Kenntnisnahme - A 51/0185/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltng zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Stadt Aachen liegt die jährliche Geburtenrate bei durchschnittlich 2000 Kindern.

Nach Aussage des Gesundheitsamtes gelten 2,3 % der Kinder eines Jahrgangs  (46 Kinder) als stark entwicklungsverzögert, sind behindert und/oder von Behinderung bedroht.

 

Derzeitige Betreuungsangebote im integrativen und heilpädagogischen Bereich für behinderte

Kinder

 

TRÄGER

EINRICHTUNG

SOZIALRAUM

PLÄTZE

Caritas Lebenswelten GmbH

Anna-Roles, Raerener Straße

SR 10

    21

s. o.

Clara-Fey, Friedrich-Ebert-Allee

SR  4

    26

 s. o.

Schikita, Scheibenstraße

SR  2

    18

s. o.

St. Josef, Holsteinstraße

SR  2                

      5 Hort

Lebenshilfe e.V.

Linterstraße  33

SR  4

    26

s. o.

Linterstraße 148

SR  4

    23

s. o.

Siegelallee

SR  4

    10

s. o.

Sprachheilkindergarten, Ferberberg

SR 11

    33

VKM

Talbotstraße

SR 2

    15

Caritasverband, Pfarre St.Hubertus

Montessori-Kinderhaus

SR 5

    10

Stadt Aachen

Am Reulert

SR 7

    10

 s. o.

Am Pappelweiher

SR 3

    10

s. o.

Elsassstraße

SR 2

      5

s. o.

Reutershagweg

SR 6

    10

 

                                                                                                Gesamt                              222        

 

Beim  Sozialamt der Stadt sind aktuell (Stand Mai 2007; ab Geburtsdatum November 2004 und später) 25 Kinder unter drei Jahren registriert, die im Rahmen der interdisziplinären Frühförderung (IFF) oder heilpädagogischer Maßnahmen ambulante Therapien erhalten. Diese Kinder sind fast alle von Geburt an behindert und benötigen auf jeden Fall eine sonderpädagogische Betreuung.

 

Bei der Frühförderung der Lebenshilfe werden derzeit ca. 50 Kinder unter drei Jahren betreut. Laut Aussage der Leiterin der Frühförderung, Frau Sorn schätzt sie den Bedarf von etwa 10 Kindern pro Jahrgang, deren Eltern  eine institutionelle Betreuung ihrer behinderten Kinder wünschen.

 

Eine konkrete Befragung der Eltern mit behinderten Kindern unter drei Jahren hat es bislang nicht gegeben, sicherlich vor dem Hintergrund, dass ein institutionelles Betreuungsangebot derzeit in Aachen nicht vorhanden ist.

 

Die Fachberatung des Landesjugendamtes rät den Trägern von der Umwandlung oder Neueinrichtung einer solchen Gruppe ab, da sich die Zusammensetzung dieser Gruppe (3 Kinder mit Behinderung, davon eins unter drei Jahren) sehr erschwert und sich damit der therapeutische Anteil verringert.

Stattdessen  empfiehlt das Landesjugendamt im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung Kinder unter drei Jahren mit Behinderung in Einzelfällen aufzunehmen.

 

Die Lebenshilfe strebt jedoch weiterhin die Einrichtung einer kleinen altersgemischten Gruppe für Kinder mit und ohne Behinderung an.

 

Ein Betreuungsangebot für diese Kinder in einer integrativen oder heilpädagogischen Kita ist vom Grundsatz her sicherlich unstrittig. Insbesondere für schwerstmehrfachbehinderte Kinder, die - unabhängig vom Alter - immer eine intensive Betreuung benötigen und für deren Eltern es eine große  Entlastung darstellt, wenn für ihre Kinder ein solches Angebot zur Verfügung stehen würde.

 

Durch den Ausbau der integrativen Plätze in den Kindertageseinrichtungen in den letzten Jahren besteht derzeit eine gute Versorgung der behinderten Kinder mit einem Rechtsanspruch. Dennoch zeigt die Praxis, dass im Laufe eines Kindergartenjahres immer wieder Kinder mit sonderpädagogischem Bedarf keine adäquate Betreuung erhalten können.

Dies liegt z. T. daran, dass Eltern sich  schwer tun, die Behinderung ihres Kindes und die damit verbundene besondere Betreuungsnotwendigkeit als positive Chance und so früh wie möglich, anzunehmen. Fakt ist auch , dass ca. 20% der Kinder im Kindergartenalter derzeit in Regeleinrichtungen betreut werden und etliche Eltern dieses Angebot präferieren.

 

Aus Sicht des Jugendamtes sollte der Wunsch der Lebenshilfe, eine kleine altersgemischte Gruppe für behinderte und nichtbehinderte Kinder in den nächsten Jahren einzurichten, positiv unterstützt werden.

Dies wäre ein  weiterer Baustein zum Ausbau einer guten und bedarfgerechten Betreuung von Kindern unter drei Jahren mit und ohne Behinderung in der Stadt Aachen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

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