Entscheidungsvorlage - A 20/0087/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von 480.000,00 € bei der Haushaltsstelle 9.63200.96120.0 "Borngasse, Anteil am Ausbauvertrag" gem. § 84 Abs. 1 GO NRW (a. F.) in Verbindung mit § 82 GO NRW (a. F.) zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

 

Grehling

 

 

 

Der Rat der Stadt nimmt die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von 480.000,00 € bei der Haushaltsstelle 9.63200.96120.0 "Borngasse, Anteil am Ausbauvertrag" gem.

§ 84 Abs. 1 GO NRW (a. F.) in Verbindung mit § 82 Abs. 1 GO NRW (a. F.) zur Kenntnis.

 

 

 

Dr. Linden

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Vergangenheit waren sehr häufig zum Abschluss von Erschließungsverträgen kurzfristige Zustimmungen des Rates einzuholen, um die haushaltsrechtliche Ermächtigung (Einräumung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung) hierzu herzustellen.

 

Aus diesem Grunde wurde erstmalig für 2004 eine Sammelhaushaltsstelle (9.63000.93200.2) mit einer Verpflichtungsermächtigung von 1.000.000,00 € eingeplant, damit Verträge auch dann abgeschlossen werden können, wenn die durchzuführende Maßnahme bei Aufstellung des Haushaltsplanes noch nicht bekannt ist.

 

Im Laufe des Jahres wurden konkret bei der Haushaltsstelle 9.63200.96120.2 "Borngasse, Anteil am Ausbauvertrag" 480.000,00 € genehmigt, die durch die vorgenannte Haushaltsstelle gedeckt werden.

 

Da es sich formell um eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung handelt, ist diese dem Rat der Stadt zur Kenntnis zu bringen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhaltsdarstellung. Ein Deckungsvorschlag ist in den Erläuterungen enthalten.

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