Entscheidungsvorlage - FB 61/0570/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Aachen;hier: Beleuchtung der Bushaltestelle an der B 258, Relais Königsberg, stadteinwärts;Antrag der Fraktion der Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 11.02.2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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15.08.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Beleuchtung der Bushaltestelle an der B 258, Relais Königsberg, stadteinwärts, nicht auf der Grundlage des Vertrages mit der STAWAG vorzunehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Verhandlungen mit der Firma JC Decaux und dem Landesbetrieb NRW die Beleuchtung eines neuen Fahrbahnunterstandes mit Solarstromtechnik zu prüfen und dann erneut zu berichten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die o.g. Haltestelle liegt auf dem Gebiet der Stadt Aachen, eine mögliche Beteiligung des Kreises Aachen ist deshalb ausgeschlossen.
Für die Beleuchtung des öffentlichen Straßenraumes an Bundesstraßen außerhalb der geschlossenen Ortslage, hier die B 258, ist der Landesbetrieb NRW zuständig. Zum öffentlichen Straßenraum gehören auch die daran liegenden Bushaltestellen.
Der Landesbetrieb NRW lehnt jedoch die Beleuchtung freier Strecken an Bundesstraßen grundsätzlich ab. Sollte deshalb an der genannten Bushaltestelle trotzdem Beleuchtung gefordert werden, muss die Stadt Aachen die gesamten Kosten des Baus und die Unterhaltung der Beleuchtung alleine tragen.
Nach dem geltenden Vertrag der Stadt Aachen mit der Stawag müsste die Stromversorgung und Beleuchtung von der Einmündung der Monschauer Straße (Kalkhäuschen) bis zur Einmündung der Straße Rotter Dell neu erstellt werden. Eine qualifizierte Schätzung nach den bekannten Berechnungsfaktoren der Stawag ergibt Gesamtkosten von ca. 80.000 €. Hinzu kämen die laufenden Unterhaltungs- und Stromkosten.
Im städtischen Haushalt steht ein jährlicher Ansatz in Höhe von 50.000 € bei HHSt. 9.67000.95360.0 „Neuanlage von Straßenbeleuchtung“ zur Verfügung. Aufgrund bereits vorliegender Anträge und Beschlüsse aus dem gesamten Stadtgebiet liegen z. Z. Maßnahmen für die Neuanlage von Straßenbeleuchtung mit einem Kostenvolumen in Höhe von ca. 360.000 € vor.
Bei vorliegendem Antrag müsste, falls die Baumaßnahme beschlossen wird, die Prioritätenliste aktualisiert werden.
Aus den genannten Gründen hält die Verwaltung die Beleuchtung der zitierten Bushaltestelle zunächst für nicht vertretbar, da der Aufwand in keinem vernünftigem Verhältnis zum gewünschten Effekt steht.
Auf Anfrage hat die Fa. JC Decaux, Betreiber aller seit 1986 neu gebauten Fahrgastunterstände (FGU) im Stadtgebiet Aachen erklärt, dass auch FGU mit Solarstromtechnik gebaut werden, wenn die Örtlichkeit die entsprechenden technischen Voraussetzungen ermöglicht.
Es wird deshalb vorgeschlagen, diese und die formalen Voraussetzungen mit dem Landesbetrieb NRW zu prüfen und danach erneut zu berichten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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573,8 kB
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