Entscheidungsvorlage - FB 61/0582/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Masterplan Richtericher Dellhier: Verkehrliche Erschließungauch: Sachstandsbericht Vorhaben 'Richtericher Dell'; Antrag der CDU-Fraktion in der BV AC-Richterich vom 23.11.2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- FB 61/30//Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Anhörung/Empfehlung
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15.08.2007
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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16.08.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Mobilitätsausschuss
|
Entscheidung
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|
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20.09.2007
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung
Aachen-Richterich nimmt den Bericht der
Verwaltung und den Vortrag des Gutachters zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt
dem Verkehrsausschuss, den Planungsbeschluss für die Hauptverbindungsstraße zu
fassen und die Verwaltung zu
beauftragen, den entsprechenden Einplanungsantrag bei der Bezirksregierung zu
stellen. Dem Planungsausschuss wird empfohlen, die Verwaltung mit den Arbeiten
für die Erstellung der Bebauungspläne für die ersten Cluster an der
Banker-Feld-Straße und der Horbacher
Straße zu beauftragen. Die Hauptverbindungsstraße und das Cluster
Banker-Feld-Straße sollen in einem gemeinsamen Bebauungsplan behandelt werden.
Der
Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, den Planungsbeschluss für die
Hauptverbindungsstraße zu fassen und
die Verwaltung zu beauftragen, den entsprechenden Einplanungsantrag bei
der Bezirksregierung zu stellen. Der Planungsausschuss beauftragt die
Verwaltung mit den Arbeiten für die Erstellung der Bebauungspläne für die
ersten Cluster an der Bankerfeldstraße
und der Horbacher Straße. Die Hauptverbindungsstraße und das
Cluster Banker-Feld-Straße sollen
in einem gemeinsamen Bebauungsplan behandelt werden.
Der Verkehrsausschuss nimmt
den Bericht der Verwaltung und des Gutachters sowie die Empfehlungen der
Bezirksvertretung Aachen-Richterich und des Planungsausschusses zustimmend zur
Kenntnis und fasst den Planungsbeschluss für die Hauptverbindungsstraße. Die
Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Einplanungsantrag bei der
Bezirksregierung zu stellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Masterplan
Richtericher Dell
Hier:
Verkehrliche Erschließung
1.
Vorgeschichte
Im neuen Wohnbaugebiet Richtericher Dell sollen auf 30 ha Fläche ca. 800 Wohneinheiten für etwa 2.600 Einwohner geschaffen werden. Zur Sicherung einer städtebaulich hochwertigen Entwicklung des Gebietes wurde von der Arbeitsgemeinschaft Spengler-Wiescholek/Lützow 7 ein Masterplan erarbeitet, der am 30.06.2005 vom Planungsausschuss beschlossen wurde. Dieser beauftragte die Verwaltung gleichzeitig mit der Vergabe/Erarbeitung weiterer Fachplanungen. Zu den verkehrlichen Themen, die diskutiert wurden, zählten u.a. die Lage der Haupterschließungsstraße, die Länge der Verbindungsachsen sowie eine weitere Entwurfsplanung, die ein niedriges Geschwindigkeitsniveau unterstützen sollte.
Die Erarbeitung des Verkehrsgutachtens wurde im Januar 2006 an das Planungsbüro Richter-Richard vergeben. Zur Sicherstellung der städtebaulichen Ansprüche des Masterplans in der weiteren Ausarbeitung war das Landschaftsarchitekturbüro Lützow 7 in Fragen der Straßenraumgestaltung zudem beratend tätig.
Unabhängig
davon wurde von der Verwaltung auf Basis der aktuellen Verkehrsbelastungen eine
erste Prognoseabschätzung für das Verkehrsaufkommen und die Verkehrsverteilung
von Richtericher Dell erstellt.
2.
Verkehrsgutachten
Der Auftrag an das Planungsbüro Richter-Richard beinhaltete eine Konkretisierung des gesamten Erschließungskonzeptes. Das Verkehrsaufkommen und die Verteilung der Verkehrsströme war zu prognostizieren, die Netzerfordernisse für alle Verkehrsteilnehmer darzustellen, ein Konzept für den ruhenden Verkehr zu erarbeiten und für das gesamte Straßensystem charakteristische Querschnitte zu entwerfen. Die Haupterschließungsstraße sollte in ihrer gesamten Länge als Vorentwurf erarbeitet werden.
Die wesentlichen Ergebnisse sind im Folgenden kurz dargestellt. Das gesamte Gutachten nebst dazugehörigen Plänen wird allen Fraktionen per Post zugestellt.
Verkehrsprognose
Der prognostizierte Neuverkehr des Wohnquartiers wurde auf das bestehende Straßennetz umgelegt und die zukünftige Verkehrsbelastung der umliegenden Straßen ermittelt. Als wesentliche Wirkungen werden prognostiziert:
-
Die
Horbacher Straße wird innerorts um ca. 4000 Kfz/Tag auf ca. 4.500 Kfz/Tag
entlastet.
-
Die
Belastung der Haupterschließungsstraße variiert zwischen 5.400 und 8.900
Kfz/Tag
-
Die
Belastungsänderungen der Banker-Feld-Straße (2.573 Kfz/Tag) und des Vetschauer
Wegs (1.841 Kfz/Tag) sind in vernachlässigbarer Größenordnung.
-
Alle
übrigen Straßen weisen Verkehrsbelastungen unter 1.000 Kfz/Tag auf.
Parken IV
Als Vorgabe für den Stellplatzbedarf wurde ein Wert von 1,5 Kfz/WE zugrunde gelegt. Mit gewerblichen und Besucherstellplätzen entsteht ein Bedarf an ca. 1.500 Stellplätzen. Um die gewünschte städtebauliche Qualität zu erzielen wurde vorgegeben, nicht mehr als 1 Stellplatz/WE auf privaten Flächen zu erstellen. Daraus resultiert ein Bedarf von 640 Parkplätzen, die im öffentlichen Raum geschaffen werden müssen.
Gestaltungselemente
Nach den Vorgaben des Masterplanes soll der öffentliche Raum identitätsbildend für das neue Wohngebiet werden. Dies betrifft insbesondere die Straßenraumgestaltung, in der weit reichende Vorgaben für die Straßenbegrünung umgesetzt wurden. Die in West-Ost-Richtung verlaufenden Erschließungsstraßen sollen von innen nach außen zunehmend begrünt werden. Zudem soll an den Schnittpunkten mit den in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Grünzonen eine üppigere Begrünung auf den Übergang in die Freiflächen hinweisen.
Weitere Detailplanungen werden zu einem späteren Zeitpunkt thematisiert. Da für die weitere Projektentwicklung die Realisierung der Haupterschließungsstraße wesentlich ist, konzentrieren sich die weiteren Ausführungen hierauf.
3.
Haupterschließung
Die Planung der Haupterschließungsstraße wurde ursprünglich sowohl in Randlage als auch in Mittellage untersucht, dann allerdings nur für die Randlage weiter betrieben. Dabei gilt grundsätzlich, dass der vorgeschlagene Straßenquerschnitt auch in Mittellage realisierbar ist. Aus der Analyse der Verkehrsprognosen wurde allerdings deutlich, dass bei einer Führung in Mittellage die Haupterschließungsstraße höhere Verkehrsbelastungen aufweist und die verkehrsbedingten Lärm- und Luftschadstoffemissionen in das Wohngebiet hinein gezogen werden. Da auch aus fördertechnischen Gesichtspunkten eine derartige Mittellage kaum realisierbar erscheint, wurde im weiteren Planungsverlauf von einer Konkretisierung dieser Trasse abgesehen.
Die Haupterschließungsstraße folgt dem im FNP dargestellten Trassenverlauf der OU Richterich. Sie zweigt am nördlichen Rand des Erschließungsgebietes von der Horbacher Straße ab, verläuft dann östlich am Erschließungsgebiet vorbei, quert in einem Kreisverkehr die Banker-Feld-Straße, unterquert die Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und mündet dann zwischen Roder Weg und Kohlscheider Straße auf die Roermonder Straße. Für die Anbindung Roermonder Straße/Kohlscheider Straße wurden insgesamt 11 Gestaltungsvarianten an unterschiedlichen Anbindungspunkten untersucht.
Bei der Wahl der Vorschlagsvariante war das parallel durch den Landesbetrieb Straßen NRW verfolgte Planfeststellungsverfahren zur B 258n und die ablehnende Haltung des Landesbetriebs bzgl. einer Anbindung an die in seiner Baulast befindlichen Straßen zu beachten. Damit ist die städtische Baulast der anzuknüpfenden Straßen eine Grundvoraussetzung des weiteren Planverfahrens. Im Bereich der Horbacher Straße soll dies durch eine Verlagerung der OD-Grenze erreicht werden. Im Bereich der südöstlichen Anbindung scheiden die Anbindungsvarianten mit der L 232 Kohlscheider Straße/Roermonder Straße aus. Perspektivisch wurde vom Landesbetrieb allerdings signalisiert, dass in Abhängigkeit vom Ausgang des Planfeststellungsverfahrens B 258n die Möglichkeit einer Anbindung zu einem späteren Zeitpunkt bestehen könnte.
Hinsichtlich einer möglichen Förderfähigkeit der Straße ist wesentlich, dass die Entlastungsfunktion für die Ortslagen Richterich und Laurensberg durch eine Verlagerung der bisherigen Durchgangsverkehre auf der L 231 Horbacher Straße/Roermonder Straße durch die Haupterschließung nicht beeinträchtigt wird. Daraus resultiert die randliche Lage der Straße, eine Minimierung der Erschließungsfunktion und entsprechende Vorgaben an den Straßenquerschnitt und die gestatteten Fahrgeschwindigkeiten. Die Straße wird Bestandteil des Hauptverkehrsstraßennetzes der Stadt und wird planungstechnisch als OU Richterich betrachtet.
Anbindung
an die Roermonder Straße
Die gewählte Anbindungsvariante an die Roermonder Straße wurde aufgrund der Leistungsfähigkeitsbetrachtungen und der zuvor beschriebenen Bedingungen ausgewählt. Vorgeschlagen wird, die Verbindungsstraße über einen lichtsignalgeregelten Knoten an die Roermonder Straße zwischen Kohlscheider Straße und Roder Weg anzubinden. Damit verbunden sind Anpassungen des Straßenraums der Roermonder Straße sowie des Knotens Roermonder Straße/Kohlscheider Straße/Küppershofweg.
Eine Ausgestaltung des Anschlusses der neuen Straße an die Roermonder Straße als Kreisverkehr kommt wegen des geringen Abstandes zwischen der vorhandenen Bebauung im Gewerbegebiet Roder Weg und dem Knotenpunkt Kohlscheider Straße/Roermonder Straße nicht in Frage.
Aufgrund der sukzessive erfolgenden Aufsiedelung von Richtericher Dell und der bereits beschriebenen Möglichkeiten einer eventuell später machbaren Anbindung der Verbindungsstraße an das Straßennetz des Landesbetriebs wird ein schrittweises Vorgehen empfohlen:
Schritt 1:
Prognosehorizont Umsetzung des Baugebietes Richtericher Dell 40% (etwa bis zum Jahr 2014) mit
-
LSA an
der Roermonder Straße/Verbindungsstraße,
-
separatem
Rechtsabbiegefahrstreifen Roermonder Straße/Verbindungsstraße und
-
zweispurigem
Linksabbiegen aus der Roermonder Straße in Richtung Kohlscheid durch
Ummarkierung im Knotenpunkt.
Die heutige Busspur auf der nördlichen Roermonder Straße in Verlängerung der Kohlscheider Straße wird als Verflechtungsstrecke/Einfädelspur genutzt.
Im Knotenpunkt Roermonder Straße/Kohlscheider Straße/Küppershofweg sind reine Ummarkierungsarbeiten erforderlich. Um eine gute Koordinierung zwischen den beiden nah beieinander liegenden Einmündungen zu ermöglichen und ein Zustauen des Bereiches zwischen den Signalanlagen zu verhindern, sind relativ großzügige Grünzeiten für den Linksabbieger aus der Roermonder Straße in Richtung Kohlscheid erforderlich. Aus dem gleichen Grunde muss die Grünzeit für die Ströme auf der Nord-Süd-Achse (Kohlscheider Straße ↔ Roermonder Straße) gegenüber heute reduziert werden. Da allen starken Rechtsabbiegeströmen unsignalisierte (frei abfließende) Rechtsabbiegestreifen zur Verfügung stehen, kann eine gut koordinierte Verkehrsabwicklung gewährleistet werden. Der gesamte Verkehr kann ohne wesentliche Wartezeiten abgewickelt werden. Der Knoten ist jedoch bereits in der 40%-Ausbauvariante während der Spitzenstunden voll ausgelastet.
Um die Qualität der Verkehrsabwicklung zwischen den eng benachbarten Knotenpunkten abschließend beurteilen zu können, wurde eine Mikrosimulation durchgeführt. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Koordinierung der beiden Signalanlagen gut funktionieren wird. Die Verkehrsabwicklung auf der Nord-Süd-Achse (Kohlscheider Straße ↔ Roermonder Straße) wird bis zu einer 40-prozentigen Auslastung des Baugebietes ohne Störungen möglich sein.
Schritt 2a:
Prognosehorizont Umsetzung des Baugebietes Richtericher Dell 100%
-
Ausbau
des Knotens Roermonder Straße/Kohlscheider Straße/Küppershofweg durch
Verlängerung der Rechtsabbiegespur aus der nördlichen Roermonder Straße in
Richtung Richterich und Richtericher Dell und
-
Ausbau
des Knotens Roermonder Straße/Kohlscheider Straße/Küppershofweg mit zweitem
Linksabbiegestreifen aus der Kohlscheider Straße in Richtung Richterich und
Richtericher Dell.
Schritt 2b (alternativ):
Prognosehorizont Umsetzung des Baugebietes Richtericher Dell 100%, direkte Anbindung an die L232 Kohlscheider Straße
-
Ausbau
des Verbindungsstücks zwischen der in Schritt 1 hergestellten Trasse und der nördlichen
Roermonder Straße (L232)
-
LSA
Verbindungsstraße/nördliche Roermonder Straße (L232),
-
bauliche
Anpassungen in der L232 Kohlscheider Straße/Roermonder Straße und
-
Ausbau
des frei fließenden Rechtsabbiegers in die Roermonder Straße.
In Schritt 2a ist zusätzlich zu den Maßnahmen unter Schritt 1 ein Ausbau des Knotens Roermonder Straße/Kohlscheider Straße/Küppershofweg erforderlich, auf den verzichtet werden kann, wenn bis zu diesem Zeitpunkt eine Anbindung der Verbindungsstraße unmittelbar an die nördliche Roermonder Straße/L232 möglich ist (Schritt 2b). In der oben beschriebenen Geometrie haben beide Knoten auch bei einer 100-prozentigen Ausnutzung der Bauflächen in Richtericher Dell noch Leistungsreserven.
Für alle vorgeschlagenen Fälle kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass die prognostizierten Verkehre abgewickelt werden können.
4.
Kosten
Die überschlägigen Berechnungen sehen reine Straßenbaukosten für die Herstellung aller Straßen und Wege innerhalb des Gebietes in Höhe von ca. 15 Mio Euro vor.
Für die Haupterschließungsstraße wurden Gesamtkosten in Höhe von ca. 5,7 Mio Euro ermittelt, wobei alleine 2,5 Mio € für die Herstellung der Bahnunterführung einkalkuliert wurden.
Die
überschlägige Kostenkalkulation ist im Zuge der weiteren Planungen zu
konkretisieren.
5.
Weiteres Verfahren
Für die weitere Projektentwicklung wurde die politische Vorgabe formuliert, die Haupterschließungsstraße für das Baugebiet müsse vor Beginn der übrigen Arbeiten fertig gestellt sein (Planungsausschuss 30.06.05). Neben der Schaffung des Baurechts für die Straße müssen deshalb die Finanzierungsvoraussetzungen geschaffen werden. Im Haushalt der Stadt sind derzeit weitere 5,1 Mio € für die Herstellung der Haupterschließungsstraße bei Einnahmen in Höhe von 3,5 Mio € eingeplant.
Eine Einwerbung von GVFG-Fördermitteln in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Kosten für den Bau der Haupterschließungsstraße ist nach den Förderrichtlinien Stadtverkehr des Landes NW grundsätzlich denkbar. Hierzu zählen verkehrswichtige innerörtliche Straßen wie auch verkehrswichtige Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz. Die Finanzierung einer neuen Landesstraße zählt dazu allerdings ebenso wenig, wie die Erschließung eines Wohngebietes.
Um einen entsprechenden Einplanungsantrag auf den Weg zu bringen, empfiehlt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorliegenden Planung die weitere Entwurfsplanung für die Haupterschließungsstraße zu beauftragen und die Fördermittel einzuwerben.
Darüber hinaus wird es für das weitere Verfahren notwendig, für den Straßenbau Baurecht zu schaffen.
Neben dem Straßenbau ist innerhalb des Masterplangebietes zunächst die Realisierung dreier B-Plan-Cluster vorgesehen:
A. Cluster Bankerfeldstraße: ca.120 WE
B. Cluster Horbacher Straße/An Weinhauser Weid: ca. 45 WE
C. Cluster Horbacher Straße/An Weinhauser Weid 2: ca.33 WE
Die Verwaltung empfiehlt auch für diese Cluster die Planverfahren einzuleiten.
Für
die Baurechtschaffung der Hauptverbindungsstraße wird es als sinnvoll erachtet,
einen gemeinsamen Bebauungsplan mit dem Cluster A zu erarbeiten. Für die
Querung der Bahnanlagen wird ein zusätzliches separates
Planfeststellungsverfahren angestrebt.
Der Sachstandbericht der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich gilt damit als behandelt.