Entscheidungsvorlage - A 20/0082/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen -Haushaltsjahr 2007-Beitrag an das Land NRW gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Emmerich, Dirk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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05.06.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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06.06.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt seine Zustimmung zur Genehmigung:
überplanmäßiger Ausgaben zur Haushaltsstelle 9.51000.98100.6 "Beitrag an das Land NRW gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz -J-" in Höhe von 110.941,28 € und
außerplanmäßiger Ausgaben zur Haushaltsstelle 9.51000.98120.0 "Beitrag an das Land NRW gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz (Abrechnung aus Vorjahren)" in Höhe von 199.678,32 €
zu erteilen.
Grehling
Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung:
überplanmäßiger Ausgaben zur Haushaltsstelle 9.51000.98100.6 "Beitrag an das Land NRW gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz -J-" in Höhe von 110.941,28 € und
außerplanmäßiger Ausgaben zur Haushaltsstelle 9.51000.98120.0 "Beitrag an das Land NRW gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz (Abrechnung aus Vorjahren)" in Höhe von 199.678,32 €.
Dr. Linden
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Datum vom 26.2.2007 übersandte die Bezirksregierung Köln die als Anlage beigefügten Bescheide über die
1. Neufestsetzung der Beteiligung der Gemeinden zur Krankenhausfinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2006 aufgrund des Nachtragshaushaltsgesetzes 2006 vom 20.12.2002
2. die Festsetzung der Beteiligung der Gemeinden zur Krankenhausfinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2007.
Für das Jahr 2006 ergibt sich zum dem bereits im Haushaltsjahr 2006 gezahlten Betrag in Höhe von 1.341.339,06 € ein verbleibender Finanzierungsbeitrag in Höhe von 199.678,32 €.
Im Haushaltsjahr 2007 (Ansatz 2.806.000,00 €) wird der Finanzierungsbeitrag auf 2.916.941,28 € festgesetzt.
Insgesamt ergibt sich somit ein Mehrbedarf in Höhe von 310.619,60 €. Da es sich um erhebliche Ausgaben im Sinne des § 82 GO NRW (a.F.) handelt, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.
Das Investitionsprogramm 2006 – 2010 enthält zur Haushaltsstelle 9.51000.98100.6 "Beitrag an das Land NRW gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz -J-" folgende Plandaten:
2008 2.834.000,00 €
2009 2.862.000,00 €
2010 2.972.000,00 €.
Bei einer prognostizierten Zahlung in Höhe des für das Jahr 2007 festgesetzten gerundeten Betrages in Höhe von 2.917.000,00 € ergeben sich für die Folgejahre finanzielle Auswirkungen in Höhe von insgesamt 138.000,00 €.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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873,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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827,4 kB
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