Entscheidungsvorlage - FB 61/0554/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Grünpfeilregelung in Aachen;Eingabe des Fachverbandes FUSS e.V. Deutschland, vertreten durch Herrn Peter Struben, Mühlradstr. 4, 52066 Aachen vom 23.08.2006, behandelt im Bürger- und Beschwerdeausschuss am 19.12.2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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14.06.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss schließt sich den Ausführungen der Verwaltung an und beschließt, die Grünpfeilregelung in Aachen nicht zu verändern. Er beauftragt die Verwaltung, weiterhin regelmäßig die gesetzlichen Prüfungsmerkmale für die Anbringung und Beibehaltung der Grünpfeile zu prüfen und bei Bedarf einzelne Grünpfeile in eigener Entscheidung zu entfernen.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach Aufnahme der Grünpfeilregelung in ' 37 Abs. 2 StVO im Dezember 1993 hat die Verwaltung im Frühjahr 2000 sowie Ende 2000 in zwei Paketen insgesamt 46 Abbiegebeziehungen an signalisierten Knoten in Aachen mit Grünpfeilschildern ausgestattet. In der Folgezeit hat die Polizei die Verkehrssicherheit und Unfallentwicklung an diesen Grünpfeilstellen genau beobachtet und bei Auffälligkeiten die Stadt Aachen eingeschaltet. Auch Hinweise aus der Bevölkerung wurden von der Verwaltung gezielt geprüft und weiterverfolgt. So wurde z.B. Ende 2001 der Grünpfeil Erzbergerallee/Adenauerallee weggenommen, weil die aus der Erzbergerallee unter Nutzung des Grünpfeiles rechts ausbiegenden Linienbusse immer wieder die signalisierte Fußgängerfurt der Adenauerallee zustellten und hierbei den Schulweg der dortigen Grundschulkinder unzumutbar beeinträchtigten. Die Grünpfeile an der Einmündung Lombardenstraße auf die Jülicher Straße sowie der Rottstraße auf die Dresdener Straße/Hüttenstraße wurden nach Unfallauffälligkeiten ebenfalls wieder entfernt.
Bei der Überprüfung anderer aus der Bevölkerung als Unfallhäufungsstellen in Verbindung mit dem Grünpfeil dargestellten Knoten zeigte sich, dass die Unfälle nicht kausal mit der Grünpfeilregelung im Zusammenhang standen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich auch an signalisierten Knotenpunkten ohne Grünpfeilregelung Unfälle ereignen, an denen Fußgänger beteiligt sind (z.B. Rotphase). Deswegen ist die Ursächlichkeit des Grünpfeiles für den Unfall jeweils genau zu prüfen.
Die in 2001 durchgeführten Überprüfungen aller städtischen signalisierten Knoten war flächendeckend, so dass eine erneute Prüfung der möglichen Einsatzorte für zusätzliche Grünpfeile unter den verschärften Prüfungskriterien der RILSA 92 - Teilfortschreibung 2003 - keine zusätzlichen Standorte bringen dürfte. Auch wenn die Anordnung der in Aachen hängenden Grünpfeile auf den in 2001 geltenden Entscheidungskriterien getroffen wurde, so wird doch ausdrücklich betont, dass Verwaltung und Polizei die Verkehrssicherheit an Grünpfeileinmündungen gezielt beobachten und sich regelmäßig darüber austauschen. Eine kategorische Aufhebung aller Grünpfeilregelungen an signalisierten Knoten - wie beantragt - lehnt die Verwaltung jedoch ab, da es sich um zulässige Verkehrszeichen der Straßenverkehrsordnung handelt und deren Anbringung nicht zwangsläufig und automatisch einen unzulässigen Eingriff in die Verkehrssicherheit darstellt. An dieser Verfahrensweise soll weiterhin festgehalten werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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