Entscheidungsvorlage - FB 11/0135/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der zunächst bis 2009 beschlossenen Befristung von 2 Stellen zur Wahrnehmung der Anlagenbuchhaltung und der Konsolidierungssteuerung in der Kämmerei
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- Dezernat II; FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Frau Krüger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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06.06.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuß dem Rat der Stadt Aachen, die bis zunächst 2009 beschlossene Befristung der Stellen 20/502 und 20/509 im Stellenplan aufzuheben. Der Beschluss des Rates wird mit Veränderungsnachweis 2007 bzw. Stellenplanbeschluss 2008 eingeholt werden.
Stelle 502 mit Aufgabenschwerpunkt Anlagenbuchhaltung ist dauerhaft erforderlich, Stelle 509 mit Aufgabenschwerpunkt Konsolidierungssteuerung wird voraussichtlich bis mindestens Ende 2010 benötigt werden. Abhängig vom Stand der Haushaltskonsolidierung wird zu gegebener Zeit geprüft, ob diese Aufgabe weiterhin wahrgenommen werden muss.
(Dr. Linden)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß Beschluss des Personal- und Verwaltungsausschusses vom 07.12.2005 wurden zunächst befristet auf 3 Jahre 4 Stellen zur Unterstützung des Projektteams NKF (Neues kommunales Finanzmanagement) eingerichtet. Hinsichtlich der Befristung sollte zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden, ob und in welchem Umfang Daueraufgaben aus der NKF-Einführung erwachsen.
Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass in 2 Aufgabenbereichen dringend Stellenbedarf besteht, der aus den Reihen der befristet eingerichteten und besetzten Stellen gedeckt werden kann.
a) Anlagenbuchhaltung
Im Rahmen der Einführung des neuen kommunalen Finanzmanagements ist die Führung einer Anlagenbuchhaltung zur Erfassung, Bewertung und Fortschreibung des kommunalen Vermögens pflichtiger Bestandteil des Rechnungswesens. Besondere Bedeutung kommt ihr insbesondere durch die sich aus der Bilanz ergebende Höhe der finanziellen Gestaltungsfreiheit zu, die sich u.a. aus der Höhe der Aktiva und verschiedener Eigenkapitalpositionen ableitet.
Für die dauerhafte Wahrnehmung dieser neuen Aufgabe ist eine Vollzeitstelle erforderlich. Hierzu soll die befristete Stelle 502 in eine Dauerstelle umgewandelt werden.
b) Konsolidierungssteuerung
Integraler Bestandteil der Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes ist eine Begleitung und Kontrolle der beschlossenen Maßnahmen. Dies beinhaltet einerseits die Definition und Abstimmung der inhaltlichen Umsetzungsschritte der Maßnahmen, andererseits die Erstellung von Berichten über den Erfolg in verschiedener starker Aggregation.
Neben dem Finanzdezernat legt insbesondere die Bezirksregierung Wert auf ein nachhaltiges Controlling des Haushaltssicherungskonzeptes.
Da in der Kämmerei für diese Aufgabe keine Stelle zur Verfügung stand, konnte sie nur durch organisatorische Maßnahmen durch eine betriebswirtschaftlich ausgebildete Kraft aus den Reihen des NKF-Teams wahrgenommen werden.
Hinsichtlich der Stelle „Konsolidierungssteuerung“ ist voraussichtlich eine Wahrnehmung der Aufgaben bis mindestens Ende 2010 erforderlich. Die Verwaltung wird daher zu gegebener Zeit prüfen, ob eine Einsparung erfolgen kann. Diese Entscheidung wird abhängig vom Stand der Haushaltskonsolidierung zu prüfen sein.
Aufgrund des hohen Anteils der Steuerungsunterstützung an dieser Stelle ist eine direkte organisatorische Zuordnung zur Amtsleitung A 20 beabsichtigt. Die Stelle soll ebenfalls die Vertretung der Anlagenbuchhaltung übernehmen, die ebenfalls direkt der Amtsleitung zugeordnet werden soll.
Die Stellen werden somit aus dem NKF-Team verlagert zu A 20/00.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Es fallen derzeit keine zusätzlichen Personalkosten an, da die Kosten für 2 Stellen im Sammelnachweis 1 bereits enthalten sind, es entfällt jedoch perspektivisch die Möglichkeit der dauerhaften Einsparung zumindest einer Stelle, weil die Anlagenbuchhaltung eine neue Daueraufgabe ist.