordinationsstelle mit
Vertretungen aus allen drei Bereichen (Jugendamt, Schulverwaltungsamt,
Schulaufsicht)
§
ein Leitfaden
für die Zusammenarbeit Jugend/Schule als verbindlicher Standard inklusive
Beschreibung des Konflikt/Beschwerdemanagements ( auch für Außenstehende)
erstellt werden sollte
§
ein Spezialist
für die Zusammenarbeit Schule/Jugend pro Schule und SRT bereitstehen sollte und
damit ein Netzwerk im Sozialraum und für die ganze Stadt gebildet werden soll
§
gegenseitige
Hospitationen der “Spezialisten“ stattfinden sollen
Umsetzung
der Arbeitsergebnisse
In
allen Arbeitsgruppen des Projektes Schule-Jugend wurden viele Vorschläge zur Optimierung der
Kooperation und Organisation der beiden Systeme erbracht. Die nicht
organisationsrelevanten Vorschläge im Hinblick auf die Bildung des
Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule gehen in einen so genannten
“Aufgabenspeicher“ über. Dieser
soll in dem dann neu gebildeten Fachbereich abgearbeitet werden.
Dies
gilt auch für die Ideen und Vorschläge im Kooperationsfeld “Hilfen zur
Erziehung“. Insofern werden die inhaltlichen und strukturellen Anliegen des
vorliegenden Antrages in der neuen Organisationseinheit aufgegriffen werden. Zu
berücksichtigen ist hierbei, dass die Erarbeitung von neuen Strukturen und
Arbeitsabläufen (Standards) abteilungs- und verwaltungsübergreifend staffindet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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799 kB
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