Entscheidungsvorlage - A 50/0150/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss begrüßt die einzelnen von der Ordensgemeinschaft der Schwestern der Hl. Elisabeth in ihrem Mutterhaus geplanten Umbaumaßnahmen, weil durch ihre Umsetzung die dort bestehenden sozialen Angebote des Trägers aufrecht erhalten bzw. verbessert werden können. Er spricht sich dafür aus, der Ordensgemeinschaft der Schwestern der Hl. Elisabeth zur Mitfinanzierung der vorgestellten Maßnahmen entsprechend der Mittelbereitstellung durch die Kämmerei einen Zuschuss in Höhe von 50.000,00 € zur Verfügung zu stellen. Der Gesamtzuschuss soll zu gleichen Teilen auf die in der Verwaltungsvorlage aufgeführten Einzelmaßnahmen verteilt werden.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Ordensgemeinschaft der Schwestern der Hl. Elisabeth beantragt mit anliegendem Schreiben vom 14.06.2005 aus Anlass diverser Umbaumaßnahmen in ihrem Mutterhaus die Gewährung eines städtischen Zuschusses. Zur Begründung ihres Anliegens verweist die Antragstellerin auf die zahlreichen sozialen Aktivitäten und Angebote, die sie für alte, kranke und wohnungslose Menschen vorhält und die außerhalb des Betriebs des neu zu errichtenden Alten- und Pflegeheims fortgeführt werden sollen. Die geplanten Baumaßnahmen im Mutterhaus erfordern ohne Berücksichtigung der Kosten für das Altenheim ausweislich der der Stadtkämmerei und dem Fachbereich Soziales und Ausländerwesen vorliegenden Kostenschätzung  einen Finanzbedarf von rd. 543.000,00 €.

 

Wie dem ebenfalls beigefügten Schreiben der Kämmerei vom 10.07.2007 zu entnehmen ist, sind die Baumaßnahmen für die nachfolgenden sozialen Angebote bzw. Aktivitäten entsprechend dem jeweiligen Stiftungszweck förderungsfähig:

 

1.            Schaffung mehrerer Ausbildungsplätze im Bereich Hauswirtschaft für lernschwache und behinderte Jugendliche.

 

2.         Angebot eines Mittagstisches für ältere Mitbürger aus dem Wohnumfeld (hiervon unberührt bleibt die mögliche nach den Umbaumaßnahmen geplante Einrichtung eines Seniorentreffs).

 

3.            Bereitstellung teilmöblierter Altenwohnungen einschließlich kostenloser Betreuung und Hilfe bei Einkäufen, Abwicklung von Bankgeschäften, Krankenkassen- und Arztangelegenheiten, sonstige Besorgungen und Erledigung von Näh- und Flickarbeiten.

 

4.         Angebot eines Mittagstisches für wohnungslose und bedürftige Menschen, Mitgabe von Butterbroten für das Abendessen oder Frühstück, Reinigung von Kleidungsstücken, Nutzung von Sanitäreinrichtungen einschließlich der Bereitstellung von Pflegemitteln.

 

5.            Bereitstellung von Besucherzimmern, die zum Teil von älteren nicht pflege- aber betreuungsbedürftigen Menschen während der urlaubsbedingten Abwesenheit ihrer Kinder genutzt werden.

 

Der Fachbereich Soziales und Ausländerwesen befürwortet unter Bedarfsgesichtspunkten die

Aufrechterhaltung der Angebote der Ordensgemeinschaft der Schwestern der Hl. Elisabeth.

Angesichts der Eigenmittel, die die Ordensgemeinschaft zur Finanzierung der Angebote

aufwendet, empfiehlt die Verwaltung dem Ausschuss, sich für die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 50.000,00 € aus Stiftungsmitteln und eine betraglich gleichmäßige Verteilung dieser Mittel auf die zuvor aufgezählten Aktivitäten auszusprechen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

einmalig 50.000,00 € eus Stiftungsmitteln

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Anlagen

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