Entscheidungsvorlage - FB 61/0548/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Ottostraßehier: Ausbau des Gehweges
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/30 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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23.05.2007
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Anläßlich der Beratung des Punktes „Verkehrsentlastung Rehmviertel; Antrag Grüne Fraktion im Rat der Stadt Aachen vom 14.06.2005“ in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 07.03.2007 berichtete die Verwaltung über die Prüfung einer möglichen Verbreiterung des westlich gelegenen Gehwegs der Ottostraße im Abschnitt zwischen Maxstraße und Adalbersteinweg.
Dieser Gehweg ist seinerzeit lediglich mit einer Breite von 1,65m erstellt worden. Diese Breite wird zum Teil durch den Überhang parkender Fahrzeuge sowie durch die üblichen Einbauten (Lampen, etc.) nochmal reduziert. Grundsätzlich bietet sich durch eine Reduzierung der Tiefe der Senkrechtparkstände die Möglichkeit, den Gehweg um eine Plattenbreite von 0,30 m zu verbreitern. Die Anzahl der Parkstände würde dadurch nicht reduziert und der Einrichtungsverkehr auf der Ottostraße nicht eingeschränkt. Die Baumfelder bleiben in der heutigen Form erhalten.
Von der Verwaltung wurde geprüft, ob im Zuge der in der
Ottostraße stattfindenden Kanalbaumaßnahme die Verbreiterung des Gehweges
möglich wäre. Von Seiten der STAWAG wurde mitgeteilt, dass der Bordstein in Fahrtrichtung Adalbertsteinweg
nicht in gesamter Länge aufgenommen wird, da die Längsverlegung von Kanal und
Versorgungsleitungen im Bereich der alten Kanaltrasse, im Fahrbahnbereich
durchgeführt wird. Die Kanalhausanschlüsse werden im betreffenden
Gehwegbereich, sofern sie durch die Hauseigentümer beauftragt sind, in einem
unterirdischen Verfahren saniert, so dass der Bordstein ebenfalls nicht
tangiert wird.
Somit verbleibt nur die
Erneuerung der Versorgungshausanschlüsse bei ca. 70% der rechtsseitigen
Bebauung. Hierzu werden Leitungsgräben von ca. 70 cm Breite erstellt, der
Bordstein und die Gehwegplatten werden aufgenommen und nach Verfüllung wieder
eingebaut. Eine Finanzierung in diesem Rahmen kommt somit nicht in Frage
Die bei einer
Verbreiterung des Gehweges um eine Plattenbreite entstehenden Kosten werden zur
Zeit ermittelt und in der Sitzung mündlich mitgeteilt. Da es sich nicht um eine
Unterhaltungsmaßnahme handelt können die Kosten nicht durch den Aachener
Stadtbetrieb übernommen werden. Eine Einplanung investiver Mittel ist in diesem
Haushalt nicht vorgesehen. Eine Finanzierung wäre ggfs. möglich durch
Inanspruchnahme anderer Haushaltsstellen (z.B. 9.66000.95510 Erneuerung
Boxgraben).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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444,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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32,2 kB
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