Entscheidungsvorlage - A 32/0019/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

für den Hauptausschuss:

 

Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat der Stadt, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 14. Februar 2007 als Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.

 

für den Rat:

 

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 14. Februar 2007 als Ordnungsbehördliche Verordnung.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Schreiben vom 13.07.2007 beantragt der Einzelhandels- und Dienstleistungsverband Aachen-Düren e.V. (EHV) ergänzend zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 14. Februar 2007 verkaufsoffene Sonntage ebenfalls für die Stadtbezirke Aachen-Laurensberg, -Richterich und -Haaren.

Für diese Stadtbezirke waren für 2007 bisher keine verkaufsoffenen Sonntage zugelassen.

 

Die Sonntagsöffnung der Ladengeschäfte ist nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG) an höchstens vier Sonntagen für höchstens fünf Stunden möglich. Von der Freigabe sind drei Adventssonntage, die Weihnachtsfeiertage, der Ostersonntag, der Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NRW ausgenommen (§ 6 Abs. 4 LÖG).

 

Nach dem Beschluss des Rates der Stadt vom 14.02.2007 sind vor Vorlage der jeweiligen Ordnungsbehördlichen Verordnung Stellungnahmen der Kirchen und Gewerkschaften hierzu einzuholen.

 

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sieht keinen Grund, von ihrer prinzipiellen Position abzuweichen, zusätzliche Ladenöffnungszeiten an Sonntagen abzulehnen und verweist auf die durch das LÖG ermöglichten wesentlich erweiterten allgemeinen Ladenöffnungszeiten und damit verbundenen enormen Arbeitsbelastungen der Einzelhandelsbeschäftigten.

 

Das Bischöfliche Generalvikariat stimmt nur zwei Sonntagsöffnungen in einem Stadtbezirk- bzw. –teil zu und spricht sich ausdrücklich gegen die Freigabe der Ladenöffnungszeiten am Adventssonntag aus.

 

Eine Stellungnahme des Kirchenkreises Aachen liegt noch nicht vor. Gegebenenfalls wird in der Sitzung mündlich berichtet werden.

 

Im Vorschlag des EHV wird auch nach Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 14. Februar 2007 in keinem Stadtbezirk bzw. -teil die gesetzliche Vorgabe von höchstens vier verkaufsoffenen Sonntagen und die mögliche Höchstöffnungsdauer von fünf Stunden überschritten. Des weiteren ist kein von der Ladenöffnung ausgenommener Sonn- bzw. Feiertag in dem Antrag enthalten. Eine besondere Begründung für verkaufsoffene Sonntage ist nach dem neuen LÖG nicht mehr erforderlich.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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