Entscheidungsvorlage - FB 61/0564/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung eines Bebauungsplanes - Trierer Straße / Königsberger Straße - im Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich Driescher Hof
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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23.05.2007
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Erledigt
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Planungsausschuss
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24.05.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung
Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufstellung des
Bebauungsplanes -Trierer Straße / Königsberger Straße - zur Kenntnis und
empfiehlt dem Planungsausschuss zur Steuerung des Einzelhandels die Aufstellung
des Bebauungsplanes -Trierer Straße / Königsberger Straße - für den Planbereich
im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Driescher Hof.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung
über die Aufstellung des Bebauungsplanes -Trierer Straße / Königsberger Straße
- zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch zur Steuerung
des Einzelhandels die Aufstellung
des Bebauungsplanes -Trierer Straße / Königsberger Straße - für den Planbereich im Stadtbezirk
Aachen-Mitte im Bereich Driescher Hof.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bei dem Plangebiet handelt es sich um die an der Ecke Trierer Straße / Königsberger Straße gelegen Flurstücke1871 und 1872. Im Bereich dieser Grundstücke besteht die Absicht, die Verkaufsflächen des vorhandenen Verbrauchermarktes sowie des Schuhmarktes erheblich zu erweitern. Anlass hierfür sind Brandschutzauflagen, die allein durch einen Umbau nicht zu erreichen sind, sodass ein Neubau für den Betreiber eine wirtschaftliche Alternative darstellt.
Derzeit vorhanden sind insgesamt 2.557 m² Verkaufsfläche. Der Vollsortimenter verfügt über eine Verkaufsfläche von 1.132 m², angegliederte Dienstleister bzw. Einzelhändler 465 m² und der Schuhmarkt 960 m² Verkaufsfläche.
Im Zusammenhang mit einem Neubau ist eine Erweiterung auf insgesamt 3.455 m² geplant (Vollsortimenter: 2.300 m², Schuhe: 1.155 m²).
Der für das Plangebiet geltende Bebauungsplan Nr. 545 - Driescher Hof - von 1967 setzt hier ein Gewerbegebiet fest. Entsprechend der zugrundeliegenden Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1962 sind Einkaufzentren ohne Beschränkung der Verkaufsfläche oder Sortimente zulässig.
Weder das Städteregionale Einzelhandelskonzept noch das Nahversorgungskonzept Aachen stellt die Lage des Plangebietes als Versorgungszentrum dar, in dem eine Ansiedlung in dieser Größenordnung gerechtfertigt wäre. Vor allem zum Schutz des Stadtteilzentrums Brand und der Nahversorgungs-Einkaufslage in Forst sollte aber auf eine Verkaufsflächenerweiterung an diesem Standort verzichtet werden.
Der derzeitige Bebauungsplan bietet hierfür jedoch keine Steuerungsmöglichkeiten. Deshalb ist es erforderlich, einen neuen Bebauungspan aufzustellen, der durch die Festsetzung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel die derzeit vorhandenen Verkaufsflächen und Sortimente festschreibt. Diese sind für die Nahversorgung des Wohngebietes Driescher Hof ausreichend.
Die Lage des vorhandenen Schuhmarktes entspricht ebenfalls nicht mehr der heutigen Zielsetzung, nach der zentrenrelevante Sortimente ausschließlich in den Zentren bzw. Stadtteilzentren angesiedelt werden sollen. Um jedoch Schadensersatzansprüchen vorzubeugen, sollte der Markt in der vorhandenen Größe auch weiterhin Bestandsschutz genießen.