Entscheidungsvorlage - FB 61/0548/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, den westlichen Gehweg in der Ottostraße zwischen Maxstraße und Adalbertsteinweg um eine Plattenbreite zu erweitern.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Anläßlich der Beratung des Punktes „Verkehrsentlastung Rehmviertel; Antrag Grüne Fraktion im Rat der Stadt Aachen vom 14.06.2005“ in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 07.03.2007 berichtete die Verwaltung über die Prüfung einer möglichen Verbreiterung des westlich gelegenen Gehwegs der Ottostraße im Abschnitt zwischen Maxstraße und Adalbersteinweg.

 

Dieser Gehweg ist seinerzeit lediglich mit einer Breite von 1,65m erstellt worden. Diese Breite wird zum Teil durch den Überhang parkender Fahrzeuge sowie durch die üblichen Einbauten (Lampen, etc.) nochmal reduziert. Grundsätzlich bietet sich durch eine Reduzierung der Tiefe der Senkrechtparkstände die Möglichkeit, den Gehweg um eine Plattenbreite von 0,30 m zu verbreitern. Die Anzahl der Parkstände würde dadurch nicht reduziert und der Einrichtungsverkehr auf der Ottostraße nicht eingeschränkt. Die Baumfelder bleiben in der heutigen Form erhalten.

 

Von der Verwaltung wurde geprüft, ob im Zuge der in der Ottostraße stattfindenden Kanalbaumaßnahme die Verbreiterung des Gehweges möglich wäre. Von Seiten der STAWAG wurde mitgeteilt, dass der Bordstein in Fahrtrichtung Adalbertsteinweg nicht in gesamter Länge aufgenommen wird, da die Längsverlegung von Kanal und Versorgungsleitungen im Bereich der alten Kanaltrasse, im Fahrbahnbereich durchgeführt wird. Die Kanalhausanschlüsse werden im betreffenden Gehwegbereich, sofern sie durch die Hauseigentümer beauftragt sind, in einem unterirdischen Verfahren saniert, so dass der Bordstein ebenfalls nicht tangiert wird.

 

Somit verbleibt nur die Erneuerung der Versorgungshausanschlüsse bei ca. 70% der rechtsseitigen Bebauung. Hierzu werden Leitungsgräben von ca. 70 cm Breite erstellt, der Bordstein und die Gehwegplatten werden aufgenommen und nach Verfüllung wieder eingebaut. Eine Finanzierung in diesem Rahmen kommt somit nicht in Frage

 

Die bei einer Verbreiterung des Gehweges um eine Plattenbreite entstehenden Kosten werden zur Zeit ermittelt und in der Sitzung mündlich mitgeteilt. Da es sich nicht um eine Unterhaltungsmaßnahme handelt können die Kosten nicht durch den Aachener Stadtbetrieb übernommen werden. Eine Einplanung investiver Mittel ist in diesem Haushalt nicht vorgesehen. Eine Finanzierung wäre ggfs. möglich durch Inanspruchnahme anderer Haushaltsstellen (z.B. 9.66000.95510 Erneuerung Boxgraben).

 

 

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Anlagen

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