Entscheidungsvorlage - A 20/0082/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt seine Zustimmung zur Genehmigung:

überplanmäßiger Ausgaben zur Haushaltsstelle 9.51000.98100.6 "Beitrag an das Land NRW gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz -J-" in Höhe von 110.941,28 € und

außerplanmäßiger Ausgaben zur Haushaltsstelle 9.51000.98120.0 "Beitrag an das Land NRW gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz (Abrechnung aus Vorjahren)" in Höhe von 199.678,32 €

zu erteilen.

 

 

Grehling

 

 

 

 

 

Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung:

überplanmäßiger Ausgaben zur Haushaltsstelle 9.51000.98100.6 "Beitrag an das Land NRW gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz -J-" in Höhe von 110.941,28 € und

außerplanmäßiger Ausgaben zur Haushaltsstelle 9.51000.98120.0 "Beitrag an das Land NRW gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz (Abrechnung aus Vorjahren)" in Höhe von 199.678,32 €.

 

 

 

Dr. Linden

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Datum vom 26.2.2007 übersandte die Bezirksregierung Köln die als Anlage beigefügten Bescheide über die

1. Neufestsetzung der Beteiligung der Gemeinden zur Krankenhausfinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2006 aufgrund des Nachtragshaushaltsgesetzes 2006 vom 20.12.2002

2. die Festsetzung der Beteiligung der Gemeinden zur Krankenhausfinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2007.

 

Für das Jahr 2006 ergibt sich zum dem bereits im Haushaltsjahr 2006 gezahlten Betrag in Höhe von 1.341.339,06 € ein verbleibender Finanzierungsbeitrag in Höhe von 199.678,32 €.

 

Im Haushaltsjahr 2007 (Ansatz 2.806.000,00 €) wird der Finanzierungsbeitrag auf 2.916.941,28 € festgesetzt.

 

Insgesamt ergibt sich somit ein Mehrbedarf in Höhe von 310.619,60 €. Da es sich um erhebliche Ausgaben im Sinne des § 82 GO NRW (a.F.) handelt, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.

 

Das Investitionsprogramm 2006 – 2010 enthält zur Haushaltsstelle 9.51000.98100.6 "Beitrag an das Land NRW gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz -J-" folgende Plandaten:

2008            2.834.000,00 €

2009            2.862.000,00 €

2010            2.972.000,00 €.

Bei einer prognostizierten Zahlung in Höhe des für das Jahr 2007 festgesetzten gerundeten Betrages in Höhe von 2.917.000,00 € ergeben sich für die Folgejahre finanzielle Auswirkungen in Höhe von insgesamt 138.000,00 €.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von 310.619,60 € im Vermögenshaushalt im Haushaltsjahr 2007 ergeben.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren ergeben sich in Höhe von ca. 138.000,00 € (2008,  83.000,00 €, 2009, 55.000,00 €).

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Anlagen

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