Entscheidungsvorlage - FB 61/0597/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag gilt als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im beigefügten Antrag wird

1)         ein Sachstandsbericht über den Umbau des Autobahnkreuzes Aachen und über geplante Änderungen an der Abfahrt Laurensberg            und

 

2)         ein Bericht über die Entwicklung des Verkehrsaufkommens auf der A 4 im Bereich Richterich und die daraus zu erwartende Lärmbelästigung für die Anwohner beantragt.

 

Hierzu wird wie folgt durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW Stellung bezogen:

 

Zu 1)            Sachstand zum Umbau des AK Aachen

Das Planfestellungsverfahren für den Umbau des Autobahnkreuzes Aachen wurde im August 2006 eingeleitet.

Zurzeit werden die Einwendungen der Träger öffentlicher Belange und der Privatpersonen bearbeitet. Nach den Sommerferien 2007 wird der Erörterungstermin stattfinden. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird zum Ende des Jahres 2007 gerechnet, so dass ab 2008 Baurecht vorliegt und mit Bautätigkeiten begonnen werden kann.

 

Änderung an der AS BAB A 4/L 232, Laurensberg

Um den morgendlichen Rückstau des in Richtung Aachen abfließenden Verkehrs an der AS Laurensberg, BAB A 4/L232 zukünftig zu vermeiden, wird auf die Länge von ca. 80 m ab dem Haltebalken vor der L 232 am rechten Fahrbahnrand der Rampe eine Ausfädelungsspur angefügt.

Durch diese zusätzliche Spur, die in die vorhandene Tangentialfahrbahn zur L 232 einbindet wird sichergestellt, dass der Rechtsabbieger am hinteren Staubereich des vor der LSA wartenden Linksabbiegers in die L 232 vorbei ziehen kann.

 

Die Länge der Rechtsabbiegespur wurde ermittelt unter Zugrundelegung der signaltechnischen Berechnung der LSA an der Einmündung Rampe BAB A 4 in die

L 232.

Weiterhin wird die heute mit unterschiedlichen Breiten vorhandene Rampe auf ein durchgehendes Maß von 7,75 m verbreitert, so dass sich die Abmessungen für die beiden Fahrstreifen von Markierung zu Markierung auf mindestens 2 x 3,50 m ergeben.

Die Dreiecksinsel im Einmündungsbereich wird darüber hinaus schmäler gestaltet um für die beiden Linkseinbiegespuren ausreichend Platz zu gewinnen.

Zur Verbesserung der Verflechtung der beiden Linksabbiegeströme, Fahrtrichtung Herzogenrath, in die L 232 werden Ummarkierungen geringeren Umfanges hier durchgeführt. Weiterhin werden im Zuge dieser Maßnahme, die z.T. durch Anprallschäden beeinträchtigten Signalmasten erneuert. Die Baumassnahme soll noch im Sommer diesen Jahres fertig gestellt werden.

 

Zu 2)            Anmerkungen zum Verkehrsaufkommen der BAB A 4 für den Bereich Richterich/Laurensberg

Die Stadtteile Laurensberg und Richterich sind vom Umbau des AK Aachen nicht mehr betroffen.

Die für 2020 prognostizierten Verkehrsbelastungen im Bereich des AK Aachen

(A 4/A 44/A 544) sind nicht ohne weiteres auf den weiterführenden Streckenabschnitt

der  A 4 (in Fahrtrichtung Niederlande) zu übertragen, da für Verkehrsprognosen, die über den Bereich des AK Aachen hinausgehen, die zu- und abfahrenden Verkehre der ASen AAS 3- Aachen Zentrum@ und AAS 2 Aachen Laurensberg@ berücksichtigt werden müssen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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