Entscheidungsvorlage - B 03/0098/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt auf Grund

S           der §§ 1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712/SGV NW 610) und seiner Änderungsgesetze,

S           der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 01.10.1971 in der Fassung des IV. Nachtrages vom 30.06.1988 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am 12.07.1988) sowie

S           der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für die nachmalige Herstellung der Erschließungsanlage „Bahnesweg“ von Aachener Straße bis Grünfläche als Mischfläche vom 15.06.2007 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am 30.06.2007)

die Abrechnung der als Mischfläche ausgebauten Erschließungsanlage Bahnesweg von Aachener Straße bis Grünfläche (Parkanlage) zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Bahnesweg wurde im Bereich von Aachener Straße bis zur Grünfläche (Parkanlage) im Jahr 2005 als niveaugleiche Mischfläche in einer Breite von 8,73 m neu ausgebaut und als verkehrsberuhigter Bereich mit der Beschilderung 325 / 326 ausgewiesen. Dieser Ausbau stellt eine nachmalige Herstellung im Sinne des § 8 KAG NW dar. Sie liegt dann vor, wenn eine Erschließungsanlage durch den Umbau erheblich umgestaltet wird und eine andere oder zumindest teilweise andere verkehrstechnische Zweckbestimmung erhält. Mit dem Umbau zur Mischfläche ist die Zweckbestimmung des Bahnesweges nicht mehr nur auf eine bloße Verkehrsfunktion beschränkt, sondern sie weist auch eine Aufenthaltsfunktion auf, so dass das Gefahrenpotential insbesondere für spielende Kinder und ältere Mitbürger erheblich vermindert wird.

 

Durch die Baumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) und der o. g. Sondersatzung Beiträge zu erheben.

 

Beitragssatzermittlung:

 

1.      Die Ausbaukosten betragen insgesamt.   160.253,31 €

      

2.      Der Anteil der Stadt und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die anrechenbare Breite ergeben sich gemäß § 3 Abs. 8 der Straßenbaubeitragssatzung aus der betreffenden Sondersatzung (hier: die „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für die nachmalige Herstellung der Erschließungsanlage „Bahnesweg“ von Aachener Straße bis Grünfläche als Mischfläche vom 15.06.2007).

 

Der beitragsfähige Aufwand beträgt nach Abzug der Kosten in Höhe von

13.400,33 € für die nicht anrechenbare Überbreite von 0,73 m (anrechen-

bare Breite 8,00 m gem. § 2 der Sondersatzung).......................................................146.852,98 €

 

Der Anteil der Beitragspflichtigen am vorgenannten beitragsfähigen Aufwand beträgt

(55% gem. § 2 der Sondersatzung) 80.769,14 €

Dies entspricht dem gekürzten beitragsfähigen Aufwand.          

 

3.      Der vorgenannte gekürzte beitragsfähige Aufwand ist auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit  =  22.122 m² zu verteilen (§ 4 der Beitragssatzung).

 

4.      Die Verteilung ergibt einen Beitragssatz von 3,65 €/m² Grundstücksfläche unter Berücksichti-gung der Ausnutzbarkeit.

 

5.      Die Grundstücke, die von dem o. a. Straßenabschnitt erschlossen sind und auf die der beitrags-fähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan, der Bestandteil der Abrechnung ist, ausgewiesen.

 

Die Verwaltung schlägt dem Verkehrsausschuss vor, die Abrechnung der als Mischfläche ausgebauten Erschließungsanlage Bahnesweg von Aachener Straße bis Grünfläche (Parkanlage) zu beschließen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

 

80.769,14 € Beiträge gem. § 8 KAG NW

 

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