Entscheidungsvorlage - FB 61/0545/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufstellung des Bebauungsplanes - Grüner Weg / Lukasstraße - zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung des Gewerbegebietes und zur Steuerung des Einzelhandels die Aufstellung des Bebauungsplanes - Grüner Weg / Lukasstraße -  für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Grünen Weg und Lukasstraße.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufstellung des Bebauungsplanes - Grüner Weg / Lukasstraße -  zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch zur Sicherung des Gewerbegebietes und zur Steuerung des Einzelhandels  die Aufstellung des Bebauungsplanes - Grüner Weg / Lukasstraße -  für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Grünen Weg und Lukasstraße.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Bei dem Plangebiet handelt es sich um die beiden am Grünen Weg gelegen Flurstücke 3183 und 3172. Für eines der Grundstücke besteht die Absicht, hier eine zusätzliche Einzelhandelseinrichtung mit zentrenrelevanten Sortimenten (Unterhaltungselektronik) anzusiedeln.

Für das Plangebiet besteht ein großflächig angelegter Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 1987, der jedoch keine Möglichkeit für die in diesem Fall erforderliche planungsrechtliche Steuerung bietet.

Der unmittelbar an das Plangebiet angrenzende Bebauungsplan Nr. 791 - Gewerbegebiet Krefelder Straße / Grüner Weg - setzt ein Gewerbegebiet fest mit Ausschluss von Einzelhandel. Dieser, wie auch der Bebauungsplan Nr. 867 - Grüner Weg - Bahntrasse Nordbahnhof - verfolgt das städtebauliche Ziel, den Einzelhandel zu steuren und setzt den Schwerpunkt auf die gewerbliche Entwicklung.

Der nun aufzustellende Bebauungsplan verfolgt ebenfalls das Ziel der Sicherung des Gewerbestandortes und der Steuerung des Einzelhandels. Nach wie vor besteht ein Ansiedlungsdruck von Einzelhandelsnutzungen, die die Stabilisierung und Entwicklung des gewerblichen Standortes belasten können. Entsprechend der o.g. Zielsetzung soll der Einzelhandel, insbesondere zentrenrelevante Sortimente, im Plangebiet ausgeschlossen werden. Die bereits vorhandenen Betriebe genießen Bestandsschutz. Für Betriebe, die Produkte herstellen, weiterverarbeiten usw. soll die Möglichkeit eröffnet werden, ihre Produkte auch zu verkaufen.

 

Der Grüne Weg ist in diesem Bereich geprägt durch gewerbliche Nutzungen, aber auch durch Einzelhandel mit überwiegend nicht-zentrenrelevanten Sortimenten (Möbel, Baumarkt, Autozubehör) Im Plangebiet selbst befindet sich ein Einzelhandelsbetrieb mit zentrenrelevanten Sortimenten (Elektrowaren, Leuchten).

 

Sowohl die jüngsten gesetzlichen Regelungen als auch die im Rahmen des Regionalen Einzelhandelskonzeptes getroffenen Vereinbarungen sowie die Aussagen des Positionspapieres zum Aachener Einzelhandel verfolgen das Ziel, dass Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten künftig nur noch in den Zentren angesiedelt werden soll. Nur so können lebendige, intakte Innenstädte erhalten werden.  Dies bedingt aber den Ausschluss von zentrenrelevanten Sortimenten in Gewerbegebieten.

 

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Anlagen

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