Kenntnisnahme - FB 61/0485/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss nimmt den Erfahrungsbericht der Verwaltung über den zum 01.01.2006 eingeführten Handwerkerparkausweis für die Region Aachen zur Kenntnis. Der Antrag der SPD- Fraktion vom 31.01.2007 gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zum Beginn des Jahres 2006 wurde ein gemeinsamer „Handwerkerparkausweis“ mit Gültigkeit im Bereich der Stadt Aachen, sowie den Kreisen Aachen, Düren, Euskirchen und Teilen des Kreises Heinsberg eingeführt. Die jährliche Gebühr beträgt einheitlich 120,-- € und ist bei Antragstellung an die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Betriebssitzes zu entrichten. Ein entsprechendes Muster sowie ein Informationsblatt sind als Anlage beigefügt.

 

Im Jahr 2006 wurden von der Stadt Aachen 516 Handwerkerparkausweise für 282 Betriebe erteilt. Dadurch wurde eine Gebühreneinnahme in Höhe von 61.920,-- € erzielt. In diesem Jahr wurden bis zum 23.05.2007  bereits 530 Handwerkerparkausweise für 297 Betriebe erteilt. Ein Vergleich zur früheren Vergabepraxis und dem daraus resultierenden Gebührenaufkommen lässt sich allerdings im Nachhinein nicht mehr ziehen. Früher betrug die Höhe der Jahresgebühr für eine nur in Aachen gültige Handwerkerausnahmegenehmigung 240,-- €.

 

Die Inhaber der Handwerkerparkausweise profitieren in Aachen im besonderen Maße von der großflächigen Parkraumbewirtschaftung. Zudem wurden die Gebühren an Parkscheinautomaten in der Innenstadt durch Änderung der Parkgebührenordnung vom 23.08.2006 erhöht. Durch die gleichzeitige zeitliche Ausweitung der Parkscheinbenutzungspflicht wurde nicht nur die Privilegierung der Bewohner sondern auch die der Ausnahmegenehmigungsinhaber ohne Veränderung der Genehmigungsgebühren gestärkt.

 

Das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen hat die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen durch die Straßenverkehrsbehörden mit Erlass vom 16.04.2006 auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen neu geregelt (Anlage). Damit wird die Möglichkeit eingeräumt, Handwerkern sowie anderen Berufsgruppen, insbesondere den Pflegediensten, unter bestimmten Umständen Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. In Bezug auf die Handwerker wird eine Beschränkung auf Service- und Werkstattfahrzeuge vorgegeben.

 

Da der gemeinsame Handwerkerparkausweis nach derzeitiger Vergabepraxis nicht kennzeichengebunden und grundsätzlich jeder Handwerker oder handwerksähnliche Betrieb antragsberechtigt ist, der in der Handwerksordnung aufgeführt wird, ist in der Praxis bei der Vergabe eine Prüfung konkreter Voraussetzungen nicht möglich. Erfahrungsgemäß werden daher die Parksonderrechte häufig auch für PKW eingesetzt.

 

Durch die Überwachung vor Ort ist die missbräuchliche Benutzung leider nicht auszuschließen. Zwar darf der Ausweis nur in Fahrzeugen zur Anwendung kommen, die deutlich als Firmenfahrzeug erkennbar sind (mit Firmenaufschrift) und zum Transport von Material und Werkzeugen oder als Werkstattwagen  genutzt werden. Die Überprüfung dieser Kriterien gestaltet sich aber im Rahmen der Verkehrsüberwachung vor Ort in der Praxis problematisch, da sie auch für PKW mit beispielsweise abnehmbaren Firmenschild in Fahrzeugfenstern o.ä. zutreffen können.

 

Neben den Handwerkerparkausweisen werden weiterhin individuelle Ausnahmegenehmigungen erteilt. Außerdem erhalten beispielsweise ambulante Pflegedienste jährliche Ausnahmegenehmigungen, so dass die Stadt Aachen der Empfehlung des Erlasses bereits folgt.

 

Über die heutige Vergabepraxis hinausgehende allgemeine Ausnahmeregelungen müssen jedoch kritisch betrachtet werden, da die Parkraumkapazität in den Straßen der Aachener Innenstadt bekanntermaßen begrenzt ist und weitere Privilegien zu Lasten der bisher Privilegierten (Bewohner, Handwerker, Schwerbehinderte, Ärzte und Inhaber sonst. Ausnahmegenehmigungen) sowie der Gebühren zahlenden Kurzparkern gingen. Zudem werden die als Ladezonen gedachten eingeschränkten Haltverbote immer häufiger zum Parken benutzt, so dass Liefer- und Ladevorgänge in die Fahrbahnbereiche verdrängt werden, wo sie teilweise erhebliche negative Auswirkungen auf den fließenden Verkehr haben.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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