Kenntnisnahme - E 42/0052/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Gem. § 11 Absätze  5 und 12 der Satzung für die Volkshochschule Aachen nimmt der Betriebsausschuss Stadttheater und Volkshochschule  den Zwischenbericht zum 31. März 2007 zur Kenntnis.

Es erfolgt kein Beschluss.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Es wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Die dort aufgezeigten wesentlichen Abweichungen bzw. Veränderungen werden gem. den Vorgaben der Stadtkämmerei vom 22.2.2006 wie folgt erläutert:

 

Allgemeines

 

Der Zwischenbericht soll in tabellarischer Form die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, ausgehend von den im Wirtschaftsplan festgesetzten Ansätzen, aufzeigen.

Um ablesen zu können, ob die Entwicklung zu den Stichtagen 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. im vorgesehenen Rahmen verläuft, werden die Ansatzzahlen (Jahresbeträge) durch 12 (Monate) dividiert und anschließend mit der Zahl der Monate bis zum jeweiligen Stichtag multipliziert. Diese theoretischen Sollzahlen werden den zum jeweiligen Stichtag erreichten Ist-Zahlen gegenübergestellt und die sich daraus ergebenden Abweichungen in Plus- oder Minus-Prozenten dargestellt.

Die entsprechenden Zahlen des Vorjahres sind zum Vergleich aufgeführt.

 

Die wesentlichen Entwicklungen sowohl auf der Ertrags- als auch auf der Aufwendungsseite werden mündlich bei der Sitzung des Betriebsausschusses vorgetragen.

 

Erträge:

Zu 1.:

Jeweils zu Semesterbeginn zahlen die Teilnehmenden in der Regel das gesamte Teilnehmerentgelt für ihre jeweilige Veranstaltung. Eine Gleichmäßigkeit über das ganze Jahr verteilt ist daher nicht gegeben.

 

Zu 2.:

Die Mehrerträge sind im Zusammenhang mit den Mehraufwendungen zu sehen und resultieren aus der Zahl der Studienreisen.

 

Zu 4.:

Die Zahlung von Drittmitteln ist an Zahl und Umfang von Projekten und Auftragsmaßnahmen gekoppelt. Hier ist eine erhebliche Steigerung gegenüber der Planung zu verzeichnen.

 

Zu 6:

Diese Sammelposition enthält z. B. Erträge aus Werbeeinnahmen, Vermietung, Dienstwohnungsvergütung, Ausleihe von Ausstellungen usw.. Eine einmalige Kooperationsvereinbarung mit der Euregionalen 2008 erbrachte hier erhebliche Mehrerträge, die aber künftig richtigerweise bei 4. „Drittmittel“ gebucht werden.

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen:

 

Zu 2.:

Die Honorarkräfte rechnen überwiegend erst zum Semesterende die ihnen zustehenden Honorare ab. Daher ist auch hier eine Gleichmäßigkeit über das ganze Jahr verteilt, ähnlich wie bei den Teilnehmerentgelten, nicht gegeben.

 

Zu 3.:

Im Berichtszeitraum sind noch keine größeren Gebäudeunterhaltungskosten  angefallen.

 

Zu 4.:

Die Rechnungen für Energiekosten treffen meist erst mit einer gewissen Verzögerung bei der Volkshochschule ein.

 

Zu 6.:

Hier wird auf die Ausführungen zu Ziffer 4. Verwiesen.

 

Zu 7.:

Der größte Teil der Werbungskosten entsteht notwendigerweise zweimal jährlich jeweils zu Anfang des Semesters, um das vielfältige Veranstaltungsprogramm der VHS bekannt zu machen.

 

Zu 9.:

Auch hier ist eine jährlich verteilte Gleichmäßigkeit nicht gegeben, da Aufwendungen in Abhängigkeit von der Art und der Terminierung der Studienreisen anfallen.

 

Zu 10.:

Eine Reduzierung der Aufwendungen ist durch einen auf das Jahr bezogenen geringeren Reparaturbedarf für Geräte und Maschinen festzustellen. Darüber hinaus werden Kosten für Instandhaltung und Wartung der Fernmeldeanlage durch Änderung der Vertragsbedingungen nunmehr bei Ziffer 11 „Telefonkosten“ veranschlagt.

 

Zu 11.:

Die vorhandenen Abweichungen sind auch hier durch ausstehende Rechnungen begründet.

 

Zu 12.:

Vor allen Dingen Aufwendungen für Service-Kosten der REGIO IT und Portoerstattungen an E 26 sind hier für die Überschreitung der Sollvorgabe verantwortlich.

 

 

 

 

Zu 13.:

Im Berichtszeitraum fielen erhöhte Kosten für vermehrt notwendige Dienstreisen an. Darüberhinaus sind die Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und die Unterbringungskosten  deutlich gestiegen. Die Aufwendungen bei dieser Position werden genau beobachtet. Trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Ansatz im Wirtschaftsplan 2008 erhöht werden muss.

 

Zu 14.:

Auch bei dieser Position liegen der VHS noch nicht alle für den Berichtszeitraum zu erwartenden Rechnungen vor.

 

Zu 17.:

Hier fallen z. B. Jahresmitgliedsbeiträge an, die –wie bei anderen Ansatzpositionen- ebenfalls nicht gleichmäßig über Monate verteilt werden können, sondern in der Regel in einer Jahressumme gezahlt werden müssen.

 

Zu 21.:

Es sind noch keine Prüfungskosten angefallen.

 

Wesentliche Maßnahmen im Rahmen des Wirtschaftsplans

Auch in diesem Wirtschaftsjahr sind im Berichtszeitraum bis 31.03.2007 eine Reihe neuer Projekte entwickelt und beantragt worden, die z. B. aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert werden sollen. Erste mündliche positive Rückmeldungen liegen bereits vor und lassen auf entsprechende Genehmigungen und damit auf entsprechende Mittelzuweisungen, hoffen.

 

 

Der Bericht über den bisherigen Geschäftsverlauf ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Im übrigen wird in der Sitzung des Betriebsausschusses mündlich berichtet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Entf.

 

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Anlagen

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