Kenntnisnahme - A 51/0184/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Maßnahmen nach § 35 a SGB VIII für das Haushaltsjahr 2007 (Zeitraum 01.01.2007 - 31.03.2007)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- A 51/01 + 02
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kinder- und Jugendausschuss
|
|
|
|
12.06.2007
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zu der Fallzahlen- und Kostenentwicklung hat die Verwaltung die beigefügten dezidierten Anlagen erstellt. Weiterhin wird Bezug genommen auf den IV. Quartalsbericht für das Jahr 2006.
Darin wurde bereits auf einen spürbaren Anstieg im Bereich der Vormerkungen in der Zeit ab Oktober 2006 hingewiesen.
Dieser Trend hat sich bis jetzt leider für das gesamte Jahr 2007 bestätigt, was in der aktuellen Gesamtvormerkungssumme von über 24,8 Mio Euro für die beiden Deckungskreise „Hilfen zur Erziehung“ und „Eingliederungshilfen für seelisch Behinderte (§ 35 a SGB VIII)“ deutlich wird.
Deckungskreis Hilfen zur Erziehung:
Zum Deckungskreis der „Hilfen zur Erziehung neu“ ist zu sagen, dass sich die Erhöhungen der Vorbelastungen im wesentlichen auf folgende Bereiche beziehen:
Hilfeart |
Erhöhungs-betrag |
Fallzahlen 2006 |
Fallzahlen aktuell |
Steigerung |
Gemeinsame Wohnformen für
(alleinerziehende) Mütter/Väter nach § 19 SGB VIII |
215.000 € |
12 |
24 |
12 |
Heimerziehung/sonstige
betreute Wohnform für Minderjährige nach § 34 SGB VIII |
540.000 € |
195 |
197 |
2 |
Vollzeitpflege nach § 33
SGB VIII |
280.000 € |
215 |
239 |
24 |
Insgesamt ergibt sich hieraus eine Erhöhung
der Jahresvorbelastungen von ca. 1.035.000 €. Parallel sinken in den anderen
Hilfearten der Hilfe zur Erziehung die
Vorbelastungen um etwas mehr als 200.000. Die bedeutet, dass dieser
Deckungskreis im Jahresvergleich zurzeit mit einem Plus von 800.000 € belastet
ist.
Die Kostensteigerung im Bereich § 34 SGB VIII ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen.
Die absolute Fallzahl in dieser Hilfeart ist seit geraumer Zeit relativ stabil ist (von 195 im März 2006 über 200 Ende Dezember 2006 zu aktuell 197 Fällen). Eine Fallzahlensteigerung ist daher keine Grund für gestiegenen Kosten. Die Gründe für die Kostensteigerungen liegen daher in den gestiegenen inhaltlichen und qualitativen Anforderungen der Hilfen.
Die Auswirkungen sich
verändernder gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Kinder und
Jugendliche als schwächste Glieder der Familien und der Gesellschaft steigen
gravierend und sind mit den verschiedensten Problemen behaftet.
Zu den Problemen zählen mangelhafte
und unzureichende finanzielle, schulische und medizinische Versorgung.
Grundbedürfnisse werden nicht gedeckt. Verwahrlosung, Obdachlosigkeit,
Drogenabhängigkeit, Delinquenz, Gewaltbereitschaft sind häufiger festzustellen und erfordern im Sinne des
Minderjährigenschutzes unmittelbare Handlungs/Hilfsmaßnahmen.
Das Alter von schwer
traumatisierten, gestörten und vernachlässigten Kindern fällt, die Intensität der Betreuung und die
Betreuungsverpflichtung damit einhergehend aber steigt.
Die Folge sind u.a. vermehrte
Unterbringungen in Intensiv- und
Intensiv-Plus –Gruppen und damit verbunden entsprechende
Kostenerhöhungen.
Im Vergleich der Fallzahlen mit
einem Kostenvolumen von über 4.500
Euro/Monat (=Intensivmaßnahmen) zum Vorjahr gibt es in 2007
bisher eine Steigerung von
15 % (absolut 121 zu 107 Fälle) . Bei geschlossenen Unterbringungen ist sogar
ein Anstieg von 0 auf 3 Fälle zu verzeichnen, was bei einem Kostenvolumen von
rd 130.000 Euro/Fall/Jahr natürlich besonderes Gewicht hat. Diese
Unterbringungen können nur mit richterlichen Beschluss erfolgen und bedingen
die Vorlage einer kinder- und jugendpsychiatrischen Stellungnahme, worin die Notwendigkeit einer solchen
Unterbringungsform medizinisch attestiert werden muss.
Fiskalisch wird der Zusammenhang
von gestiegenen Betreuungsintensitäten und Kostensteigerung an folgenden Daten
deutlich. Im Jahre 2006 wurde eine Maßnahme nach § 34 SGB VIII mit monatlich
durchschnittlich ca. 3.680 € vorbelastet. Zwischenzeitlich liegt die
durchschnittliche monatlich Vorbelastung bei ca. 3.870 €. Allein die Differenz
von 190 € hochgerechnet auf 195 lfd. Fälle und 12 Monaten ergibt eine
zusätzliche Belastung von 444.600 € für diese Hilfeart.
Da es aus Sicht der
Verwaltung des Jugendamtes in den letzten 2 Jahren keine signifikanten
Steigerungen der Pflegesätze gegeben hat, scheidet dieser Indikator als weitere
Erklärung aus.
Deckungskreis Eingliederungshilfen für seelisch
Behinderte (§ 35 a SGB VIII)
Im Deckungskreis „Eingliederungshilfen für seelisch Behinderte (§ 35 a SGB VIII)“ bestätigt sich weiter, dass zusätzliche Haushaltsmittel benötigt werden. Die Vorbelastungssumme für diesen Deckungskreis ist im Verhältnis zum Vorjahr um ca. 750.000 € gestiegen.
Auch hier kann inhaltlich
auf die o.a. Gründe und Auswirkungen verwiesen werden.
Verschärft wird in diesem Bereich die Problematik durch die bereits in bisherigen Stellungnahmen beschriebene Entwicklung der Inanspruchnahme von Eingliederungshilfe durch psychisch kranke, drogenabhängige und massivst seelisch behinderte junge Volljährige.
Die Fallzahlen sind hier zwar „nur“ von 73 auf 82 Fällen im stationären Bereich gestiegen. Allerdings handelt es sich durchweg um Fälle , die im kostenintensiven Bereich mit über 5.000 Euro/Monat untergebracht sind. Zudem hat die Zahl der Fälle, die Kosten über 7.000 Euro/Monat verursachen, im Jahresvergleich von 5 auf 8 zugenommen.
Hier ist noch der Hinweis angebracht, dass noch in 16 Fällen mit einem Jahreskostenvolumen von rd. 450.000 Euro mit dem Landschaftsverband Rheinland Verfahren wegen der endgültigen Kostenträgerschaft anhängig sind. Hiervon sind zwar einige Maßnahmen zwischenzeitlich beendet, die Verfahren im Rahmen der Kostenerstattung jedoch noch anhängig. Die Verwaltung geht davon aus, dass zwar nicht alle Fälle in vollem Umfange zugunsten der Stadt Aachen abgeschlossen werden können, allerdings Teilerfolge zu erwarten sind. Die Folge wäre neben einer Rückzahlung im Rahmen der Kostenerstattung, dass diese Fälle und ggfls. auch zukünftige Fälle gleicher Art nicht mehr durch das Jugendamt „vorfinanziert“ werden müssten und das Budget direkt entlastet wird. A51 ist hier in enger Abstimmung mit A 30.
Kassenmäßige Auswirkungen:
Ausgehend von den Erfahrungen der letzten Jahre geht die Verwaltung für 2007 von einer Realisierungsquote von 97 % der Vorbelastungen aus, d.h. dass nach jetzigem Stand unter Einbeziehung des Jahresabschlusses 2006 mit üpl. Ausgaben für beide Deckungsbereiche von insgesamt ca. 1 Mio Euro gerechnet werden muss.
Sollte in Aachen auch in
2007 wieder ein Rückgang in den Sommermonaten zu verzeichnen sein und der
„Herbstaufschwung“ hoffentlich nicht so intensiv wie im letzten Jahr ausfallen,
könnte die genannte Summe des Mehrbedarfes von 1 Mio Euro noch unterschritten werden.
Die Verwaltung wird hierzu
im Rahmen des II und III Quartalsberichtes weiter berichten!
Anlage/n:
Anlage 1 Übersicht über den Maßnahmenbestand zum Stichtag 31.03.07
Anlage 2a Übersicht über die Maßnahmenentwicklungen nach Hilfegruppen im Deckungskreis „Hilfen zur Erziehung“
Anlage 2b Übersicht über die Maßnahmenentwicklungen nach Hilfegruppen im Deckungskreis „Hilfen nach § 35a SGB VIII“
Anlage 2c Übersicht über die Maßnahmenentwicklungen nach Hilfegruppen „Zusammenfassung“
Anlage 3 Stand der Ausgaben im Deckungskreis der Hilfen zur Erziehung im Haushaltsjahr 2007
Anlage 4 Entwicklung der monatlichen Vorbelastungen
Anlage 5a Entwicklung der monatlichen Vorbelastungen im Deckungskreis HzE
Anlage 5b Entwicklung der monatlichen Vorbelastungen im Deckungskreis § 35 a
Anlage 5c Entwicklung der monatlichen Vorbelastungen - Gesamtdarstellung
Anlage 6 Prognose für das Haushaltsjahr 2007 ( Datenstand 31.03.2007 )
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
71 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
32 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
18,5 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
31 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
37,5 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
37,5 kB
|