Kenntnisnahme - FB 36/0156/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In dem Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 07.02.2007 werden 4 Fragen mit Bezug zur Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) behandelt. Im einzelnen können die Fragen wie folgt beantwortet werden:

 

-                      Sind die genannten Parameter als Summenparameter zusammengefasst?

 

Nein, für die 4 genannten Parameter (Blei, Cadmium, Kupfer, Zink) sind in der BBodSchV jeweils spezifische Vorsorgewerte angegeben.

 

-                      Wenn ja, wie hoch ist der Grenzwert der BBodSchV?

 

siehe oben

 

-                      Wie hoch sind die Grenzwerte für die Einzelparameter?

 

Bei den in Rede stehenden Werten handelt es sich um Vorsorgewerte nach Anhang 2, Tab. 4.1 der BBodSchV. Vorsorgewerte sind gem. § 8 Abs. (2) Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) definiert als Bodenwerte, bei deren Überschreiten unter Berücksichtigung von geogenen oder großflächig siedlungsbedingten Schadstoffgehalten in der Regel davon auszugehen ist, dass die Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung besteht. Die Vorsorgewerte werden differenziert nach den Bodenarten Ton, Lehm/Schluff und Sand. Bei den meisten Böden im Stadtgebiet Aachen sind die Vorsorgewerte für die Bodenart Lehm/Schluff anzuwenden.

 

Das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden ist ausführlich in § 12 der BBodSchV geregelt. Gemäß §12 Abs. (4) sollen bei landwirtschaftlicher (Folge-) Nutzung die Schadstoffgehalte 70% der Vorsorgewerte nicht überschreiten. Demnach ergeben sich im einzelnen folgende Vorsorgewerte:

 

Parameter

Vorsorgewert BBodSchV

(Bodenart Lehm/Schluff,

keine landwirtsch. Nutzung)

70%-Vorsorgewert bei

landwirtschaftl. Nutzung

gemessene Schadstoffkon-zentration im Teichschlamm

Blei

70

49

129

Cadmium

1

0,7

1,9

Kupfer

40

28

39

Zink

150

105

588

 

Ein Aufbringen des Teichschlamms auf landwirtschaftlich genutzte Böden kommt daher grundsätzlich nur auf solchen Flächen in Betracht, die bereits Vorsorgewert-Überschreitungen aufweisen.

 

 

Wie hoch sind die Konzentrationen in Schlamm und Wasser ?

 

 

 

Parameter

Grenzwert  Trinkwasserverordnung      in mg/l

Gemessene Konzentration im Eluat in mg/l

Blei

0,01

< 0,005

Cadmium

0,005

< 0,0002

Kupfer

2,0

< 0,005

Zink

s. Stellungnahme des A 53 vom 13.11.2006

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

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