Entscheidungsvorlage - FB 61/0589/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 895 - Strüverweg / Stockheider Mühle -Änd.Nr. 103 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt AachenA. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGBB. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung derBehörden gemäß § 4 (1) BauGBC. Beschluss zur Offenlage der Änderung Nr. 103 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt AachenD. Beschluss zur Aufstellung und Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 895
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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08.08.2007
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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16.08.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung
Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4
Abs.1 BauGB zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1
BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 895 -
Strüverweg / Stockheider Mühle - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Außerdem empfiehlt sie dem Planungsausschuss, die
Änderung Nr. 103 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen öffentlich
auszulegen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der
Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.
1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 895 - Strüverweg / Stockheider Mühle - in der vorgelegten
Fassung.
Außerdem beschließt er, die Änderung Nr. 103 des
Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen öffentlich auszulegen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.03.2007 die Verwaltung beauftragt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu erarbeiten, um die Nutzung der denkmalgeschützten Gebäude der ehemaligen Tuchfabrik planungsrechtlich zu sichern und den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. Gleichzeitig hat er hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 (1) BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen, beschlossen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat sich in ihrer Sitzung am 28.03.2007 diesem Beschluss angeschlossen.
A) Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 23.04.2007 bis 25.04.2007 im Bezirksamt Laurensberg stattgefunden. Es waren ca. 26 Bürger und Bürgerinnen zum Anhörungstermin erschienen. Darüber hinaus sind vier schriftliche Anregungen von BürgerInnen eingegangen. Die Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung, die schriftlichen Eingaben der Bürger sowie die Stellungnahmen der Verwaltung sind der Vorlage als Anlage A) Abwägungsvorschlag zur Beteiligung der Öffentlichkeit beigefügt.
Es wurden Belastungen durch Lärm und Verkehr, ausgehend von Gastronomie mit Gästehaus und der Wohnnutzung, befürchtet. Ebenso bemängelt wurde der Standort wegen des Landschaftsschutzes.
In die Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes sind Teilweise die Anregungen der Bürger mit eingeflossen:
In der Gesamtheit aller Maßnahmen wird sich zwar der Verkehr, laut Umweltbericht, auf dem Strüverweg erhöhen, jedoch wird die Erhöhung und die damit verbundenen Lärmentwicklung für verträglich gehalten, weil sie voraussichtlich unter 10% liegt und nicht täglich erreicht werden wird.
Ebenso reduziert sich das Raumkonzept im Rahmen der Umnutzung und Rekultivierung der Industriegebäude auf eine zwei Spartenlösung. Das modifizierte Raumkonzept beinhaltet ein Textilmuseum mit Bereichen für Gastronomie, Verkauf und Bildung, und einer Wohnanlage sowie Freiflächen. Durch Integration des Gastronomiebereiches in die Ausstellung erfolgt eine Bindung an die Öffnungszeiten des Museums. Durch die Konzentration auf die Museumsnutzung kann der große Kritikpunkt aus der Nachbarschaft aus dem Weg geräumt werden. Des weiteren sind hinsichtlich der möglichen Lärmbelästigungen durch die Gastronomie im Rahmen der Baugenehmigung entsprechende Auflagen zum Schutz der Anwohner vorzunehmen.
Der Bemängelung des Standortes wegen des Landschaftsschutzes kann nicht gefolgt
werden. Der Umweltbericht prognostiziert für den Aspekt Natur und Landschaft insgesamt leichte Verbesserungen, da Versiegelungen zurückgenommen werden, Flächen ökologisch aufgewertet werden und standortgemäße Anpflanzungen vorgenommen werden.
B) Beteiligung der Behörden
Parallel wurden 17 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Es gingen 8 Stellungnahmen ein, wovon nur 2 Anregungen beinhalten. Die Stellungnahmen der Behörden und die Abwägung sind als Anlage B) Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Behörden beigefügt.
Die Anregungen beziehen sich auf Nachweise zur Niederschlagsbeseitigung und zur Renaturierung des Wildbaches. Der BUND begrüßt die Nutzung der denkmalgeschützten Gebäude, lehnt aber die Art der Nutzung mit Gastronomie und Wohnen ab und regt an das Bauleitplanverfahren nicht weiter zu verfolgen.
Die Anregungen führen nicht zu einer Änderung des Planungszieles. Einige Aspekte werden im weiteren Planverfahren erarbeitet und können nur durch Festsetzungen im Bebauungsplan konkretisiert werden.
C) Empfehlung zum Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Zur Sicherung der städtebaulichen Qualität sollen neben der Grundfläche auch die Gebäudehöhe festgesetzt werden. Nebenanlagen und Stellplätze sind nur in den dafür vorgesehenen Bereichen zulässig. Weitere gestalterische Regelungen ergeben sich aus dem Denkmalschutz, dem Umweltbericht und dem Landschaftsplanerischen Fachbeitrag.
Ebenso sollen verschiedene Maßnahmen zum Schutz vor den durch den geplanten Museumsbetrieb
ausgehenden Lärm und Verkehrslärm aufgenommen werden. Zur weiteren Minimierung des Eingriffs
werden Baum und Heckenpflanzungen festgesetzt. Die wichtigste Ausgleichsmaßnahme aus Sicht
des Gewässerschutzes wird die Anlage eines neuen Gerinnes für den Wildbach sein, damit sich
dieser freier entwickeln kann.
In den vor Satzungsbeschluss abzuschließenden städtebaulichen Vertrag gemäß §12 BauGB werden weitere Maßnahmen aufgenommen, um den sensiblen Landschaftsraum Soers zu schützen. Die dem Verwendungszeck entsprechende Festsetzungen der baulichen Nutzung werden ebenso in diesem Vertrag verankert.
Die Verwaltung empfiehlt, zur planungsrechtlichen Sicherung des denkmalgeschützten Bestandes der ehemaligen Tuchfabrik den Bebauungsplan Nr. 895 - Strüverweg / Stockheider Mühle - in der vorgelegten Fassung aufzustellen und öffentlich auszulegen. Darüber hinaus empfiehlt die Verwaltung, die Änderung des Flächennutzungsplanes öffentlich auszulegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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7,8 MB
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1,3 MB
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1,3 MB
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6
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1,3 MB
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270,8 kB
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8
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184,5 kB
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9
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640,3 kB
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10
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(wie Dokument)
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407,3 kB
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