Kenntnisnahme - A 51/0184/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zu der Fallzahlen- und Kostenentwicklung hat die Verwaltung die beigefügten dezidierten Anlagen erstellt.  Weiterhin wird Bezug genommen auf den IV. Quartalsbericht für das Jahr 2006.

Darin  wurde bereits auf einen spürbaren Anstieg im Bereich der Vormerkungen in der Zeit ab Oktober 2006 hingewiesen.

Dieser Trend hat sich bis jetzt leider für das gesamte Jahr 2007 bestätigt, was in der aktuellen Gesamtvormerkungssumme von über 24,8 Mio Euro für die beiden Deckungskreise „Hilfen zur Erziehung“ und „Eingliederungshilfen für seelisch Behinderte (§ 35 a SGB VIII)“ deutlich wird.

 

Deckungskreis Hilfen zur Erziehung:

 

Zum Deckungskreis der „Hilfen zur Erziehung neu“ ist zu sagen, dass sich die Erhöhungen der Vorbelastungen  im wesentlichen auf folgende Bereiche beziehen:

 

 

Hilfeart

Erhöhungs-betrag

Fallzahlen

2006

Fallzahlen

aktuell

Steigerung

Gemeinsame Wohnformen für (alleinerziehende) Mütter/Väter nach § 19 SGB VIII

215.000 €

12

24

12

Heimerziehung/sonstige betreute Wohnform für Minderjährige nach

§ 34 SGB VIII

540.000 €

195

197

2

Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII

280.000 €

215

239

24

 

 

Insgesamt ergibt sich hieraus  eine  Erhöhung der Jahresvorbelastungen von ca. 1.035.000 €. Parallel sinken in den anderen Hilfearten der Hilfe zur Erziehung die  Vorbelastungen um etwas mehr als 200.000. Die bedeutet, dass dieser Deckungskreis im Jahresvergleich zurzeit mit einem Plus von 800.000 € belastet ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Kostensteigerung im Bereich § 34 SGB VIII ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen.

 

Die absolute Fallzahl in dieser Hilfeart  ist seit geraumer Zeit relativ  stabil ist (von 195 im März 2006 über 200 Ende Dezember 2006 zu aktuell 197 Fällen). Eine Fallzahlensteigerung ist daher keine Grund für gestiegenen Kosten. Die Gründe für die Kostensteigerungen liegen daher in den gestiegenen inhaltlichen und qualitativen Anforderungen der Hilfen. 

 

Die Auswirkungen sich verändernder gesellschaftlichen Rahmenbedingungen  für  Kinder und Jugendliche als schwächste Glieder der Familien und der Gesellschaft steigen gravierend und sind mit den verschiedensten Problemen behaftet.

 

Zu den Problemen zählen mangelhafte und unzureichende finanzielle, schulische und medizinische Versorgung. Grundbedürfnisse werden nicht gedeckt. Verwahrlosung, Obdachlosigkeit, Drogenabhängigkeit, Delinquenz, Gewaltbereitschaft sind häufiger festzustellen  und erfordern im Sinne des Minderjährigenschutzes unmittelbare Handlungs/Hilfsmaßnahmen.

 

Das Alter von schwer traumatisierten, gestörten und vernachlässigten  Kindern fällt, die Intensität der Betreuung und die Betreuungsverpflichtung damit einhergehend aber steigt.

 

Die Folge sind u.a. vermehrte Unterbringungen in Intensiv- und  Intensiv-Plus –Gruppen und damit verbunden entsprechende Kostenerhöhungen.

 

Im Vergleich der Fallzahlen mit einem Kostenvolumen von über  4.500 Euro/Monat (=Intensivmaßnahmen) zum Vorjahr gibt es  in 2007  bisher  eine Steigerung von 15 % (absolut 121 zu 107 Fälle) . Bei geschlossenen Unterbringungen ist sogar ein Anstieg von 0 auf 3 Fälle zu verzeichnen, was bei einem Kostenvolumen von rd 130.000 Euro/Fall/Jahr natürlich besonderes Gewicht hat.  Diese Unterbringungen können nur mit richterlichen Beschluss erfolgen und bedingen die Vorlage einer kinder- und jugendpsychiatrischen Stellungnahme, worin  die Notwendigkeit einer solchen Unterbringungsform medizinisch attestiert werden muss.

 

Fiskalisch wird der Zusammenhang von gestiegenen Betreuungsintensitäten und Kostensteigerung an folgenden Daten deutlich. Im Jahre 2006 wurde eine Maßnahme nach § 34 SGB VIII mit monatlich durchschnittlich ca. 3.680 € vorbelastet. Zwischenzeitlich liegt die durchschnittliche monatlich Vorbelastung bei ca. 3.870 €. Allein die Differenz von 190 € hochgerechnet auf 195 lfd. Fälle und 12 Monaten ergibt eine zusätzliche Belastung von 444.600 € für diese Hilfeart.

 

Da es aus Sicht der Verwaltung des Jugendamtes in den letzten 2 Jahren keine signifikanten Steigerungen der Pflegesätze gegeben hat, scheidet dieser Indikator als weitere Erklärung aus.

 

 

 

Deckungskreis Eingliederungshilfen für seelisch Behinderte (§ 35 a SGB VIII)

 

Im Deckungskreis  Eingliederungshilfen für seelisch Behinderte (§ 35 a SGB VIII)“  bestätigt sich weiter, dass zusätzliche Haushaltsmittel benötigt werden. Die Vorbelastungssumme für diesen Deckungskreis ist im Verhältnis zum Vorjahr um ca. 750.000 € gestiegen.

 

Auch hier kann inhaltlich auf die o.a. Gründe und Auswirkungen verwiesen werden.

 

Verschärft wird in diesem Bereich die Problematik durch die bereits in bisherigen Stellungnahmen beschriebene Entwicklung der Inanspruchnahme von Eingliederungshilfe durch psychisch kranke, drogenabhängige und massivst seelisch behinderte junge Volljährige.

 

Die Fallzahlen sind hier zwar „nur“ von 73 auf 82 Fällen im stationären Bereich gestiegen. Allerdings handelt es sich durchweg um Fälle , die im kostenintensiven Bereich mit  über 5.000 Euro/Monat untergebracht sind. Zudem hat die Zahl der Fälle, die Kosten über 7.000 Euro/Monat verursachen, im Jahresvergleich von 5 auf 8 zugenommen.

 

Hier ist noch der Hinweis angebracht, dass noch in  16   Fällen mit einem Jahreskostenvolumen von rd. 450.000 Euro mit dem Landschaftsverband Rheinland Verfahren wegen  der endgültigen Kostenträgerschaft anhängig sind. Hiervon sind zwar einige Maßnahmen zwischenzeitlich beendet, die Verfahren im Rahmen der Kostenerstattung jedoch noch anhängig. Die Verwaltung geht davon aus, dass zwar nicht alle Fälle in vollem Umfange zugunsten der Stadt Aachen abgeschlossen werden können, allerdings Teilerfolge zu erwarten sind. Die Folge wäre neben einer Rückzahlung im Rahmen der Kostenerstattung, dass diese Fälle und ggfls.  auch zukünftige Fälle gleicher Art nicht mehr durch das Jugendamt „vorfinanziert“  werden müssten und das Budget direkt entlastet wird.  A51 ist hier in enger Abstimmung mit A 30.

 

Kassenmäßige Auswirkungen:

 

Ausgehend von den Erfahrungen der letzten Jahre geht die  Verwaltung für 2007 von einer Realisierungsquote von 97 % der Vorbelastungen aus, d.h. dass nach jetzigem Stand unter Einbeziehung des Jahresabschlusses 2006 mit üpl. Ausgaben für beide Deckungsbereiche  von insgesamt ca.  1 Mio Euro gerechnet werden muss.

 

Sollte in Aachen auch in 2007 wieder ein Rückgang in den Sommermonaten zu verzeichnen sein und der „Herbstaufschwung“ hoffentlich nicht so intensiv wie im letzten Jahr ausfallen, könnte die genannte Summe des Mehrbedarfes von 1 Mio Euro noch unterschritten werden.

 

Die Verwaltung wird hierzu im Rahmen des II und III Quartalsberichtes weiter berichten!

 

Anlage/n:

Anlage 1      Übersicht über den Maßnahmenbestand zum Stichtag 31.03.07

Anlage 2a Übersicht über die Maßnahmenentwicklungen nach Hilfegruppen im Deckungskreis „Hilfen zur Erziehung“

                     Anlage 2b           Übersicht über die Maßnahmenentwicklungen nach Hilfegruppen im Deckungskreis „Hilfen nach § 35a SGB VIII“

                     Anlage 2c           Übersicht über die Maßnahmenentwicklungen nach Hilfegruppen „Zusammenfassung“

Anlage 3     Stand der Ausgaben im Deckungskreis der Hilfen zur Erziehung im Haushaltsjahr 2007

Anlage 4 Entwicklung der monatlichen Vorbelastungen

Anlage 5a      Entwicklung der monatlichen Vorbelastungen im Deckungskreis HzE

Anlage 5b      Entwicklung der monatlichen Vorbelastungen im Deckungskreis § 35 a

Anlage 5c       Entwicklung der monatlichen Vorbelastungen - Gesamtdarstellung

Anlage 6     Prognose für das Haushaltsjahr 2007 ( Datenstand 31.03.2007 )

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Erläuterungen

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Anlagen

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