Kenntnisnahme - BA 5/0064/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauung im Süsterfeld (Gewerbegebiet Schlottfeld) - Hauptzollamthier: Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen Laurensberg vom 12.04.07
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- B 5 - Bezirksamt Aachen-Laurensberg
- Verfasst von:
- FB 36/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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08.08.2007
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung
Aachen-Laurensberg vom 12.04.07
Bebauung Im Süsterfeld (Gewerbegebiet Schlottfeld) –
Hauptzollamt
In 1997 wurde der Bebauungsplan Gewerbegebiet Schlottfeld aufgestellt. Im Vorfeld sind diverse Belange in die Abwägung eingeflossen. Auch die wasserwirtschaftlichen und wasserrechtlichen Belange wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durch die Untere Wasserbehörde (UWB) eingebracht mit dem Hinweis, dass aufgrund der hydrogeologischen Verhältnisse das gezielte Versickern von Niederschlagswasser an dieser Stelle problematisch ist.
Das hat dazu geführt, dass die abwassertechnische Erschließung des Bebauungsplangebietes als Mischkanalisation vorgesehen wurde und auch gebaut wurde.
Im Rahmen des Bauantragsverfahrens hat der Bauherr und zusätzlich dem Fachbereich Tiefbau und Verkehr in einer Entwässerungsplanung und der Unteren Landschaftsbehörde gegenüber die Absicht bekundet, das anfallende Niederschlagswasser über ein Verdunstungsbecken in den öffentlichen Mischkanal einzuleiten. Dieses Becken war im angrenzenden Bereich zu den Grundstücken Süsterau geplant.
Im Vorfeld hatte der Bauherr eine Ermittlung der Wasserdurchlässigkeit des anstehenden Bodens beauftragt. Der geotechnische Bericht vom 25.05.2005 beschreibt den anstehenden Boden als nur sehr schwach durchlässig mit einem Durchlässigkeitswert von k <= 1 * 10-8 m/s. Insofern wurde das Becken nicht als Versickerungsbecken konzipiert sondern als Verdunstungsbecken mit Überlauf in den öffentlichen Mischwasserkanal.
Da ein solches Verdunstungsbecken mit den seitens der Landschaftsbehörde in den B-Plan eingebrachten Festsetzungen und Auflagen vereinbar ist, das Vorhaben wegen des vorhandenen öffentlichen Kanals als baurechtlich erschlossen gilt und die Kanaleinleitung über ein Verdunstungsbecken hinsichtlich der Kanalanschlusssatzung unbedenklich ist, wurden seitens der beteiligten Fachbehörden keine Bedenken geäußert, zumal das Becken nicht der Versickerung sondern lediglich der Verdunstung dienen sollte.
Auch aus wasserrechtlicher Sicht ist die Anlage und das Betreiben eines Verdunstungsbeckens nicht genehmigungspflichtig.
Da seitens der Bauordnung, der Planungs-, der Umweltverwaltung und der abwasserbeseitigungspflichtigen Gemeinde keine Vorbehalte für ein Verdunstungsbecken bestehen, ist die Angelegenheit zwischen dem Bauherrn und den Betroffenen privatrechtlich zu klären.
In einem Ortstermin am 04.05.2007 mit der Beschwerdeführerin, Frau Behlau, beschrieb sie, dass das Becken bei Starkregen übergelaufen ist und das überlaufende Wasser über Gärten und ein unbebautes Grundstück an der Straße Süsterau bis zur Süsterfeldstraße geflossen ist.
Diese nicht geregelte Entwässerung wurde mittlerweile in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle Abwasser im FB 61 mit dem verantwortlichen Architekten, Herrn Willen, und dem verantwortlichen Antragsteller, Herrn Graaf, besprochen.
Herr Willen berichtete den Sachverhalt: Ein Großteil der Dachflächen des Hauptzollamtes entwässert direkt zum Kanal in der Straße Im Süsterfeld. Der hintergelegene Teil entwässert in das zu der Zeit noch nicht fertiggestellte Verdunstungsbecken. Der Überlauf des Verdunstungsbeckens war noch nicht entsprechend den technischen Erfordernissen hergestellt. Herr Willen und Herr Graaf sagten zu, dass das Becken und sein Überlauf bis Mitte Juni 2007 so hergestellt sein wird, dass es allen technischen Erfordernissen entspricht. Er versicherte, dass in der Zwischenzeit Vorkehrungen getroffen würden, dass ein Überstau des Beckens mit Überflutung von Fremdgrundstücken, wie von Frau Behlau beschrieben, nicht mehr erfolgen kann.
Mittlerweile wurde von Herrn Graaf bestätigt, dass die Arbeiten abgeschlossen sind und die Starkregenereignisse der letzten Wochen (Mitte Juni) schadlos zum Mischkanal abgeleitet wurden.