Kenntnisnahme - FB 61/0572/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Horbacher Straße in Alt-Richterichhier: Geschwindigkeitsverhalten und evtl. Verbesserungsvorschläge Antrag der SPD-Fraktion vom 19.04.2005 Beschluss der Bezirksvertretung - Aachen-Richterich - vom 28.03.2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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15.08.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach aufgrund der nicht zu verändernden Verkehrsbedeutung und Verkehrsbelastung der Horbacher Straße in der Ortslage Alt-Richterich zusätzliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung derzeit nicht realisierbar sind bzw. deren Nachteile größer als der erhoffte Nutzen sind.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
A Ausgangssituation:
Die Horbacher Straße ist eine klassifizierte Landesstraße (L 231) und stellt als solche eine historisch gewachsene Verbindung zwischen den grenznahen Orten Aachen und Heerlen (NL) dar. Für diesen ortsbezogenen Ziel- und Quellverkehr sowie “kleinen Grenzverkehr” fehlen Alternativstrecken in zumutbaren Entfernungen. Die Nutzung der Autobahn ist für diese Kraftfahrer ebenfalls mit deutlichen Umwegen verbunden und insofern uninteressant. Solange keine Ortsumgehungen für Alt-Richterich geschaffen werden, wird das Kraftfahrzeugaufkommen auf der Horbacher Straße nicht reduziert werden können.
B Bisher bereits durchgeführte Maßnahmen:
Die Verkehrssituation auf der Horbacher Straße in Alt-Richterich ist seit jeher Anlass von Beschwerden aus der Bevölkerung und Forderungen nach Verkehrsberuhigungs-maßnahmen. Aus diesem Anlass wurde Mitte 1991 die Geschwindigkeit auf der Horbacher Straße zwischen Amstelbachstraße und Kirche St. Martinus in einem Abschnitt von 100 m auf 30 km/h beschränkt.
Im Rahmen des Umbaus des Dorfplatzes einschließlich der Horbacher Straße in diesem Teilabschnitt wurde im Frühjahr 1993 die Fahrbahn zwischen Grünenthaler Straße und Martinusstraße in Kopfsteinpflaster gestaltet, um den Ortsbereich Alt-Richterich hierdurch gestalterisch zu unterstützen und zu einer Reduzierung der Durchfahrgeschwindigkeit beizutragen.
Aufgrund der in den Folgejahren immer wieder auftretenden Pflasterschäden sowie der Beschwerden aus der unmittelbaren Anwohnerschaft über Lärmbelästigungen wurde Ende der 90er Jahre der Großpflasterbelag gegen Asphalt mit 2 begleitenden 0,70 m breiten Pflasterrinnen und einzelnen Baumtoren ausgewechselt.
Im August 2004 wurde zuletzt die bisher auf den Heinrich Lehmann Platz be-schränkte Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf den Bereich zwischen Haus Nr. 27 und Einmündung Banker-Feld-Straße ausgedehnt.
C Derzeitige Unfallsituation:
Die Polizei hat vom 01.01.2005 bis 30.04.2007 auf der Horbacher Straße zwischen Hander Weg und Banker-Feld-Straße insgesamt 18 Verkehrsunfälle aufgenommen. Bei 13 dieser Unfälle wurden die Spiegel von parkenden Kraftfahrzeugen beschädigt und die Polizei lediglich gerufen, weil anschließend eine Unfallflucht des Verursachers begangen wurde. Bei 2 Unfällen berührten sich Kraftfahrzeuge im Begegnungsverkehr mit den Spiegeln. 2 Unfälle sind auf erhebliche Sachbeschädigungen durch nächtliche Trunkenheitsfahrten zurückzuführen und den letzten registrierten Unfall erlitt ein Fahrradfahrer, der mit dem Hosenbein sich in der Fahrradkette verfing. Die insgesamt 4 bei diesen Unfällen von der Polizei registrierten Leichtverletzten waren jeweils die Unfallverursacher.
Die Unfallstellen verteilen sich über den gesamten engeren Straßenverlauf, wobei der Straßenabschnitt Horbacher Straße 36-44 eine leichte Unfallverdichtung aufweist. Die sehr geringe Zahl von nur 2 Unfällen mit höherem Sachschaden (aufgrund Alkoholgenuss) und die Tatsache, dass keine Person im Beobachtungszeitraum unverschuldet verletzt wurde, lassen - besonders bei der nur verfügbaren geringen Fahrbahnbreite - die Unfallsituation im genannten Straßenabschnitt als unauffällig einstufen. Die registrierten Unfälle wären lediglich zu vermeiden, wenn das Fahrbahnrandparken eingeschränkt und damit die Fahrbahnbreite vergrößert würden. Dies ist jedoch nicht zuletzt wegen seiner geschwindigkeitsmindernden Wirkung nicht anzustreben.
D Denkbare weitere Maßnahmen:
Die Bezirksvertretung hat die Verwaltung um Prüfung gebeten, welche weiteren Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Geschwindigkeitsreduzierung vorge-schlagen werden können.
Denkbar wäre eine Aufpflasterung der Fahrbahn in einem kurzen Bereich, um durch die Bodenwelle sowie den Materialwechsel die Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge zu reduzieren. Die dabei den unmittelbaren Anwohnern entstehenden Geräusch-belästigungen durch das vorherige Abbremsen, das Überfahren der Aufpflasterung sowie das anschließende Beschleunigen sind jedoch sehr unangenehm. Deshalb rät die Verwaltung von solchen Aufpflasterungen an Hauptverkehrsstraßen ab.
Außerdem rechtfertigt die Einstufung als Landesstraße mit den damit verbundenen überörtlichen Verkehren eine willkürliche und nicht auf eine konkrete Örtlichkeit (z.B. Grundschulausgang, besondere andere Gefahrenstelle) bezogene Aufpflasterung nicht.
Eine weitere denkbare Maßnahme wäre ein zusätzliches Baumtor auf z.B. 4,0 m Gesamtbreite, das bei Begegnungsverkehr zwar zum Anhalten zwingt, jedoch auch nur bei Begegnungsverkehr wirken würde. Einzel fahrende Kraftfahrzeuge durchfahren den Baumtorbereich mit unverminderter Geschwindigkeit. Da dichter Verkehr ohnehin in der Regel die Fahrgeschwindigkeiten bremst und überhöhte Geschwindigkeiten in der Regel nur bei aufgelockertem Verkehr auftreten, stellt auch ein entsprechendes Baumtor keine Garantie geringerer Spitzenge-schwindigkeiten dar.
Die von der Verkehrswacht gut sichtbar aufgestellte Geschwindigkeitsanzeigenanlage hat ebenfalls keinen dauerhaften Ausschluss überhöhter Geschwindigkeiten erreicht. Besonders die immer wieder dort verkehrenden Kraftfahrer werden den geschwindig-keitsmindernden Effekt dieser Einrichtung bald missachten, da keine Ahndung damit verbunden ist. Außerdem hat der Verkehrsausschuss in 2003 den Grundsatz-beschluss gefasst, dass die Stadt Aachen keine nichtamtlichen mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen beschafft und betreibt und deren Verwendung durch Privatpersonen nicht zugelassen ist. Die von der Verkehrswacht betriebene Anlage wurde ausdrücklich hiervon ausgenommen.
Somit verbleiben lediglich mobile Geschwindigkeitsmessungen mit Ahndung überhöhter Geschwindigkeiten, die von der Polizei im Rahmen personeller und technischer Möglichkeiten in unregelmäßigen Abständen durchgeführt werden können. Hierdurch kann ggf. die Fahrgeschwindigkeit reduziert werden, das Verkehrsaufkommen wird sich aufgrund fehlender ortsnaher Alternativen jedoch nicht wirksam reduzieren lassen.
Sollte die Bezirksvertretung weitergehende bauliche oder verkehrsregelnde Maßnahmen auf der Horbacher Straße in Alt-Richterich für erforderlich halten, wird ergänzend darauf hingewiesen, dass die Horbacher Straße im Verkehrsstraßennetz der Stadt Aachen enthalten ist und insofern gewünschte Maßnahmen dem Verkehrsausschuss zum Beschluss vorzulegen sind.