Entscheidungsvorlage - FB 61/0584/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretungen Aachen-Mitte, Aachen-Laurensberg und Aachen-Richterich nehmen den Bericht der Verwaltung über die Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer und der Träger öffentlicher Belange zur Kennt­nis.

Sie empfehlen dem Rat der Stadt, nach Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange die Eingaben der Grundstückseigentümer sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen - EUREGIONALE 2008-Projekt “Pferdelandpark” - als Satzung zu beschließen.

 

Der Umweltausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der betroffenen Grund­eigentümer und der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat der Stadt, nach Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange die Eingaben der Grundstückseigentümer sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen - EUREGIONALE 2008-Projekt “Pferdelandpark” - gemäß § 16 (2) LG  als Satzung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der betroffenen Grund­stückseigentümer und der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat der Stadt, nach Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange die Eingaben der Grundstückseigentümer sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen - EUREGIONALE 2008-Projekt “Pferdelandpark” - gemäß § 16 (2) LG als Satzung zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt weist die nicht berücksichtigten Anregungen der beteiligten Grundstückseigentümer und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange zurück.

Darüber hinaus be­schließt er die  Änderung Nr.19 des Landschaftsplanes der Stadt Aachen - EUREGIONALE 2008-Projekt “Pferdelandpark” - gemäß § 16 ( 2 ) LG als Sat­zung.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 19.06.2007 dem Planungsausschuss bei einer Gegenstimme die Durchführung der Landschaftsplanänderung gemäß § 29 Abs. 2 LG NW für den Planbereich des EUREGIONALE  2008-Projektes “Pferdelandpark” empfohlen.

 

Daraufhin hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 20.06.2007 die Durchführung der Landschaftsplanänderung gemäß § 29 Abs. 2 LG NW für den Planbereich des EUREGIONALE  2008-Projektes “Pferdelandpark” beschlossen.

 

Die betroffenen Grundstückseigentümer und die berührten Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden an dem Ände­rungsverfahren beteiligt. Ihnen wurden 4 Wochen Gelegenheit zur Abgabe ihrer Eingaben sowie Stellungnahmen gegeben.

 

 

Ergebnis der Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer und der Beteiligung der Behörden:

 

A.. Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer gemäß § 29 Abs. 2 LG NW :

 

Es wurden 2 Eingaben zum Verfahren von Grundstückseigentümern gemacht.

 

 

B.  Beteiligung der Behörden gemäß § 29 Abs. 2 LG NW :

 

An dem vereinfachten Änderungsverfahren wurden 19 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Davon haben 6 Behörden eine Stellungnahme abgegeben, wovon 4 keinerlei Anregungen und eine einen Hinweis und eine Anregungen enthielten.

 

Die Eingaben sowie die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung sind der Vorlage als Anlage beigefügt und sind Grundlage der Beratung.

 

 

C. Zusammenfassung und Empfehlung zum Satzungsbeschluss

 

Als Ergebnis der Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer und der Träger öffentlicher Belange empfiehlt die Verwaltung nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die nicht berücksichtigten Eingaben und Stellungnahmen zurückzuweisen und die Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen - EUREGIONALE 2008-Projekt “Pferdelandpark” - als Satzung zu beschließen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

./.

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Anlagen

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