Kenntnisnahme - FB 61/0575/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Forsterheider Straße, GeschwindigkeitsmessungAntrag der SPD-Bezirksfraktion Aachen-Richterich vom 04.05.2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80//Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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15.08.2007
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Forsterheider Straße,
Geschwindigkeitsmessung
Antrag der SPD-Bezirksfraktion Aachen-Richterich vom 04.05.2007
Die Landesstraße 259 Forsterheider Straße ist in beiden Richtungen mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h belegt. Die Sichtverhältnisse sind durch die zurückliegenden Grundstücksgrenzen so günstig, dass die Fußgänger von den Kraftfahrern frühzeitig gesehen werden können. Außerdem trägt die relativ geringe Fahrbahnbreite von 5,20 m zu geringeren Fahrgeschwindigkeiten bei. Die wenigen Fußgänger haben die Möglichkeit, dem ankommenden Verkehr auf den vorhandenen Seitenstreifen entgegen zu gehen. Bauliche Veränderungen in Form von Hochbord-Gehwegen lehnt der Landesbetrieb Straßenbau wegen der sehr geringen Besiedelung und der für freie Strecken sehr niedrigen erlaubten Höchstgeschwindigkeit ab.
Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag wurde die Polizei um Mitteilung des dort registrierten Unfallgeschehens gebeten. In den letzten vier Jahren ist lediglich ein einziger Verkehrsunfall registriert worden, und zwar im unmittelbaren Einmündungsbereich zur Horbacher Straße. Aufgrund dieser äußerst unauffälligen Verkehrssituation sieht die Polizei derzeit keine Priorität, in der Forsterheider Straße Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen. Straßen mit deutlich höherem Unfallaufkommen sowie mit besonders schützenswerten Einrichtungen werden hier bevorzugt eingeplant.
Die von der Verkehrswacht Aachen betreute Geschwindigkeitsanzeige-Anlage darf nach der hierzu von der Stadt Aachen erteilten Sondernutzungserlaubnis nur in einer Entfernung von max. 100 m von Schulen oder Kindergärten aufgestellt werden. Eine beliebige Verwendung dieses Gerätes außerhalb dieser Einrichtungen ist somit nicht erlaubt. Die Kraftfahrer sollen mit der Auswahl der Standorte dieser Anzeigeanlage gezielt auf besonders schützenswerte Straßenzüge im Aachener Verkehrsnetz hingewiesen werden.
Die Verwaltung hat keinen Einfluss auf Reihenfolgen und Prioritäten bei der Vermittlung dieses privaten Anzeigegerätes der Verkehrswacht. Bei der Vielzahl der Aufstellungswünsche aus allen Stadtbezirken wäre eine einseitige Priorisierung eine Wertung, die die Verwaltung nicht vornehmen kann. Es obliegt den Antragstellern, in unmittelbaren Verhandlungen mit der Verkehrswacht die Verwendung im Rahmen der v.g. Kriterien der erteilten Sondernutzungserlaubnis zu vereinbaren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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452,6 kB
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