Kenntnisnahme - A 51/0181/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Organisation des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- Dez. IV/1 und FB 11/2 Projektbüro Schule – JugendFB 11/6.2 -Frau Augardt, Herr Zimmermann, Frau Kleinholz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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29.05.2007
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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29.05.2007
| |||
●
Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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06.06.2007
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss nehmen zur Kenntnis, dass der Oberbürgermeister beabsichtigt,
auf der Grundlage
-
des
beigefügten Abschlussberichtes des Projektes Schule – Jugend
-
des
entsprechenden vorliegenden Organigramms des Fachbereiches Kinder, Jugend und
Schule
-
der
positiven Stellungnahme des Landesjugendamtes
-
unter
Berücksichtigung des ausgewiesenen Stellenmehrbedarfs
im Rahmen einer Organisationsverfügung das
Schulverwaltungsamt (A 40) und das Jugendamt (A 51) zu einem Fachbereich
Kinder, Jugend und Schule (FB 45) zusammen zu führen.
2. Der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss nehmen zur Kenntnis, dass nach
Einrichtung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule die neue
Organisationseinheit in einem fortlaufenden Kommunikationsprozess die im
Aufgabenspeicher des Projektes Schule-Jugend festgestellten Optimierungsziele
sukzessive abarbeiten wird.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der
Oberbürgermeister beabsichtigt, auf der Grundlage
-
des
beigefügten Abschlussberichtes des Projektes Schule – Jugend
-
des
entsprechenden vorliegenden Organigramms des Fachbereiches Kinder, Jugend und
Schule
-
der
positiven Stellungnahme des Landesjugendamtes
-
unter
Berücksichtigung des ausgewiesenen Stellenmehrbedarfs
im Rahmen einer Organisationsverfügung das
Schulverwaltungsamt (A 40) und das Jugendamt (A 51) zu einem Fachbereich
Kinder, Jugend und Schule (FB 45) zusammen zu führen.
2. Des
Weiteren empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss auf Vorschlag
der Verwaltung dem Rat der Stadt
die Einrichtung von 6,5
Planstellen, wie sie in den Erläuterungen dargestellt sind. Der
Stellenmehrbedarf ist aufgaben- und fallzahlenbedingt in verschiedenen
Aufgabengebieten von Jugend und Schule entstanden.
.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Erläuterungen zum Projekt Schule - Jugend
Zum 01.08.2006 startete das
Projekt Schule - Jugend unter Leitung von Herrn Stadtdirektor Rombey mit dem
Auftrag, die gesetzlich normierte Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule,
für die bei der Stadt Aachen agierenden Organisationseinheiten Jugendamt und
Schulverwaltungsamt sowohl in organisatorischer wie auch inhaltlicher Aufgabengestaltung
zu hinterfragen und ggf. neu zu konzipieren.
Ziel sollte eine auf die
Klienten, d.h. auf Kinder und Jugendliche und Eltern, zugeschnittene optimale
Struktur sein, die daneben auch die gesetzlich geforderten vernetzten Planungen
im Bereich Jugendhilfe und Schule gewährleistet.
Eine Mitarbeiterin aus dem Dezernat Bildung und
Kultur, Schule, Jugend und Sport und ein Mitarbeiter aus dem Fachbereich
Personal und Organisation bildeten das Projektbüro, das die organisatorischen
Belange des Projektes steuerte und betreute.
Eine Steuerungsgruppe wurde gebildet, in der neben den Dezernenten „Bildung
und Kultur, Schule, Jugend und Sport“ und „Personal Organisation und Soziales“ und Vertreter/ -innen des
Jugendamtes und des
Schulverwaltungsamtes sowie des Fachbereiches Personal und Organisation auch
die Untere Schulaufsichtsbehörde sowie Personalrat, Gleichstellungsbüro und
Schwerbehindertenvertretung vertreten waren. Mit der konstituierenden Sitzung
der Steuerungsgruppe am 15.08.2006 wurde die Arbeit der Arbeitsgruppen im
September 2006 sukzessive aufgenommen,
Hearing-Veranstaltungen wurden durchgeführt, Erfahrungen mit anderen Kommunen ausgetauscht und Gespräche
mit den freien Trägern geführt.
Die
Hearing-Veranstaltungen sicherten u.a. die gewünschte und notwendige
Beteiligung der Jugendhilfeeinrichtungen und der Schulen.
Die
Wahl einer Mitarbeiter/ -innenvertretung mit Sitz in der Steuerungsgruppe, sogenannte „INFO-Letter“ und die im
März 2007 durchgeführte Mitarbeiter/ -innenversammlung sorgten für die
Beteiligung und Unterrichtung der beiden sehr personalintensiven Bereiche.
Der Projektprozess führte insgesamt zu der
Erkenntnis, dass zur Erreichung der gewünschten Projektziele in der Stadt
Aachen die Zusammenlegung der beiden jetzigen Organisationseinheiten zu einer
Organisationseinheit unumgänglich ist. Dies war insbesondere Ergebnis der
Workshops „Struktur“ unter Beteiligung von Herrn Rombey, den jetzigen Leitungen
und stellvertretenden Leitungen von Schulverwaltungsamt und Jugendamt.
Die Steuerungsgruppe fasste in der 6. Sitzung am
08.03.2007 den einvernehmlichen Grundsatzbeschluss, beide jetzigen Ämter in
Form eines Fachbereiches zusammenzulegen. In den weiteren Workshops „Struktur“,
auch unter Beteiligung des Fachbereiches Personal und Organisation und dem
Projektbüro, wurde eine differenzierte Aufgabenverteilung, die Strukturierung
des Fachbereiches mit Planstellenzuordnung sowie die Notwendigkeit von
Planstelleneinrichtungen konzipiert. Das abschließende Ergebnis der
Entwicklungsphase des Reorganisationsprojektes verabschiedete die
Steuerungsgruppe einvernehmlich in der 7. Sitzung am 19.04.2007.
Ausführliche Informationen können zudem dem Abschlussbericht
des Projektes entnommen werden, der als Anlage 4 der Vorlage
beigefügt ist.
Erläuterungen zur Organisation des Fachbereiches
Kinder, Jugend und Schule
Zu dem künftigen Organigramm des
„Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule (Jugendamt)“ (siehe Anlage 1)
sind folgende allgemeine Hinweise zu geben:
Dem Beispiel der Stadt Mülheim an der Ruhr wird
gefolgt, mit der Vergabe der Organisationsziffer FB 45 zu symbolisieren, dass
sich die bisher organisatorisch getrennten Systeme Schule und Jugend vereinigen
und sich in ihrem Handeln auf gleicher Augenhöhe begegnen.
Unterhalb der Fachbereichsleitung gliedert
sich der Fachbereich in sieben Abteilungen mit jeweiliger
Abteilungsleitung:
-
FB
45/1 Planung
-
FB
45/2 Kitas, OGS, Jugendarbeit
-
FB
45/3 Soziale Dienste
-
FB
45/4 Schulbetrieb
-
FB
45/5 Pädagogische Dienste
-
FB
45/6 Finanzen, Verwaltung, IT
-
FB
45/7 Schulaufsicht
Bei allen Abteilungen erfolgt keine Freistellung
der Abteilungsleitung. Den Abteilungsleitungen werden neben der
Leitungsfunktion herausragende/ steuernde/ koordinierende Fachaufgaben
übertragen. Daneben nehmen sie folgende Aufgaben wahr:
-
Strategische
Fachplanung und Controlling im Kontext einer verschränkten Planung
-
Kontaktpflege
mit freien Trägern
-
Dienst-
und Fachaufsicht über alle Mitarbeiter und Aufgabengebiete der Abteilung
-
Personalführung
und Personalentwicklung
-
Außenvertretung
für die Abteilung
-
Koordination
der Gremienarbeit
-
Budgetverantwortung
für die eigene Abteilung
-
Akquisition
von Drittmitteln
-
Grundsatzangelegenheiten
Die Abteilungsleitungen vertreten sich in
der Vertikalen, d.h. innerhalb der jeweiligen Abteilung.
Zur Gewährleistung
einer angemessenen Führungsspanne auf Seiten der Abteilungsleitung ist
innerhalb der einzelnen Abteilungen eine Teamstruktur erforderlich.
Die Teams sind, sofern organisatorische oder fachliche Gründe nicht dagegen
sprechen, mit einer Teamleitung versehen (siehe Anlage 1
Organigramm). Die zukünftige klare Struktur mit angemessenen Leitungsspannen
soll den Führungskräften ein notwendiges Zeitbudget ermöglichen, die ihnen
übertragenen Fachaufgaben inhaltlich nachhaltig durchführen zu können.
Hingewiesen wird auf zum Teil neu zu bildende
Aufgabenfelder, die nach dem Prozess von allen Beteiligten als dringend
notwendig erachtet wurden. So z.B. das Datenmanagement (FB 45/1 Planung) die
Fachberatung für den Bereich Offene Ganztagsgrundschule (FB 45/2 Kitas, OGS,
Jugendarbeit), die Teamleitung Betriebskosten (FB 45/6 Finanzen, Verwaltung,
IT) oder ggfs die Aufgabe „Bildungsbüro“ (FB 45/5 Pädagogische Dienste).
Nach Beschlussfassung im Personal- und Verwaltungsausschuss soll die Ausschreibung
der Funktion der künftigen Fachbereichsleitung erfolgen. Mit der Besetzung
der Stelle der Fachbereichsleitung nach Durchführung eines Assessment
Center Verfahrens wird der neue Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
wirksam gebildet.
Das
Landesjugendamt hat mit Schreiben vom 11.05.07 (siehe Anlage 2)
eine positive Stellungnahme zur Bildung des Fachbereiches Kinder, Jugend und
Schule und dem zu Grunde liegenden Organigramm abgegeben
Erläuterungen zum
Stellenmehrbedarf
Die Steuerungsgruppe des
Projektes Schule - Jugend hat in ihrer Sitzung am 19.04.2007 unter Leitung der
Dezernate „Bildung und Kultur, Schule, Jugend und Sport“ und „Personal Organisation und Soziales“ das Organigramm des neu zu bildenden
Fachbereiches „Kinder, Jugend und Schule“ verabschiedet. Verdeutlicht werden
die zukünftige Aufbaustruktur auf
allen Führungsebenen (Fachbereichsleitung, Abteilungen, Teams) und die Aufgabenverteilung. Der
Verwaltungsvorstand ist in seiner
Sitzung am 23.04.2007 den Vorschlägen der Steuerungsgruppe gefolgt. Der
Personalrat wurde in seiner Sitzung am 02.05.2007 gem. § 75 LPVG NRW angehört
und teilte mit, gegen die Umsetzung der Ergebnisse des mitarbeiterorientierten
Reorganisationsprozesses keine Bedenken zu haben.
Sowohl aufgabenbedingt wie
fallzahlenbedingt ist die Neueinrichtung von Planstellen erforderlich.
Der nachstehenden Aufstellung sind Umfang und Grund zu entnehmen. Die Fallzahlen-/ OGS- bedingten
Stellenmehrbedarfe sind kenntlich gemacht. Diese werden unabhängig von der
jetzigen oder künftigen Struktur durch die Fachdienststelle als notwendig
erachtet. Es ergeben sich folgende finanziellen Auswirkungen:
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Zusatzerläuterungen zur
Bewertung der Mehrstellen für den Personal- und Verwaltungsausschuss
Bei den ausgewiesenen
Wertigkeiten handelt es sich um eine erste Einschätzung. Mit weiterer
Ausgestaltung der Stellenprofile im Rahmen des Prozesses der organisatorischen
und inhaltlichen Umsetzung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule wird der
Fachbereich Personal und Organisation die Bewertungen in einem angemessenen
Zeitraum überprüfen.
Erläuterungen zum
Aufgabenspeicher (siehe
Anlage 3)
Bereits früh in der
Arbeitsgruppenphase wurde erkannt, dass viele der Themen, die einen
Handlungsbedarf in den Kooperationsfeldern ausmachen, nicht in dem Projekt
Schule – Jugend bearbeitet werden können. Zum einen ist das Projekt auf die
Reorganisation des Schulverwaltungsamtes und des Jugendamtes schwerpunktmäßig
ausgerichtet, wobei die komplexe Beteiligungslandschaft mit in den Blick
genommen worden ist. Damit wurde eine Abgrenzung zu fachinhaltlichen Aufgaben
vorgenommen, die unabhängig vom Projekt weiterhin bearbeitet werden sollten.
Zum anderen sind manche Arbeiten in der Erwartung von organisatorischen
Veränderungen, wegen fehlender zeitlicher Möglichkeiten - u.a. durch Bindung
von Ressourcen für das Projekt - aber auch durch fehlende Planstellen bzw.
aufgrund mangelnder struktureller Voraussetzungen bislang nicht ausführbar
gewesen. Zudem sind durch die sehr aktive und produktive Zusammenarbeit von
Vertretungen aus „den drei Behörden“ (Jugendamt, Schulverwaltungsamt und
Schulaufsicht) Ideen und Vorschläge zusammengetragen worden, die über die
Aufbauorganisation hinausgehen. Sie werden die Geschäftsprozesse im Sinne einer
besseren Vernetzung aller Akteure unterstützen, die Information, Kommunikation
und Koordination untereinander verbessern und gegenüber den Kunden das
Dienstleistungsangebot ganzheitlich und transparent erscheinen lassen.
Hiermit ist nochmals ein bedeutsames Veränderungspotential gegeben, das auch von der Ebene der Mitarbeiter durch die Partizipation an der Entwicklung getragen wird. Darüber hinaus wird die Umsetzung auch zielstrebig auf Beteiligten- und Steuerungsebene gefordert. Um dies nachhalten zu können, wurde ein Aufgabenspeicher angelegt. Die dortigen Themen sind ebenso getragen durch die Auswertung der Hearing-Veranstaltungen. Die Verantwortung für die Überprüfung der Machbarkeit und im positiven Falle für die konsequente und nachhaltige Umsetzung wird der Leitung des zukünftigen Fachbereiches übertragen. Ein diesbezügliches Controlling kann über die Instrumente der Personalentwicklung (z.B. Zielvereinbarung, Mitarbeitergespräch) und auch durch unaufgeforderte Rechenschaft gegenüber den Fachausschüssen stattfinden. Auch mit dem Personalrat könnte ein Berichtszeitraum vereinbart werden. Der Reorganisationsprozess wird so in einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess überführt, der sich aus dem Fachbereich heraus trägt und als Gemeinschaftsaufgabe der öffentlichen und auch der freien Träger gefördert wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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63,2 kB
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2
|
(wie Dokument)
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1,6 MB
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3
|
(wie Dokument)
|
64,7 kB
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4
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|