Entscheidungsvorlage - A 20/0087/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Ausgaben/Verpflichtungsermächtigung -Haushaltsjahr 2006-Kenntnisnahme von Verpflichtungsermächtigungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Herr Krings
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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05.06.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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06.06.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von 480.000,00 € bei der Haushaltsstelle 9.63200.96120.0 "Borngasse, Anteil am Ausbauvertrag" gem. § 84 Abs. 1 GO NRW (a. F.) in Verbindung mit § 82 GO NRW (a. F.) zur Kenntnis zu nehmen.
Grehling
Der Rat der Stadt nimmt die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von 480.000,00 € bei der Haushaltsstelle 9.63200.96120.0 "Borngasse, Anteil am Ausbauvertrag" gem.
§ 84 Abs. 1 GO NRW (a. F.) in Verbindung mit § 82 Abs. 1 GO NRW (a. F.) zur Kenntnis.
Dr. Linden
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Vergangenheit waren sehr häufig zum Abschluss von Erschließungsverträgen kurzfristige Zustimmungen des Rates einzuholen, um die haushaltsrechtliche Ermächtigung (Einräumung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung) hierzu herzustellen.
Aus diesem Grunde wurde erstmalig für 2004 eine Sammelhaushaltsstelle (9.63000.93200.2) mit einer Verpflichtungsermächtigung von 1.000.000,00 € eingeplant, damit Verträge auch dann abgeschlossen werden können, wenn die durchzuführende Maßnahme bei Aufstellung des Haushaltsplanes noch nicht bekannt ist.
Im Laufe des Jahres wurden konkret bei der Haushaltsstelle 9.63200.96120.2 "Borngasse, Anteil am Ausbauvertrag" 480.000,00 € genehmigt, die durch die vorgenannte Haushaltsstelle gedeckt werden.
Da es sich formell um eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung handelt, ist diese dem Rat der Stadt zur Kenntnis zu bringen.