Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 61/0594/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der  Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, die schriftlichen Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-      Pkt. 3.3 der Werbeanlagen

      Ausnahmsweise sind für ein Hotel oder eine gewerbliche Nutzung im Eckbereich Kronprinzenstraße / Beverstraße je Gebäude eine Stele oder ein Pylon von max. 3,50 m Höhe und einer Seitenlänge von 1,20 m zulässig, wenn sie aus den Materialien Glas, Plexiglas oder Metall gefertigt werden.

Sie empfiehlt dem Rat, den so geänderten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 879

- Beverstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, die schriftlichen Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-      Pkt 3.3 der Werbeanlagen

      Ausnahmsweise sind für ein Hotel oder eine gewerbliche Nutzung im Eckbereich Kronprinzenstraße / Beverstraße je Gebäude eine Stele oder ein Pylon von max. 3,50 m Höhe und einer Seitenlänge von 1,20 m zulässig, wenn sie aus den Materialien Glas, Plexiglas oder Metall gefertigt werden.

Er empfiehlt dem Rat, den so geänderten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 879

- Beverstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Bezirksvertretung Aachen Mitte hat in ihrer Sitzung am 07.03.2007den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zur Kenntnis genommen und dem Planungsausschuss die Aufstellung und öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 879 - Beverstraße - in der vorgelegten Fassung empfohlen.

 

Daraufhin hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 08.03.2007den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zur Kenntnis genommen und die Aufstellung und öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 879 - Beverstraße - in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 16.04.2007 bis einschließlich 18.05.2007stattgefunden. Während dieser Zeit sind weder von Bürgern noch von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Eingaben eingereicht worden.

 

Aus stadtgestalterischen Gründen schlägt die Verwaltung vor, die Festsetzung zu den zulässigen Werbeanlagen zu präzisieren und den Punkt 3.3 der Werbeanlagen wie folgt zu ändern:

 

- Ausnahmsweise sind für ein Hotel oder eine gewerbliche Nutzung im Eckbereich Kronprinzenstraße / Beverstraße je Gebäude eine Stele oder ein Pylon von max. 3,50 m Höhe und einer Seitenlänge von 1,20 m zulässig, wenn sie aus den Materialien Glas, Plexiglas oder Metall gefertigt werden.

 

Durch die vorgeschlagene Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Deshalb kann der vorhabenbezogene Bebauungsplan vereinfacht geändert werden.

Die Verwaltung hat den von der Änderung betroffenen Grundstückseigentümer beteiligt und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Grundstückseigentümer hat seine Zustimmung zur geplanten vereinfachten Änderung erteilt.

 

Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Als Ergebnis der Offenlage empfiehlt die Verwaltung, die Schriftlichen Festsetzungen zum

vorhabenbezogenen Bebauungsplan entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung zu ändern und den

 vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 879 - Beverstraße - als Satzung zu beschließen.

 

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Anlagen

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