Entscheidungsvorlage - FB 61/0511/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die vorgelegte Planung zum Umbau des Kaiserplatzes als Grundlage für die Erschließung der Kaiserplatzgalerie zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, auf der Basis zu beschließen.

 

Der Verkehrsausschuss beschließt die vorgelegte Planung zum Umbau des Kaiserplatzes als Grundlage für die Erschließung der Kaiserplatzgalerie und beauftragt die Verwaltung auf der Basis den Baubeschluss vorzubereiten.

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss, auf der Grundlage der vorgelegten Planung im Bebauungsplan Festsetzungen für die verkehrliche Erschließung zu treffen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit der Planung der Kaiserplatz Galerie in Aachen durch die Kahlen Bauplanungsgesellschaft mbH sind neben dem Bau von Einzelhandels- und Dienstleistungsflächen auch Pkw-Stellplätze auf 2 Dachparkebenen sowie eine zentrale Anlieferzone im Basement vorgesehen. Die externe Verkehrserschließung wurde im Rahmen einer verkehrlichen Machbarkeitsstudie, durchgeführt durch die Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG, Aachen (Juli 2006), in Verbindung mit einem skizzenhaften verkehrstechnischen Vorentwurf für den Bereich des nördlichen Kaiserplatzes nachgewiesen.

 

Der Bezirksvertretung Aachen-Mitte (09.08.2006), dem Verkehrsausschuss (17.08.2006) und dem Planungsausschuss (24.08.2006) wurde das Verkehrskonzept vorgestellt und erörtert. Es wurde der Aufstellungsbeschluss zur Einleitung eines vorhabenbezogen Bebauungsplans verabschiedet.

 

Auf der Basis des skizzenhaften Vorentwurfs wurde durch die Ingenieurgruppe IVV GmbH &/ Co. KG zwischenzeitlich eine Entwurfsplanung erstellt, die auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie aufbaut.

 

Die Erschließung der Kaiserplatzgalerie erfolgt über eine, in der nördlichen Umfahrt des Kaiserplatzes gelegene Auf- und Abfahrtsrampe, die sowohl von Kunden (Pkw), als auch von Anlieferfahrzeugen zu befahren ist und im Basement mündet. Zur Bewirtschaftung der Stellplätze sind Schrankenanlagen vorgesehen. Diese befinden sich innerhalb des Grundstücksbereichs, so dass Rückstaueffekte in den öffentlichen Straßenraum ausgeschlossen werden können. Die maximale Rampenneigung beträgt 13,0 %. Darüber hinaus sind im Bereich des Kaiserplatzes folgende Um- und Ausbaumaßnahmen erforderlich:

 

·         Aufweitung der verlängerten, östlichen Stiftstraße auf drei Fahrspuren. Hierbei dient die nördliche Spur der Zufahrt in Richtung Kaiserplatzumfahrt, Gasborn, Willy-Brandt-Platz. Über die beiden anderen Fahrspuren erfolgt die Zu- und Ausfahrt der Kaiserplatz-Galerie (Rampe ins Basement).

·         Umwandlung der Busspur in der Heinrichsallee zwischen Promenadenstraße und Haus Nr. 9 in eine Fahrspur.

·         Bau einer zusätzlichen separaten Rechtsabbiegespur sowie Ausweisung eines Radangebotsstreifens in der Heinrichsallee ab Hs.Nr. 15 vom Hansemannplatz kommend.

            Verkürzung der Bussonderspur in der Heinrichsallee zwischen dem Adalbertsteinweg und der verlängerten Stiftstraße.

      Aufgrund dieser Maßnahme Verlängerung der Linksabbiegespuren in der Heinrichsallee zwischen Stiftstraße und Adalbertsteinweg in beiden Fahrtrichtungen.

·         Bau einer  Querungshilfe für Fußgänger in der Stiftstraße am Einmündungspunkt mit der Heinrichsallee zur Sicherung der Fußgängerströme von/in Richtung Adalbertstraße von/in Richtung Bushaltestelle Heinrichsallee / Adalbertsteinweg.

·         Verengung der nördlichen Zufahrt vom Hansemannplatz in die Kaiserplatzumfahrt von derzeit 7,50 m auf eine 5,00 m breite Fahrspur.

·         Ausweisung einer Bushaltebucht auf der nördlichen Kaiserplatzfläche (Dreiecksinsel) entlang der östlichen Stiftstraße für die Linie 4.

·         Anpassung der Straßenführung und der Querschnittsgestaltung im Bereich der Stiftstraße / Kaiserplatzumfahrt.

·         Aufweitung der Eckausrundung von der Stiftstraße in die Kaiserplatzumfahrt für die Befahrbarkeit mit Gelenkbussen. Hierdurch ergibt sich eine Veränderung/Verkürzung der Haltestelle für die 5-er-Linien.

·         Verschiebung der Kaiserplatzumfahrt um die Rampenbreite b = 8,00 m in Richtung Westen auf einer Länge von rd. 60,00 m.

·         Anpassung der Grün- und Zwischenzeiten der Lichtsignalsteuerung Kaiserplatz / Stiftstraße an den geänderten Knotenausbau.

 

Von der ASEAG wurden einzelne Elemente kritisch beurteilt. Aus Sicht der Verwaltung sind diese Befürchtungen grundlos, da keine wesentliche Benachteiligung entsteht.

 

Die ca. 52 m lange Rampe sieht zwei 3,50 m breite Richtungsfahrbahnen vor, welche im Kurvenbereich auf ca. 3,90 m aufgeweitet werden. Entlang der gesamten Rampe werden beidseitig 0,50 m breite Schrammborde angeordnet.

Der Deckenaufbau der Rampenfahrbahn ist gemäß der RSTO 01 zu dimensionieren und im Vorfeld mit dem Auftraggeber und der Stadt Aachen abzustimmen.

Die Überdeckung im Unterführungsbereich beträgt 1,80m. Diese ergibt sich aus 0,80 m Konstruktion sowie 1,00 m Deckenaufbau für die Verkehrsflächen (Gehweg / Fahrbahn). Die lichte Durchfahrtshöhe beträgt durchgehend 4,50 m.

Um die Schallimmission zu minimieren, werden die Wände des offen liegenden Rampenbereichs mit einer schallabsorbierenden Oberfläche ausgestattet.

 

2. Leistungsfähigkeit der Erschließung

 

Unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Aus- und Umbaumaßnahmen wurden auf der Grundlage der Prognosebelastungssituation überschlägige Leistungsfähigkeitsberechnungen durchgeführt. Diese Überprüfung ergab, dass der Kaiserplatz an den Grenzen seiner Leistungsfähigkeit ist.

Die komplexen verkehrlichen Auswirkungen der beschriebenen Umgestaltung des Knotenpunktes wurden unter Ansatz der durch das Vorhaben verursachten zusätzlichen Verkehrsbelastung in einer Microsimulation untersucht. Die Simulation zeigte, dass das Vorhaben keine wesentlichen Veränderungen gegenüber heute hervorrufen wird. Die Erschließung der Kaiserplatz-Galerie kann für alle Verkehrsteilnehmer (IV / ÖPNV / Radverkehr / Fußgänger) als gesichert angesehen werden. Allerdings ist der Knotenpunkt Kaiserplatz auch weiterhin stark rückstaugefährdet.

 

3. Begrünung

 

Im Rahmen des Umbaus der Kaiserplatzumfahrt sind sechs Bäume soweit möglich umzusetzen bzw. zu fällen. Die erforderlichen Ersatzmaßnahmen können in den Bereichen der zukünftigen Gehwege vorgenommen werden.

 

4. Ver- und Entsorger

 

Die Leitungsträger wurden beteiligt. Die insbesondere durch den Einschnitt der Rampe notwendigen Leitungsverlegungen werden als unproblematisch angesehen. Die zwischen Beeckstraße und unterer Adalbertstraße bestehende Kanalleitung wird in ihrer Fließrichtung gedreht, so daß das Wasser in Richtung Wilhelmstraße abfließt. Der entsprechende hydraulische Nachweis wurde bereits durch die STAWAG erbracht. In diesem Zusammenhang ist angedacht, über eine Kameradurchfahrung des Kanals abzuklären, ob die oben beschriebene Leitung zukünftig überhaupt noch benötigt wird, oder ob diese abgeklemmt werden kann. Diese Entscheidung ist abhängig davon, inwieweit die angrenzende Bebauung entwässerungstechnisch angeschlossen ist.

 

5. Finanzierung

 

Alle hier beschriebenen Umbauten gehen zu Lasten des Investors. Dazu gehören auch evtl. notwendige Rückzahlungen von Städtebauförderungsmitteln aus der damaligen Bezuschussung des Umbaus am Kaiserplatz. Dies wird in einem städtebaulichen Vertrag (§ 12 BauGB) geregelt!

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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