Ratsantrag - E 42/0053/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.       Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule nimmt gemäß § 11 Abs. 6 der Satzung für die Volkshochschule Aachen die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, im Sinne der vorliegenden Anträge je  einen „Stolperstein“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz des Aachener Bürgers Alfred (Fredy) Hirsch, Richardstr. 7 in Aachen, sowie vor dem letzten Wohnsitz der Aachenerin Elly Ortmanns, Moltkestr. 15 in Aachen, durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.

 

 

2.       Auf Empfehlung des Betriebsausschusses  Theater und Volkshochschule beschließt Rat der Stadt Aachen gemäß § 12 der Satzung für die Volkshochschule Aachen, im Sinne der vorliegenden Anträge je einen „Stolperstein“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz des Aachener Bürgers Alfred (Fredy)  Hirsch, Richardstr. 7 in Aachen, sowie vor dem letzten Wohnsitz der Aachenerin Elly Ortmanns, Moltkestr. 15 in Aachen, durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In seiner Sitzung vom 17. Januar 2007 hat der Rat der Stadt Aachen beschlossen, dass die Stadt Aachen sich an dem Projekt „Stolpersteine“ im Sinne des Ratsantrages der SPD Fraktion vom 02. Juni 2006 in der Form beteiligt, in dem die  eingehenden Anträge auf Verlegung von „Stolpersteinen“ zur Weiterbearbeitung an die Volkshochschule Aachen weitergeleitet werden.
Vor der Verlegung von „Stolpersteinen“ sollte jeweils die Zustimmung des Rates der Stadt eingeholt werden.

 

Die Maria-Montessori-Gesamtschule in 52066 Aachen hat mit Schriftsatz vom 15.03.2007 unter Schilderung der Einzelheiten den Antrag gestellt, für den früheren Aachener Bürger Fredy Hirsch vor dessen letzten selbst gewählten Wohnsitz in Aachen, Richardstr. 7, einen Stolperstein durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.

 

Die Weiterbearbeitung dieses Antrages durch die Volkshochschule Aachen hat zu dem Ergebnis geführt, dass die in der Sitzung des Rates der Stadt am 17.01.2007 beschlossenen Voraussetzungen zur Verlegung eines „Stolpersteines“

-     ein „Stolperstein“ kann nur gelegt werden, wenn eventuell noch lebende Angehörige damit   einverstanden sind;

-          Ort und Schicksale der Opfer müssen überprüft und belegt sein;

-          Stolpersteine“ sollen nicht an Orten installiert werden, an denen eine Gedenktafel der „Wege“ vorgesehen bzw. angebracht ist;

-          Anträge auf „Stolpersteine“ sollten an das Projekt „Wege gegen das Vergessen“, d.h. an die Volkshochschule Aachen, geleitet und von dort bearbeitet werden;

 

vorliegen.

 

In Ergänzung seines Erstantrages vom 21.05.2006, der bereits in der Sitzung des Rates vom 17. Januar 2007 behandelt wurde, beantragt Herr Dr. Manfred van Rey aus 53639 Königswinter mit Antrag vom 27. 03. 2007 unter Schilderung  weiterer Einzelheiten vor dem früheren Elternhaus, Aachen, Moltkestr. 15,  für die am 06.04.1944 in einem Krankenhaus in Kalmenhof bei Idstein im Alter von 5 Jahren im Rahmen der „Euthanasie“-Aktion umgekommenen Elly Ortmanns, einen „Stolperstein“ verlegen lassen zu dürfen.

Auch in diesem Falle haben die Recherchen der Volkshochschule Aachen ergeben, dass die beschlossenen Voraussetzungen zur Verlegung eines Stolpersteines (s.o.) vorliegen.

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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