Entscheidungsvorlage - B 03/0089/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über Werbeanlagen im Bereich der Hauptausfallstraßen und in Gewerbegebieten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung; FB 63 - Fachbereich Bauaufsicht; FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung
- Verfasst von:
- B 03/10, FB 63/40, Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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23.05.2007
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15.08.2007
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Anhörung/Empfehlung
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19.06.2007
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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08.08.2007
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Anhörung/Empfehlung
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15.08.2007
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Anhörung/Empfehlung
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15.08.2007
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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16.08.2007
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
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12.09.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Bezirksvertretungen:
Die
Bezirksvertretung Aachen-……. empfiehlt dem Rat der Stadt, den Entwurf der
Satzung über Werbeanlagen im Bereich der Hauptausfallstraßen und in
Gewerbegebieten als Satzung zu beschliessen.
Planungsausschuss:
Der
Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Entwurf der Satzung über
Werbeanlagen im Bereich der Hauptausfallstraßen und in Gewerbegebieten als
Satzung zu beschliessen.
Rat der Stadt:
Der Rat
beschliesst den Entwurf der
Satzung über Werbeanlagen im Bereich der Hauptausfallstraßen und in
Gewerbegebieten als Satzung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass für die
Erarbeitung eines Entwurfes einer Werbeanlagensatzung für den Bereich der
Hauptausfallstraßen und in
Gewerbegebieten sind diverse Anträge zu Werbeanlagen an Hauptausfallstraßen.
Sie erscheinen wegen ihrer unmittelbaren Nähe zur Verkehrsfläche, Großformaten,
grellen Farben und ihrer Häufung problematisch.
Seit Oktober 2005
ist die Satzung über Werbeanlagen und Warenautomaten -Werbeanlagensatzung- in
Kraft. Die Verwaltung hat im Rahmen ihrer Tätigkeit durchweg positive
Erfahrungen mit der bereits bestehenden Satzung gemacht. Es wird insgesamt eine
höhere Gestaltungs- und Materialqualität der Werbeanlagen erreicht, was
entscheidend zur Verbesserung des Stadtbildes beiträgt. Die Bereiche der
Hauptausfallstraßen sowie Gewerbegebiete werden jedoch derzeit durch die
bestehende Werbeanlagensatzung nicht erfasst.
Da es sich bei den
betroffenen Straßen jedoch um die wichtigsten Verbindungen in die Stadt
handelt, bestand aus Sicht der Verwaltung Handlungsbedarf. Die Verwaltung wurde
daraufhin am 12.5.2005 beauftragt, einen Satzungsentwurf zu erarbeiten.
Eine bloße
Ausdehnung der bestehenden Werbeanlagensatzung über den bereits festgesetzten
Bereich hinaus erscheint nicht ratsam, da es sich stadtstrukturell um völlig
andere Bereiche handelt. Anders als bei der bestehenden Satzung lassen sich die
Festsetzungen nicht mehr aus dem historisch wertvollen Kontext ableiten, es
handelt sich somit allein um den Schutz des stadträumlichen Erscheinungsbildes.
Daher ist es sinnvoll, in Bezug auf mögliche verwaltungsgerichtliche
Auseinandersetzungen getrennte Satzungen zu formulieren.
Die Anforderungen
der „Werbeanlagensatzung Hauptausfallstraßen und Gewerbegebiete“ sollen auf
wenige grundlegende Forderungen begrenzt werden: Größenbeschränkung, Abstände
zur Straße, Anbringungs- bzw. Aufstellungsort und Ausschluss bestimmter
Werbeanlagen.
Mit Hilfe der
Satzung können so besonders störende Beispiele und Wildwuchs verhindert werden.
Im Rahmen einer
„Werbeanlagensatzung Hauptausfallstraßen und Gewerbegebiete“ sollen zunächst
die Hauptausfallstraßen im Bereich der geschlossenen Bebauung im städtischen
Raum sowie im Bereich bestimmter Gewerbegebiete erfasst werden (s. Anlage).
In einem weiteren
Schritt ist beabsichtigt, die Bezirke zu überprüfen und, falls die
Notwendigkeit besteht, eine eher an den Festsetzungen der bestehenden Satzung
über Werbeanlagen und Warenautomaten im Innenstadtbereich angelehnte separate
Satzung zu erarbeiten.
Zur Vorbereitung
auf die Sitzung sind dieser Vorlage Übersichtspläne beigefügt, die die im
Satzungsentwurf vorgesehenen Straßen darstellen.
Die Angelegenheit
wurde im Planungsausschuss am 08.03.2007 vorberaten. Seitens des Ausschusses
wird der Erlass der Satzung begrüßt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das
erforderliche Satzungsverfahren durchzuführen.
Es wurde jedoch
angeregt, die Bereiche
a) Trierer Straße
Ortseingang Brand,
b) Vaalser Straße
bis Grenze
auszudehnen sowie
die
c) Roermonder
Straße im Anschluss an den Geltungsbereich der Innenstadtsatzung bis zur
Kackertstraße
aufzunehmen.
Durch die
Verwaltung wurden die Anregungen zwischenzeitlich bereits überprüft. Als
Ergebnis ist folgendes festzustellen:
Zu a) Der
Geltungsbereich wird bis auf Höhe der Querung der Vennbahntrasse erweitert.
Zu b) Nach
Auffassung der Verwaltung ist der Bereich der Vaalser Straße in Richtung Grenze
nicht durch Gewerbe geprägt. Eine Ausweitung des Geltungsbereiches der Satzung
ist nicht beabsichtigt.
Zu c) Der Geltungsbereich wird im Anschluss an die geltende Satzung Innenstadt bis zur Brücke Toledoring erweitert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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74,4 kB
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