Kenntnisnahme - FB 61/0583/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Horbacher Straße im Ortsbereich Forsterheide - VerkehrssicherungsmaßnahmenSchreiben des Herrn Siegfried Neufeld vom 12.04.2007Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 23.05.2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80//Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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15.08.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach
- die Parkstreifenmarkierung vor den Häusern Horbacher Straße 232-236 entfernt wird und der am Hochbord vorbei geführte Begegnungsrad-/Gehweg durch einen mindestens 0,70 m breiten Schutzstreifen zum Fahrbahnrand hin abgesichert wird,
- durch die hiermit für die Einmündung Horbacher Straße/Forsterheider Straße gewonnene Verbesserung der Sichtverhältnisse keine Geschwindigkeitsreduzierung über das bestehende Maß hinaus auf der Horbacher Straße vorgenommen werden braucht.
Zu den Forderungen für die Forsterheider Straße wird auf die Verwaltungsvorlage zum separaten TOP verwiesen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Zusammenhang mit dem Bekanntwerden der Abriegelung des als tatsächlicher Gehweg genutzten Grundstückteils vor dem Haus Horbacher Straße 236 wurde ein Ortstermin von Vertretern des Landesbetriebes Straßenbau als zuständigem Straßenbaulastträger, des Bezirksamtes Richterich, der Polizei, der Verkehrsplanung sowie der Straßenverkehrsbehörde durchgeführt. Der Landesbetrieb legte dar, dass die seinerzeit akzeptierte Verkehrsflächenaufteilung der Nebenanlagen nach neuen Erkenntnissen in dieser Form nicht mehr vertretbar sei. Das Führen des stadteinwärtigen Radfahrers links am entgegenkommenden KFZ-Verkehr vorbei ohne bauliche oder markierungstechnische Sicherheitszone ist nicht mehr zulässig. Aus diesem Grunde besteht der Landesbetrieb darauf, die vorhandene Parkstreifenmarkierung wieder entfernen zu lassen und statt dessen einen mindestens 2,50m breiten Begegnungsrad-/-gehweg am Bordstein der Wohnhäuser vorbei anzulegen. Zwischen diesem Rad-/Gehweg und dem abmarkierten Fahrbahnrand wird eine Schutzzone mit einer markierten Sperrfläche angelegt, die die sich begegnenden Verkehre voneinander fernhalten soll.
Die von Herrn Neufeld aufgrund des Verkehrsunfalls geforderte Maßnahme wird somit bei Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel sowie personeller Kapazitäten antragsgemäß umgesetzt.
Aufgrund der hierdurch für den Einmündung der Forsterheider Straße gewonnenen erheblichen Verbesserungen der Sichtverhältnisse ist eine Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h sachlich nicht notwendig. Wie Herr Neufeld selbst darlegt, liegt die Unfallursache nicht in der zu hohen erlaubten Höchstgeschwindigkeit, sondern im verbotenen Überschreiten dieser erlaubten 70 km/h. Solche Situationen rechtfertigen keine weiteren Reduzierungen, da diese sicherlich noch weniger von den Kraftfahrern akzeptiert würden. Vielmehr sind die bestehenden Geschwindigkeits-begrenzungen durch repressive Maßnahmen im Rahmen vorhandener personeller Möglichkeiten durchzusetzen.
Bezüglich der Verkehrsverhältnisse auf der Forsterheider Straße bleibt die Verwaltung bei der in der separaten Vorlage formulierten Auffassung. Die Landesstraße 259 Forsterheider Straße ist in beiden Richtungen mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h belegt. Die Sichtverhältnisse sind durch die zurückliegenden Grundstücksgrenzen so günstig, dass die Fußgänger von den Kraftfahrern frühzeitig gesehen werden können. Außerdem trägt die relativ geringe Fahrbahnbreite von 5,20 m zu geringeren Fahrgeschwindigkeiten bei. Die wenigen Fußgänger haben die Möglichkeit, dem ankommenden Verkehr auf den vorhandenen Seitenstreifen entgegen zu gehen. Bauliche Veränderungen in Form von Hochbord-Gehwegen lehnt der Landesbetrieb Straßenbau wegen der sehr geringen Besiedelung und der für freie Strecken sehr niedrigen erlaubten Höchstgeschwindigkeit ab.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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296,3 kB
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