Kenntnisnahme - E 18/0082/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen – Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen, Aachener Stadtbetrieb, unterhält derzeit folgende neun ausgewiesene Grillflächen:

- Gelände Altes Klinikum

- Herderstraße

- Kennedypark

- Rütscher Straße

- Hollandwiese

- Westpark

- Moltkebahnhof

- Talbotstraße und

- Stadtgarten.

 

Das Problem der zusätzlichen Verschmutzung der Flächen durch das Grillen ist hier insbesondere für die Plätze Rütscher Straße und Westpark bekannt. Im Jahre 2005 wurden deswegen im Westpark zusätzlich fünf große Mülltonnen aufgestellt, die in aller Regel nach einem Wochenende mit Hausmüll befüllt waren. Wegen der missbräuchlichen Nutzung wurde dieser zusätzliche Service im Jahr 2006 wieder eingestellt.

Obwohl die Straßenverordnung eindeutig regelt, dass Müll aus den Anlagen mitzunehmen ist, wird der Aachener Stadtbetrieb im Jahr 2007 erneut versuchen, durch zusätzliches Aufstellen von je zwei großen Restmülltonnen zunächst in den stärksten betroffenen Anlagen Rütscher Str. und im Westpark des Erscheinungsbild der städtischen Grünanlagen zu verbessern.

Für den Kennedypark wird von hieraus von solchen Maßnahmen abgeraten, da zusätzliche Tonnen gerade zur weiteren Hausmüllentsorgung einladen würden.

An den anderen Stellen ist das Angebot der vorhandenen Abfallbehälter wohl ausreichend. Dort gibt es allerdings andersgeartete Problemlagen, wie z.B. in der Herderstr., wo Belästigungen durch ihre Notdurft verrichtende Griller stattfinden oder auch im Stadtgarten, wo die Griller überlaut Musik hören.

Wichtig ist es, abschließend darauf hinzuweisen, dass die durch diese zusätzlichen Mülltonnen entstehenden Kosten in die Abfallgebühren eingehen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

s. Erläuterung

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Anlagen

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