Entscheidungsvorlage - A 51/0189/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Familienzentren und die Förderung des Landes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- A 51.50.1
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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12.06.2007
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Im
beiliegenden Folienvortrag wird erläutert, wie die Landesförderung vorgesehen
ist und welche besonderen Aufgaben und Bedingungen zu erfüllen sind. Unter
anderem sind bestimmte Qualitätskriterien innerhalb eines Jahre zu erreichen.
Falls dies nicht gelingt, kann die Förderung noch ein Jahr weiter geführt
werden. Sollte nach dieser Zeit der erwartete Standart nicht erreicht werden,
scheiden die Kindertageseinrichtungen aus und erhalten damit kein Zertifikat
und keine weitere Förderung. Voraussetzung für die Förderung von 12.000 €/Jahr an den Träger eines
Familienzentrums ist, dass der
KJA eine Entscheidung zur Auswahl
getroffen hat. Diese Entscheidung muss bis zum 29.6.2007 dem Land mitgeteilt
werden.
Es
haben sich 17 Kindertageseinrichtungen bzw. Verbünde beworben. Neben den 3
bestehenden können in diesem Jahr allerdings nur 7 weitere
Kindertageseinrichtungen Familienzentren mit der Landesförderung werden.
Die
Verwaltung hat sich bei ihrem Vorschlag dazu entschlossen, sowohl einen Blick
auf die Verteilung der Kindertageseinrichtungen auf die Träger, als auch eine
Verteilung der Familienzentren im Stadtgebiet zu erreichen. Gleichzeitig sind
Besonderheiten der jeweiligen Kindertageseinrichtung mit berücksichtigt worden.
Die
Verwaltung sieht sich mit der Aufgabe konfrontiert, für die weiter Entwicklung
das Entstehen von Kooperationen und Verbünden aktiv zu unterstützen, weil damit
mehr Familien direkt erreicht werden können. Dies wurde in der Sitzung der AG
nach § 78 vom 10.5.07 ausdrücklich begrüßt. Die AG nach § 78 wird noch eine
Sondersitzung am 5.6.07 durchführen und beabsichtigt dort einen
Beschlussvorschlag für den KJA zu erarbeiten. Eine Tischvorlage wird
nachgereicht und der ergänzenden mündliche Vortrag.
Eine
besondere Herausforderung ist die Veränderung des Kindergartengesetzes. Nach
dem bisher vorliegenden Entwurf soll die Freistellung der Leitung deutlich
beschnitten werden. Diese ist aber nach Meinung der Verwaltung unabdingbare
Voraussetzung für die gute Umsetzung von Familienzentren. Es sind in
erheblichen Maße koordinative Tätigkeiten gefordert. Dies alles geschieht
zusätzlich zu der Aufgabe, die Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder in
der Kindertagesstätte auf hohem Niveau zu gewährleisten.
Ausgehend
von den obigen Ausführungen wird vorgeschlagen, dass die Verteilung damit auf 2
Familienzentren für Kindertageseinrichtungen des DPWV, 2
Kindertageseinrichtungen des Caritasverbandes und 3 Kindertageseinrichtungen in
städtischer Trägerschaft erfolgt.
Für
den DPWV sind dies die Kindertagesstätte der Lebenshilfe Lintertstr. 148 und
die Kindertagesstätte des Studentenwerks Pusteblume. Neben einer freigestellten
Leitung hat die Linterstr. 148 mit der Frühförderung nebenan im Haus ein großes
Potential an Eltern, die erreicht werden
können. Zudem hat sie sowohl Regelkinder, als auch integrative Kinder
und kann für beide Gruppen entsprechende Angebote machen. Es wird dem Träger empfohlen, die eigenen
Kindertagesstätten miteinander kooperieren zu lassen, so dass hiermit weitere
Eltern zu erreichen sind.
Die
Kindertagesstätte Pusteblume betreut sowohl Kinder unter 3 als auch
Regelkinder. Sie hat ebenfalls eine freigestellte Leitung. Dadurch, dass
studentische Eltern erreicht werden, kann sie sich insbesondere der
Vereinbarkeit von Elternschaft und Studium widmen. Auch hier wird dem Träger
empfohlen, die eigenen Kindertagesstätten miteinander kooperieren zu lassen.
Hinsichtlich
der katholischen Kindertagesstätten empfiehlt die Verwaltung der Tischvorlage
aus der AG nach § 78 und dem Vorschlag der katholischen Kitas selbst zu folgen.
Im
Hinblick auf die städt. Einrichtungen hat sich die Verwaltung dazu
entschlossen, Kindertagesstätten zur Bewebung zu empfehlen, die in
Stadtgebieten liegen, aus denen es von freien Trägern keine Bewerbung gibt und
die in besonderer Weise geeignet sind, die besonderen Belange von Familien in
ihrem Stadtteil Rechnung zu tragen.
Die
Kindertagesstätte Alfons-Gerson-Str. liegt in Kornelimünster . Sie arbeitet
gemeinsam mit der Schule im Hochbegabtenprojekt mit. Die Leitung ist
freigestellt. In der Einrichtung werden Kinder unter 3 betreut.
Der
Verbund der beiden Kindertagesstätten Philipp-Neri Weg 6 und Philipp-Neri-Weg
11 hat jeweils eine freigestellte Leitung und liegt im Stadtteil Gut Kullen.
Dort werden auch Kinder unter 3 betreut. Es ist beabsichtigt, dass es hier zu
einer engen Kooperation mit der OT und den umliegenden Kindertageseinrichtungen
und kommt.
Die
Kindertagesstätte Albert-Maas Str. liegt im Stadtteil Forst. Auch hier ist eine
freigestellte Leitung. Kinder unter drei werden ebenfalls betreut. In der Nähe
befindet sich das Übergangsheim Engelbertstr.
Es
wird empfohlen, diese drei städt. Kindertagesstätten dem Land zu benennen.
Hinsichtlich
des trägerübergreifenden Verbundes aus der Kindertagesstätte St. Elisabeth und
Passstr. 25 empfiehlt die Verwaltung, diesen unbedingt für das nächste Jahr
vorzumerken. Gleichzeitig soll dieser Verbund schon jetzt vorrangig auf Gelder
zur Familienbildung zugreifen dürfen. Darüber hinaus werden aus kommunalen
Mitteln für diesen Verbund
vorrangig Gelder zur Fortbildung
zur Verfügung gestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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92 kB
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