Entscheidungsvorlage - A 51/0189/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Wird nachgereicht

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im beiliegenden Folienvortrag wird erläutert, wie die Landesförderung vorgesehen ist und welche besonderen Aufgaben und Bedingungen zu erfüllen sind. Unter anderem sind bestimmte Qualitätskriterien innerhalb eines Jahre zu erreichen. Falls dies nicht gelingt, kann die Förderung noch ein Jahr weiter geführt werden. Sollte nach dieser Zeit der erwartete Standart nicht erreicht werden, scheiden die Kindertageseinrichtungen aus und erhalten damit kein Zertifikat und keine weitere Förderung. Voraussetzung für die Förderung  von 12.000 €/Jahr an den Träger eines Familienzentrums  ist, dass der KJA  eine Entscheidung zur Auswahl getroffen hat. Diese Entscheidung muss bis zum 29.6.2007 dem Land mitgeteilt werden.

 

Es haben sich 17 Kindertageseinrichtungen bzw. Verbünde beworben. Neben den 3 bestehenden können in diesem Jahr allerdings nur 7 weitere Kindertageseinrichtungen Familienzentren mit der Landesförderung werden.

Die Verwaltung hat sich bei ihrem Vorschlag dazu entschlossen, sowohl einen Blick auf die Verteilung der Kindertageseinrichtungen auf die Träger, als auch eine Verteilung der Familienzentren im Stadtgebiet zu erreichen. Gleichzeitig sind Besonderheiten der jeweiligen Kindertageseinrichtung mit berücksichtigt worden.

 

Die Verwaltung sieht sich mit der Aufgabe konfrontiert, für die weiter Entwicklung das Entstehen von Kooperationen und Verbünden aktiv zu unterstützen, weil damit mehr Familien direkt erreicht werden können. Dies wurde in der Sitzung der AG nach § 78 vom 10.5.07 ausdrücklich begrüßt. Die AG nach § 78 wird noch eine Sondersitzung am 5.6.07 durchführen und beabsichtigt dort einen Beschlussvorschlag für den KJA zu erarbeiten. Eine Tischvorlage wird nachgereicht und der ergänzenden mündliche Vortrag.

 

Eine besondere Herausforderung ist die Veränderung des Kindergartengesetzes. Nach dem bisher vorliegenden Entwurf soll die Freistellung der Leitung deutlich beschnitten werden. Diese ist aber nach Meinung der Verwaltung unabdingbare Voraussetzung für die gute Umsetzung von Familienzentren. Es sind in erheblichen Maße koordinative Tätigkeiten gefordert. Dies alles geschieht zusätzlich zu der Aufgabe, die Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder in der Kindertagesstätte auf hohem Niveau zu gewährleisten.

 

Ausgehend von den obigen Ausführungen wird vorgeschlagen, dass die Verteilung damit auf 2 Familienzentren für Kindertageseinrichtungen des DPWV, 2 Kindertageseinrichtungen des Caritasverbandes und 3 Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft erfolgt.

 

Für den DPWV sind dies die Kindertagesstätte der Lebenshilfe Lintertstr. 148 und die Kindertagesstätte des Studentenwerks Pusteblume. Neben einer freigestellten Leitung hat die Linterstr. 148 mit der Frühförderung nebenan im Haus ein großes Potential an Eltern, die erreicht werden  können. Zudem hat sie sowohl Regelkinder, als auch integrative Kinder und kann für beide Gruppen entsprechende Angebote machen. Es wird  dem Träger empfohlen, die eigenen Kindertagesstätten miteinander kooperieren zu lassen, so dass hiermit weitere Eltern zu erreichen sind.

 

Die Kindertagesstätte Pusteblume betreut sowohl Kinder unter 3 als auch Regelkinder. Sie hat ebenfalls eine freigestellte Leitung. Dadurch, dass studentische Eltern erreicht werden, kann sie sich insbesondere der Vereinbarkeit von Elternschaft und Studium widmen. Auch hier wird dem Träger empfohlen, die eigenen Kindertagesstätten miteinander kooperieren zu lassen.

 

Hinsichtlich der katholischen Kindertagesstätten empfiehlt die Verwaltung der Tischvorlage aus der AG nach § 78 und dem Vorschlag der katholischen Kitas selbst zu folgen.

 

Im Hinblick auf die städt. Einrichtungen hat sich die Verwaltung dazu entschlossen, Kindertagesstätten zur Bewebung zu empfehlen, die in Stadtgebieten liegen, aus denen es von freien Trägern keine Bewerbung gibt und die in besonderer Weise geeignet sind, die besonderen Belange von Familien in ihrem Stadtteil Rechnung zu tragen.

 

Die Kindertagesstätte Alfons-Gerson-Str. liegt in Kornelimünster . Sie arbeitet gemeinsam mit der Schule im Hochbegabtenprojekt mit. Die Leitung ist freigestellt. In der Einrichtung werden Kinder unter 3 betreut.

Der Verbund der beiden Kindertagesstätten Philipp-Neri Weg 6 und Philipp-Neri-Weg 11 hat jeweils eine freigestellte Leitung und liegt im Stadtteil Gut Kullen. Dort werden auch Kinder unter 3 betreut. Es ist beabsichtigt, dass es hier zu einer engen Kooperation mit der OT und den umliegenden Kindertageseinrichtungen und kommt.

 

Die Kindertagesstätte Albert-Maas Str. liegt im Stadtteil Forst. Auch hier ist eine freigestellte Leitung. Kinder unter drei werden ebenfalls betreut. In der Nähe befindet sich das Übergangsheim Engelbertstr.

Es wird empfohlen, diese drei städt. Kindertagesstätten dem Land zu benennen.

 

Hinsichtlich des trägerübergreifenden Verbundes aus der Kindertagesstätte St. Elisabeth und Passstr. 25 empfiehlt die Verwaltung, diesen unbedingt für das nächste Jahr vorzumerken. Gleichzeitig soll dieser Verbund schon jetzt vorrangig auf Gelder zur Familienbildung zugreifen dürfen. Darüber hinaus werden aus kommunalen Mitteln  für diesen Verbund vorrangig Gelder  zur Fortbildung zur Verfügung gestellt.

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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