Entscheidungsvorlage - A 32/0019/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 14. Februar 2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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22.08.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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22.08.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
für den Hauptausschuss:
Auf Vorschlag der Verwaltung
empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat der Stadt, den beiliegenden Entwurf der
Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 14.
Februar 2007 als Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.
für den Rat:
Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 14. Februar 2007 als Ordnungsbehördliche Verordnung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 13.07.2007 beantragt der
Einzelhandels- und Dienstleistungsverband Aachen-Düren e.V. (EHV) ergänzend zur
Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an
Sonntagen vom 14. Februar 2007 verkaufsoffene Sonntage ebenfalls für die
Stadtbezirke Aachen-Laurensberg, -Richterich und -Haaren.
Für diese Stadtbezirke waren
für 2007 bisher keine verkaufsoffenen Sonntage zugelassen.
Die
Sonntagsöffnung der Ladengeschäfte ist nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten (LÖG) an höchstens vier Sonntagen für höchstens fünf
Stunden möglich. Von der Freigabe sind drei Adventssonntage, die
Weihnachtsfeiertage, der Ostersonntag, der Pfingstsonntag sowie die stillen
Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NRW ausgenommen (§ 6 Abs. 4 LÖG).
Nach
dem Beschluss des Rates der Stadt vom 14.02.2007 sind vor Vorlage der jeweiligen
Ordnungsbehördlichen Verordnung Stellungnahmen der Kirchen und Gewerkschaften
hierzu einzuholen.
Die
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sieht keinen Grund, von ihrer
prinzipiellen Position abzuweichen, zusätzliche Ladenöffnungszeiten an Sonntagen
abzulehnen und verweist auf die durch das LÖG ermöglichten wesentlich
erweiterten allgemeinen Ladenöffnungszeiten und damit verbundenen enormen
Arbeitsbelastungen der Einzelhandelsbeschäftigten.
Das Bischöfliche
Generalvikariat stimmt nur zwei Sonntagsöffnungen in einem Stadtbezirk- bzw.
–teil zu und spricht sich ausdrücklich gegen die Freigabe der
Ladenöffnungszeiten am Adventssonntag
aus.
Eine Stellungnahme des Kirchenkreises Aachen liegt
noch nicht vor. Gegebenenfalls wird in der Sitzung mündlich berichtet
werden.
Im Vorschlag des EHV wird auch nach Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 14. Februar 2007 in keinem Stadtbezirk bzw. -teil die gesetzliche Vorgabe von höchstens vier verkaufsoffenen Sonntagen und die mögliche Höchstöffnungsdauer von fünf Stunden überschritten. Des weiteren ist kein von der Ladenöffnung ausgenommener Sonn- bzw. Feiertag in dem Antrag enthalten. Eine besondere Begründung für verkaufsoffene Sonntage ist nach dem neuen LÖG nicht mehr erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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