Kenntnisnahme - BA 6/0213/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. In der Sache soll wie folgt weiter vorgegangen werden:

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zu a) Ergebnisse der Planungswerkstatt am 29.05.2007

 

Die Bezirksvertretung Richterich hatte in ihrer Sitzung am 23.05.2007 den Beschluss gefasst, die Planungswerkstatt zum Thema Jugendeinrichtung am 29.05.2007 in Schloss Schönau unter Berücksichtigung der Ergebnisse des interfraktionellen Gesprächs am 16.05.2007 durchzuführen.

 

Dies ist entsprechend geschehen. Die schriftliche Dokumentation ist den Mitgliedern der Bezirksvertretung Richterich mit Schreiben vom 26.06.2007 bereits zugestellt worden.

 

Zu b) Finanzierungsmittel für die Jugendeinrichtung

 

Für die Maßnahme „Jugendeinrichtung Richterich einschließlich Sanierung der Peter-Schwarzenberg-Halle“ sind in den Haushaltsplan für 2007 unter der entsprechenden Haushaltsstelle 100.000,- € eingestellt und für 2008 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 668.000,- €.

 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Haushalt 2007 ist die Maßnahme „Jugendeinrichtung Richterich“ in die Kategorie 0 eingestuft worden; d. h. die Ausgaben für 2007 können nur geleistet werden, wenn die Gesamtmaßnahme durch Einsparung anderer Mittel in gleicher Höhe gegenfinanziert wird.

 

Außerdem hat die Kämmerei Folgendes mitgeteilt:

 

„Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 05.06.2007 die Freigabe der investiven Bezirksfördermittel von jeweils 50.000,- € beschlossen. Maßnahmen der Kategorie 0, die mit Bezirksmitteln verstärkt werden, wie die Haushaltsstelle 9.46000.94020.9 „Jugendeinrichtung Richterich einschließlich Sanierung Peter-Schwarzenberg-Halle“ können jedoch nur realisiert werden, wenn die Hauptmaßnahme gegenfinanziert wird.“

 

Das bedeutet, dass weder die 100.000,- € noch die zusätzlichen 50.000,- € für das Jahr 2007 zur Durchführung der Maßnahme zur Verfügung stehen. Ob die Maßnahme in 2008 haushaltsmäßig eingeplant werden kann, bleibt abzuwarten.

 

Zu c) Weiteres Vorgehen

 

Das weitere Vorgehen ist in der Sitzung der Bezirksvertretung Richterich am 15.08.2007 festzulegen.

 

Auf den Antrag gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 GeschO der CDU-Bezirksfraktion vom 11.07.2007, lfd. Nr. 140,

„Jugendeinrichtung für Richterich“ – unter TOP 8 aufgeführt – wird verwiesen.

 

 

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